Neues von der Aprilia RS 660

Tecjonny hat vollkommen Recht. Die RS 660 ist als „Zweisitzer“ Moped zugelassen. Genau genommen muss nach Entfernen der Soziusfußrasten dies entsprechend eingetragen werden.

Aber es soll den ein oder anderen Kollegen 👮🏻‍♂️ geben, der da ein Auge zudrücken würde. 😉

oder der Soziussitz gegen eine Abdeckung getauscht?
 
Nein, das spielt keine Rolle.

Es ist möglich ein Motorrad mit Soziusabdeckung + Fußrasten im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Aber nicht mit Soziussitz ohne Fußrasten (sofern dies nicht eingetragen ist).

Das liegt daran, weil eine Abdeckung auch als „Gepäck“ betrachtet wird.
 
Zahlmeit,

ich hab es glaube schon zigmal geschrieben, weil schon zigmal erlebto_O

Ausschlaggebend ist das was in den Papieren steht, wenn zwei Sitzplätze eingetragen sind muss die Sozia Rastenanlage dran sein.

Es spielt dabei keine Rolle für den Polizisten ob da ne Abdeckung drüber ist oder nicht.

Und ja es gibt natürlich Polizisten die das nicht so eng sehen, aber in der Regel gibts ne Mängelkarte.

Tuten Gag


P.S.
Ich habe bei meinen zwei Italos das Variabel eintragen lassen somit bin ich SAFE
 
Nun, in dem Moment, wo statt des Beifahrersitzpolsters die Sitzbankabdeckung montiert ist, macht es Sinn, die Beifahrerfußrasten zu demontieren, da ja keine Sitzgelegenheit für den Beifahrer mehr vorhanden ist, die ja sein muß, wenn man Beifahrerfußrasten montiert hat. ;)
Bei meiner Griso hab ich bei Nutzung der serienmäßigen Doppelsitzbank wahlweise " WW Einsitzig, dann die Beifahrerfußrasten abgebaut " eintragen lassen.
P.S.: Nettes Thema, so wie ein Öl -, Benzin - oder Reifen -Tthread und dazu passend zur Jahreszeit und der derzeitigen allgemeinen Lage. :)
 
Eigentlich in der StVZO §§ 30, 61 Abs. 2 klar definiert. 🤷🏻‍♂️
Im Umkehrschluß bedeutet das für mich, dass, wenn ein 2 rädiges KFZ für den Transport eines Beifahrers mit vorgesehen ist, dass entweder die dafür notwendige Ausstattung bestehend aus einer entsprechenden Sitzgelegenheit und Beifahrerfußrasten beides zusammen vorhanden und damit montiert sein muß oder, wenn kein Beifahrer mitgenommen werden soll, beides entfernt sein muß bzw, keine Sitzgelegenheit vorhanden ist, dann ebenso dürfen keine Fußrasten montiert sein und wenn keine Fußrasten montiert sind, darf kein Beifahrersitz vorhanden sein. Oder man läßt es sich entsprechend in die Fz. - Papiere eintragen.
 
Nein, das spielt keine Rolle.

Es ist möglich ein Motorrad mit Soziusabdeckung + Fußrasten im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Aber nicht mit Soziussitz ohne Fußrasten (sofern dies nicht eingetragen ist).

Das liegt daran, weil eine Abdeckung auch als „Gepäck“ betrachtet wird.
Ist das zu unverständlich formuliert?

Erneuter Versuch:
Ist in den Zulassungspapieren das Motorrad als „Zweisitzer“ definiert, dann sind folgende Varianten zulässig.

Soziussitzbank + Fußrasten

oder

Soziusabdeckung + Fußrasten

Alles andere muss eingetragen werden.
 
Ist das zu unverständlich formuliert?

Erneuter Versuch:
Ist in den Zulassungspapieren das Motorrad als „Zweisitzer“ definiert, dann sind folgende Varianten zulässig.

Soziussitzbank + Fußrasten

oder

Soziusabdeckung + Fußrasten

Alles andere muss eingetragen werden.



