Krawall im Alpenparadies

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...du denkst wenn die Anwohner am Sonntag morgen um 7Uhr aus den Bett fallen bei deinem angasen, dann geht ihnen das nicht auf den Sack?
Da wo ich fahre gibts keine Anwohner und innerorts halte ich mich zurück, da bleibt die Klappe der Euro 4 Tonne zu. Sehe da kein Problem wenn ich durch den Wald fahre mit 2km bis zum nächsten Ort vor dem ich wende. Wenn du innerorts um 7 Uhr mit Anwohnern angast kannst dich ja selbst gleich ins Gas tun.
Aber Back to Topic: Einfach jeder sein Hirn nutzen und mal ein bisschen Rücksicht nehmen, schon wären alle Probleme unserer Welt gelöst. Wenn man aber auf die Emotionen vom Urgent Service so geil ist, kann ersteres wohl nicht erwartet werden. 😂
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wurde bei uns bereits im Lokalsender diese Woche berichtet das sich die Anrainer bezüglich Motorradlärm beschweren.
Anscheinend werden nun Messungen Richtung Damüls und auch Richtung Schoppernau (Hochtannbergpass) gemacht.
Hier sollte zumindest der Originale Auspuff angeschraubt sein. Ansonsten kann es schon passieren das die Polizei hier durchgreift und
Strafgelder einhebt.
Grüße Peter
 
Es wurde bei uns bereits im Lokalsender diese Woche berichtet das sich die Anrainer bezüglich Motorradlärm beschweren.
Anscheinend werden nun Messungen Richtung Damüls und auch Richtung Schoppernau (Hochtannbergpass) gemacht.
Hier sollte zumindest der Originale Auspuff angeschraubt sein. Ansonsten kann es schon passieren das die Polizei hier durchgreift und
Strafgelder einhebt.
Grüße Peter

Hallo Peter,
muss ja nicht der originale sein der montiert ist. Auch beim homologierten E4 Akrapovic wenn er denn nicht "bearbeitet" wurde und zusätzlich die Betriebserlaubnis dabei hast, sollten keine Probleme bei einer Kontrolle auftreten.
VG Martin der am WE in der Nähe von Damüls (Faschina) und dem Hochtannberg unterwegs ist. 😇
 
Es wurde bei uns bereits im Lokalsender diese Woche berichtet das sich die Anrainer bezüglich Motorradlärm beschweren.
Anscheinend werden nun Messungen Richtung Damüls und auch Richtung Schoppernau (Hochtannbergpass) gemacht.
Hier sollte zumindest der Originale Auspuff angeschraubt sein. Ansonsten kann es schon passieren das die Polizei hier durchgreift und
Strafgelder einhebt.
Grüße Peter
Die sind meistens ohnehin wertlos. Nahezu jede Messung ist vor Gericht anzweifelbar, da keine Geräuschquelle wirklich in der freien Natur/Verkehr auszuschließen ist.
Bei nem Freund haben se im Namlostal in Kelmen die Messung direkt an der Straße links bei den Mülleimern durchgeführt. Als ob das nicht reicht, den Wert bei kw (Leistung) abgelesen, statt bei der Lautstärke und sich gewundert über 110db bei 10.000 Umdrehungen 😂
 
Hallo Peter,
muss ja nicht der originale sein der montiert ist. Auch beim homologierten E4 Akrapovic wenn er denn nicht "bearbeitet" wurde und zusätzlich die Betriebserlaubnis dabei hast, sollten keine Probleme bei einer Kontrolle auftreten.
VG Martin der am WE in der Nähe von Damüls (Faschina) und dem Hochtannberg unterwegs ist. 😇

Auch das stimmt so nur bedingt. Sollte der E4 akrapovic außerhalb der 5 db (?) toleranz liegen, ist es die pflicht des fahrers zu gewährleisten, dass der auspuff wieder „instandgesetzt“ wird und die zulässigen geräuschwerte einhält. Da spielt es dann keine rolle, ob manipuliert oder nicht, ob gealtert und dämmwolle verbrannt oder nicht...
 
Auch das stimmt so nur bedingt. Sollte der E4 akrapovic außerhalb der 5 db (?) toleranz liegen, ist es die pflicht des fahrers zu gewährleisten, dass der auspuff wieder „instandgesetzt“ wird und die zulässigen geräuschwerte einhält. Da spielt es dann keine rolle, ob manipuliert oder nicht, ob gealtert und dämmwolle verbrannt oder nicht...

Haste Recht... kann aber beim Originalen auch zum "Verhängnis" werden... sei's drum... schönen Abend Euch!
 
Auch das stimmt so nur bedingt. Sollte der E4 akrapovic außerhalb der 5 db (?) toleranz liegen, ist es die pflicht des fahrers zu gewährleisten, dass der auspuff wieder „instandgesetzt“ wird und die zulässigen geräuschwerte einhält. Da spielt es dann keine rolle, ob manipuliert oder nicht, ob gealtert und dämmwolle verbrannt oder nicht...
Da das bei einem regulären Auspuff ja quasi unmöglich ist, wie willst das machen, Dämmwolle is ja nicht, würde ich in so einem Fall die Messung anzweifeln.

