Also nicht meiner, ich war aber wohl auch mal in dem Auto.
Mein alter Herr hatte in jungen Jahren auch erheblich Bewegungsdrang. Frei nach dem Motto: "Fährst du quer, siehst du mehr!".
Jedenfalls gab es da im April 70 überfrierende Luftfeuchtigkeit im Wald auf einer Lichtung, just in dem Moment, als er bei 130 den vierten Gang einkuppelte.
200m hat er es noch geschafft den kleinen BMW, der damals 11 Monate alt war, auf der Straße zu halten, bevor es in die Botanik ging.
Weil er nicht angeschnallt war, ging er durch die Windschutzscheibe, weil er sich aber auch schon einen Wohlstandsranzen zugelegt hatte, blieb er auf der Beifahrerseite stecken.
So fand man ihn dann etwa eine 1/4h später und brachte ihn unverzüglich in Kreiskrankenhaus. Man vermutete heftige innere Verletzungen, seine Speckschicht hatte das allerdings alles weggesteckt und außer blauen Flecken gab es nichts.
Auch damals schon üblich, nahm man in so einem Fall eine Blutprobe.
Und das führte dann letztlich dazu, dass ihm ein Artikel im lokalen Käseblättchen gewidmet wurde.
Da ein Wert von 1,31 Promille festgestellt wurde, kam es zu einer Gerichtsverhandlung. In dieser konnte er erfolgreich den Zweifel streuen, dass bei seinem "Notfall" seine Probe versehentlich in ein zuvor mit Alkohol desinfiziertes Reagenzglas abgefüllt worden sein könnte. Im Anschluss an die Gerichtsverhandlung bekam er jedenfalls seinen Schein wieder.
Die Promillegrenze lag damals übrigens bei 1,5. Die wurde erst 1973 auf 0,8 reduziert.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Landstraßen auf 100kmh gibt es erst seit dem 1.10.1972. Zuvor durfte man mit seinem Käfer so schnell rasen, wie man wollte (konnte).
Jetzt könnte man meinen, damit sei die Geschichte zu Ende, aber nein. Bei der Versicherung meldete er aufgrund vorhandener Teil- und fehlender Vollkasko einen Glasschaden. In dem Kostenvoranschlag war alles drin, was nur im Entferntesten an Glas erinnerte. Auch das Glas des Tachos. In Verbindung mit den veranschlagten Einbaukosten kam eine Summe in Höhe eines 1/3 des Fahrzeugneupreises zustande.
Die Versicherung wollte allerdings nicht zahlen. Mit der Begründung, er sei alkoholisiert verunfallt und da wären sie raus.
Auf den freundlichen Hinweis, dass mittlerweile ein Gerichtsurteil ergangen wäre, welches mit Freispruch für meinen alten Herrn endete, erwiderte der Versicherungsmann weltmännisch, dass es für ihn nicht erheblich sei, was "so ein kleiner Provinzrichter" entscheidet.
Mein Vater behauptete daraufhin, er würde das Gespräch aufzeichnen und sein Kollege hätte am Zweitapparat mitgehört und er sei jetzt gespannt, "was der kleine Provinzrichter" dazu sagen würde. Dann legte er grußlos auf.
Am nächsten Morgen um 6:00 war ein Eilbote an der Tür und brachte einen Batzen Bargeld.
Ich glaube, so etwas geht heutzutage alles nicht mehr.