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User_2107
Guest
O T : Ich verweise mal auf die unterschiedlichen Formen einer Haftung eines Herstellers für seine Produkte und besonders auf Motorräder hin.
1. Gewährleistung: Die Gewährleistung ist in der Regel eine reine durch die Gesetzgebung und für den Verbraucherschutz festgelegte Haftung des Herstellers für seine Produkte. Auf die im Einzelnen einzugehen erspare ich mir, dass kann jeder selber im www. googeln.
2. Garantie: Die Garantie ist in der Regel eine freiwillige Leistung des Herstellers für seine Produkte. Deren Umfang geht in der Regel über die der Gewährleistung hinaus und sind in den AGB´s der Hersteller niedergelegt. Kombiniert sind diese Garantieleistungen auch meistens mit Pflichten des Kunden, wie z. B. durch den Hersteller festgelegte Inspektionstermine einzuhalten nachdem Prinzip, wer Rechte hat, hat auch Pflichten.
3. Kulanz: Die Kulanz ist ebenso eine freiwillige Leistung des Herstellers. Diese greift z. B., wenn sich herausstellen sollte, dass ausserhalb der Gewährleistung und der Garantie Mängel auftreten, die z. B. durch Herstellungsfehler verursacht wurden und sich erst später negativ auswirken. Bei Einzelschäden prüft der Hersteller in de Regel individuell, inwieweit er Kulanz leisten will. Das macht er auch abhängig davon, ob z. B. die Inspektionen regelmäßig durch geführt wurden sind.
Das ganze Thema ist und ich hoffe, dass das verständlich geworden ist, sehr Facettenreich. Das hier in Gänze darzustellen, ist mir nicht möglich.
1. Gewährleistung: Die Gewährleistung ist in der Regel eine reine durch die Gesetzgebung und für den Verbraucherschutz festgelegte Haftung des Herstellers für seine Produkte. Auf die im Einzelnen einzugehen erspare ich mir, dass kann jeder selber im www. googeln.
2. Garantie: Die Garantie ist in der Regel eine freiwillige Leistung des Herstellers für seine Produkte. Deren Umfang geht in der Regel über die der Gewährleistung hinaus und sind in den AGB´s der Hersteller niedergelegt. Kombiniert sind diese Garantieleistungen auch meistens mit Pflichten des Kunden, wie z. B. durch den Hersteller festgelegte Inspektionstermine einzuhalten nachdem Prinzip, wer Rechte hat, hat auch Pflichten.
3. Kulanz: Die Kulanz ist ebenso eine freiwillige Leistung des Herstellers. Diese greift z. B., wenn sich herausstellen sollte, dass ausserhalb der Gewährleistung und der Garantie Mängel auftreten, die z. B. durch Herstellungsfehler verursacht wurden und sich erst später negativ auswirken. Bei Einzelschäden prüft der Hersteller in de Regel individuell, inwieweit er Kulanz leisten will. Das macht er auch abhängig davon, ob z. B. die Inspektionen regelmäßig durch geführt wurden sind.
Das ganze Thema ist und ich hoffe, dass das verständlich geworden ist, sehr Facettenreich. Das hier in Gänze darzustellen, ist mir nicht möglich.