Wieso soll ein regulärer Auspuff denn auch zu laut sein? Die Serienstreuung sollte immer innerhalb der Toleranz liegen.
 
War da nicht vor Jahren mal was in der Presse?
Ich kann mich nicht mehr richtig daran erinnern. Aber es war irgendwie so:
Es wurde ein Motorradfahrer mit Originalem Auspuff, an dem nichts manipuliert wurde von der Polizei aufgehalten. Die haben dann auch gleich eine Messung der Lautstärke vorgenommen, bei der zu viel rausgekommen ist. Lautstärke also über Toleranzgrenze.
Und jetzt lässt mich mein Gedächtnis im stich.
Ich meine dass er eine Geldstrafe zahlen musste und mit dem nachgebesserten Auspuff bei der Polizei vorfahren zur Überprüfung.
Die Strafe wurde ihm dann vor Gericht erlassen.
Ich bin mir aber nicht sicher. Eventuell weiß jemand anders hier besser bescheid.
 
Da das bei einem regulären Auspuff ja quasi unmöglich ist, wie willst das machen, Dämmwolle is ja nicht, würde ich in so einem Fall die Messung anzweifeln.

Wieso soll ein regulärer Auspuff denn auch zu laut sein? Die Serienstreuung sollte immer innerhalb der Toleranz liegen.

Auch ein serienmäßiger dämpfer wird mit der zeit lauter, eben weil er verschleißt (dämmwolle etc.). Sollte er nicht nachgestopft werden können, muss er durch einen neuen ersetzt werden...
 
Ersteres hab ich noch nicht gesehen, aber die Dämmwolle kann verbrennen, Klappe ist natürlich auch eine Möglichkeit wie es zu laut werden kann.
Generell bin ich bei dir. Eine Homologation zu einem Bauteil erlaubt noch noch lange keinen Betrieb bei defekt. Ein kaputter Blinker ist halt auch ein kaputter Blinker... schmort die Birne durch, kann man sagen:„Birne ist doch drin!“, aber die Funktion ist nicht mehr gegeben.

Beim Auspuff ist das genauso. Nur weil der Auspuff nicht manipuliert ist und korrekt montiert ist heißt das noch lange nicht, dass die Funktion ein Fahrzeugleben lang gegeben ist (vgl. Auto).
Jedoch kann in diesem Fall die Polizei (in DE) maximal einen Mangel am Straßenrand vermuten und (ohne offensichtliche Manipulation) auffordern die nächste geeignete Behörde zur Überprüfung aufzusuchen.
Eine Stilllegung an Ort und Stelle kann nur bei Verdacht auf Gefährdung des Straßenverkehrs bei Weiterfahrt erwirkt werden (was beim Auspuff nie der Fall sein kann außer es besteht der Verdacht, dass man selbigen während der Fahrt verliert).
 
Generell bin ich bei dir. Eine Homologation zu einem Bauteil erlaubt noch noch lange keinen Betrieb bei defekt. Ein kaputter Blinker ist halt auch ein kaputter Blinker... schmort die Birne durch, kann man sagen:„Birne ist doch drin!“, aber die Funktion ist nicht mehr gegeben.

Beim Auspuff ist das genauso. Nur weil der Auspuff nicht manipuliert ist und korrekt montiert ist heißt das noch lange nicht, dass die Funktion ein Fahrzeugleben lang gegeben ist (vgl. Auto).
Jedoch kann in diesem Fall die Polizei (in DE) maximal einen Mangel am Straßenrand vermuten und (ohne offensichtliche Manipulation) auffordern die nächste geeignete Behörde zur Überprüfung aufzusuchen.
Eine Stilllegung an Ort und Stelle kann nur bei Verdacht auf Gefährdung des Straßenverkehrs bei Weiterfahrt erwirkt werden (was beim Auspuff nie der Fall sein kann außer es besteht der Verdacht, dass man selbigen während der Fahrt verliert).

Da gebe ich dir vollkommen recht. Keiner von uns wird wohl regelmäßig seinen Serienauspuff messen, das macht noch nichtmal der TÜV. Insofern, ja man ist unwissend und kriegt das halt nicht mit, daraus wird dir auch keiner einen Vorsatz drehen können. Scheiße ist halt trotzdem.
 
Insofern verstehe ich die Japaner, die in der Regel nur Reflexionsdämpfer einsetzen. Die sind bauartbedingt wartungsfrei, mal abgesehen von Durchrostungen. War schon mal meine Frage hier im Forum... Bin ich dafür verantwortlich, wenn der Absorptionsdämpfer meiner Diva durch Verlust der Wolle lauter wird? Ich gehe davon aus, dass, wie schon erwähnt, im Zweifelsfall der Halter zur Verantwortung gezogen wird. Er ist schliesslich dafür verantwortlich, daß sein Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Daher glaube ich nicht, daß man sich damit herausreden kann, man hätte nix gemerkt. Wie heißt es doch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Also, wenn man uns ans Bein pinkeln will, dann geht das schon...
 