Ah jetzt ja.(y)(y)(y)(y)(y)(y)(y)


Dachte schon du meinst es anders :sneaky:
 
Ich sehe schon, wenn ich im April zum ersten Mal mit meiner Tuono zum Tüv fahre, schraube ich mir lieber die Fußrasten dran.:unsure:
 
Ist das zu unverständlich formuliert?

Erneuter Versuch:
Ist in den Zulassungspapieren das Motorrad als „Zweisitzer“ definiert, dann sind folgende Varianten zulässig.

Soziussitzbank + Fußrasten

oder

Soziusabdeckung + Fußrasten

Alles andere muss eingetragen werden.
Gehe ich nicht mit nach Hause. Wenn eine Soziusabdeckung montiert ist, befindet sich in der Regel darunter die Sitzgelegenheit für den Beifahrer. S. z. B. MG V11 Sport. Wird dagegen die Sitzgelegenheit für den Beifahrer gegen eine Abdeckung wie z. B. bei der aktuellen RS 660 oder Tuono 1100 Factory ausgetauscht, dann ist keine Sitzgelegenheit mehr für den Beifahrer vorhanden und dann kann bzw. muß man so gar aus meiner Sicht die Beifahrerfußrasten demontieren, um sicher zu stellen, dass kein Beifahrer trotz fehlender Sitzvorrichtung mitgenommen werden kann. Nichtsdestotrotz bleibt ja die Möglichkeit erhalten, einen Beifahrer mitzunehmen, sobald die dafür entsprechenden Vorrichtungen montiert sind, da ja das Fahrzeug vom Grundsatz her dafür auch homologiert ist.
 
Nein, bei der Kombi Soziusabdeckung + Fußrasten müssen die Fußrasten nicht demontiert werden, da die herrschende Meinung die Abdeckung analog zu „Gepäck“ betrachtet.

Im Grunde sagt der Gesetzgeber, dass es egal ist, ob die Soziusfläche durch Gepäck oder durch eine Abdeckung belegt ist.
 
Hab ich ja auch oben geschrieben.

Aber die Polizei in BW und Bayern sieht das meist anders.
Und deswegen habe ich das bei meiner Griso auch eintragen lassen. Bei den allgemeinen Kontrollen in den letzten Jahren beim Aushändigen der Fahrzeugscheine meiner Motorräder, die mittlerweile an das Format einer Bibel heran reichen, wurde mir nach einem kurzen Blick drauf diese mir zurück gegeben und eine gute Fahrt gewünscht bis auf einmal, der es irgendwie auf mich abgesehen hatte, aber nichts finden konnte und mich mit der " Drohung " entließ, sich der Angelegenheit weiter widmen zu wollen, wozu allerdings bis heute nichts mehr passiert ist.
 
Ein Polizist, der bei einer Tuono mit Factory-Heck die fehlenden Sozius-Fußrasten bemängelt, hat vermutlich ganz andere Probleme.
In einer Kontrolle würde ich da vermutlich höflich die ein oder andere Rückfrage stellen. :rolleyes:
 
Zahlmeit,

ich hab es glaube schon zigmal geschrieben, weil schon zigmal erlebto_O

Ausschlaggebend ist das was in den Papieren steht, wenn zwei Sitzplätze eingetragen sind muss die Sozia Rastenanlage dran sein.

Es spielt dabei keine Rolle für den Polizisten ob da ne Abdeckung drüber ist oder nicht.

Und ja es gibt natürlich Polizisten die das nicht so eng sehen, aber in der Regel gibts ne Mängelkarte.

Tuten Gag


P.S.
Ich habe bei meinen zwei Italos das Variabel eintragen lassen somit bin ich SAFE
Geht man da einfach zur Zulassungsstelle, bezahlt, und dann tragen die das ein? Oder muss man da irgendwas vorweisen?
 
Erst TÜV dann Zulassungsstelle.

Es soll auch noch Prüfer geben die das nicht so genau wissen, da solltest du dich ertsmal vergewissern bevor du Geld abdrückst.

Ansonsten ist das ne ganz lockere Geschichte, kostet halt Geld
 
Motoplex
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