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Ralph
Guest
dann bestehe doch mal auf eine schriftliche STellungnahme, denn damit würde ich einen Fachanwalt zu einem Beratungsgespräch besuchen. Telefonisch etc ist doch eher was für die Kirche.
Und wenn ich das richtig sehe, ist der Motor auch in den ersten 6 Monaten kaputt gegangen. Das wird auf jeden Fall lustig, das Gespräch zwischen Anwalt und dem Händler. Denn der ist dein Vertragspartner im Moment. Ob Aprilia dem Händler mit der Werksgarantie hilft oder nicht, das steht auf einem anderen Blatt.
Und wenn ich das richtig sehe, ist der Motor auch in den ersten 6 Monaten kaputt gegangen. Das wird auf jeden Fall lustig, das Gespräch zwischen Anwalt und dem Händler. Denn der ist dein Vertragspartner im Moment. Ob Aprilia dem Händler mit der Werksgarantie hilft oder nicht, das steht auf einem anderen Blatt.