Es wurde bei uns bereits im Lokalsender diese Woche berichtet das sich die Anrainer bezüglich Motorradlärm beschweren.
Anscheinend werden nun Messungen Richtung Damüls und auch Richtung Schoppernau (Hochtannbergpass) gemacht.
Hier sollte zumindest der Originale Auspuff angeschraubt sein. Ansonsten kann es schon passieren das die Polizei hier durchgreift und
Strafgelder einhebt.
Grüße Peter

Hallo.
In diesem Beitrag ist es aber hauptsächlich darum gegangen, dass der übermäßige Lärm offensichtlich durch nicht eingehaltene Geschwindigkeits-
beschränkungen entsteht. Vor Damüls von Au kommend ist eine 70er Beschränkung wo Leute wohnen. Hier wird halt oft zu schnell gefahren. In der Galerie
von Fschina nach Damüls hinunter ist 50. Wer hält sich dort an den 50er wo schon dort gefahren ist? Anscheinend entsteht dort besonders viel Lärm. (Reflexion der
Tunnelwand nach außen)

Es wird in Zukunft nur helfen, wenn wir Motorradfahrer uns in diesen sensiblen Regionen möglichst leise verhalten. Hohe Gänge und einhalten der vorgeschriebenen
Geschwindigkeit in Ortszentren.

Gruß aus dem Ländle.
 
Langsam Fahren, hoher Gang - Hilft aber alles nix, wenn Racing Anlage und Auspuffklappeneliminator montiert sind... Da ist vielleicht langsam Fahren sogar ein Fehler, da die Lärmbelästigung länger dauert... ;)
 
Generell bin ich bei dir. Eine Homologation zu einem Bauteil erlaubt noch noch lange keinen Betrieb bei defekt. Ein kaputter Blinker ist halt auch ein kaputter Blinker... schmort die Birne durch, kann man sagen:„Birne ist doch drin!“, aber die Funktion ist nicht mehr gegeben.

Beim Auspuff ist das genauso. Nur weil der Auspuff nicht manipuliert ist und korrekt montiert ist heißt das noch lange nicht, dass die Funktion ein Fahrzeugleben lang gegeben ist (vgl. Auto).
Jedoch kann in diesem Fall die Polizei (in DE) maximal einen Mangel am Straßenrand vermuten und (ohne offensichtliche Manipulation) auffordern die nächste geeignete Behörde zur Überprüfung aufzusuchen.
Eine Stilllegung an Ort und Stelle kann nur bei Verdacht auf Gefährdung des Straßenverkehrs bei Weiterfahrt erwirkt werden (was beim Auspuff nie der Fall sein kann außer es besteht der Verdacht, dass man selbigen während der Fahrt verliert).

Ich möchte das noch mal aufnehmen, habe mir nun nicht alles durchgelesen aber ich würde sehr gern mal wissen ob die Polizei einfach einen Auspuff oder andere Teile beschlagnahmen und dann vernichten kann. ? Bei der Buell im Video muss der Besitzer den ESD abbauen und die legen ihn in Ihr Auto zu den anderen. Das habe ich noch nie gesehen. Sie können das Fahrzeug stilllegen wenn Sie denken das der nicht zugelassen ist oder ähnliches aber doch nicht die Teile vernichten oder ?

 
Das ja auch mega ... eine sehr genaue Messung muss ich sagen. Sieht echt nach langer Schulung aus.
bei 1:55 geht los. :)

 
ob die Polizei einfach einen Auspuff oder andere Teile beschlagnahmen und dann vernichten kann. ? Bei der Buell im Video muss der Besitzer den ESD abbauen und die legen ihn in Ihr Auto zu den anderen. Das habe ich noch nie gesehen. Sie können das Fahrzeug stilllegen wenn Sie denken das der nicht zugelassen ist oder ähnliches aber doch nicht die Teile vernichten oder ?
Wenn der Tatbestand Erlöschen der Betriebserlaubnises im Straßenverkehr heißt, dann gibt es einige Varianten zur Auswahl.
Bußgeld und zur erneuten Vorlage mit korrekter Auspuffanlage am Fahrzeug vortanzen.
Stilllegen an Ort und Stelle und du musst selbst das Fahrzeug heim bringen.
Beschlagnahme des gesamten Bikes mit Prüfen eines Gutachters inkl. Kosten der Abschleppung, Gutachter etc.pp.
Beschlagnahme des Auspuffs als Tatmittel gemäß §74 StGB (siehe hier). Und hier darf ein Tatgegenstand nach erfolgreichem Abschluss der Ermittlung vernichtet werden.

Problem ist an der Geschichte, dass von einer Willkür und Maßlosigkeit nicht abgesehen werden kann. Auf den Kosten sitzt man als Geschädigter dann im Falle der Fälle selbst, aber auch hier kann ich mir vorstellen, dass bei unerlaubtem Einzug eines Fahrzeuges und Feststellung einer Gesetzmäßigkeit der Kostenausfall oder sonstige Aufwandskosten eingeklagt werden könnten. So oder so, den Ärger hat man als Fahrzeugführer erstmal immer.

Greets
 
Motoplex
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