Du hast ja vollkommen Recht.Ganz einfache Antwort: Der Gesetzgeber. Und der beruft sich auf Erkenntnisse aus der Unfallforschung. Operativ durchführen wird das dann ein Optiker oder ein Arzt. Die sind hinreichend qualifiziert, einen Seh- oder Hörtest durchzuführen. Sorry, aber die Anforderungen an die Sinnesorgane sind relativ eindeutig, da muss man nicht erst den Ethikrat befragen, ob die Maßnahme Seh-/Hörtest angemessen ist um das Ziel höhere Verkehrssicherheit zu erreichen.
Mir geht es um etwas völlig anderes.
Ich gehöre zu der Kategorie Mensch, die vieles erst einmal hinterfragt.
Bin kein Mitläufer und auch kein "Ja & Amen" Sager ...
Das wäre gefährlich.
Wir müssen das ja jetzt an dieser Stelle nicht ausführen, was für Konsequenzen es mit sich bringen kann, wenn man alles einfach nur so hinnimmt.
CORONA war aktuell das beste Beispiel dafür, wie manipulativ und erfolgreich eine Institution sein kann und sogar in der Lage gewesen ist, 80 Millionen Menschen in unserem Land in zwei Seiten spalten zu können ...
Ich rede nicht davon, dass ich einen Sehtest mit ü70 eventuell machen zu müssen, gänzlich für Unsinn halte ...
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