Wer hat schon seine 21er Tuono 1100 V4 oder Factory modifiziert.

Hab das bei meiner Monster auch eintragen lassen, obwohl der TÜV meinte, dass das nicht nötig wäre - weil wenn Soziusfußrasten demontiert sind & Beifahrerabdeckung montiert ist, ist das OK obwohl im Schein nur „2“ steht. „Schwierig“ wird es wohl nur (Kontrolle), wenn Beifahrerabdeckung nicht montiert ist, aber die Soziusfußrasten demontiert sind und im Schein „2“ steht … Werde das „wahlweise 1/2 … wenn“ bei der Tuono nicht mehr eintragen lassen.
 
Also ich habs ja schon zweimal live erlebt das dem POlizist mir deswegen einen Mängelbescheid geschrieben hat, kommt halt
immer auf den Beamten an ob oder ob nicht.

An meinem Stanley (Streety) bin ich noch am überlegen ob die Rasten wech kommen.
 
Sicher kannste wählen.

Ich hab das bisher an drei Krädern eintragen lassen.

Das wird so in den Papieren geschrieben das es alternatiev bei Montage der Rasten auch zu zweit geht.
Da musst bestimmt schleimen können, ich kenne nur entweder oder🤣🤣
 
Hab das bei meiner Monster auch eintragen lassen, obwohl der TÜV meinte, dass das nicht nötig wäre - weil wenn Soziusfußrasten demontiert sind & Beifahrerabdeckung montiert ist, ist das OK obwohl im Schein nur „2“ steht. „Schwierig“ wird es wohl nur (Kontrolle), wenn Beifahrerabdeckung nicht montiert ist, aber die Soziusfußrasten demontiert sind und im Schein „2“ steht … Werde das „wahlweise 1/2 … wenn“ bei der Tuono nicht mehr eintragen lassen.
Wie ich schonmal schrieb vor einer Weile, mein Bruder hat das bei einer Super Duke sogar andersrum erlebt. Der TÜVler hat bei der HU Aufstand gemacht, weil in den Papieren 2-sitzig drin steht aber kein Soziussitz drauf war :rolleyes:
 
Wieso, es gibt doch original gar keine Sitzbankabdeckung mehr. Nur einen Sitz für schmale Popöchen und einen für breitere 😁😅😉
 
Nein da musst du garnichts. wenn der auf Motorräder bisschen fit ist läuft das.

Beispiel:
Dem @Tuona hier wusste das auch naicht das es geht die is dann zum Tüvler gefahren und schwubs die wubs wars eingetragen.
"schwubs die wubs"... naja, es war schon interessant zu sehen, dass der TÜVler sich die Mühe gemacht hat, für jedes Motorrad (Tuono V4 / RS 660) einen jeweils angepassten Text zu schreiben, was alles montiert sein muss, für die 2-sitzigkeit.
 
Nein da musst du garnichts. wenn der auf Motorräder bisschen fit ist läuft das.

Beispiel:
Dem @Tuona hier wusste das auch naicht das es geht die is dann zum Tüvler gefahren und schwubs die wubs wars eingetragen.
Also dann lasse ich mal überraschen und versuche es erstmal beim freundlichen Dekramann...
Ansonsten wird die Gute eben zum Einsitzer ,nach mir die Sinnflut🤣.
Bei Uns hier nerven die Wachmeister richtig ,da meinst bist im Schwabenland lach.
 
Wie ich schonmal schrieb vor einer Weile, mein Bruder hat das bei einer Super Duke sogar andersrum erlebt. Der TÜVler hat bei der HU Aufstand gemacht, weil in den Papieren 2-sitzig drin steht aber kein Soziussitz drauf war :rolleyes:
Mir ist gerade aufgefallen wie unklar ich das geschrieben habe. Der Witz war, dass der TÜVler dem Motorrad deswegen quasi die 2-sitzigkeit aberkenne wollte und die zum 1-Sitzer umdeklarieren wollte. Der Händler, bei dem das stattfand, hat das mit sanften Worten verhindert.
 
Soweit ich weiß, hat zB die ktm duke 890 r (nur) eine 2-mann Zulassung (also nicht „wenn … dann“ im Schein stehen), wird aber ohne Soziusfußrasten / mit Beifahrersitzabdeckung / ohne hinteres Sitzbrötchen ausgeliefert - hab da noch nix gehört/gelesen, dass deswegen Probleme bei Kontrollen oder TÜV gibt.
Wichtig ist, das der Moped für Zwei-mann-frau-betrieb taugt/zugelassen ist, dann ist das auch kein Problem das „wenn … dann“ eingetragen zu bekommen (wenn man das will). Auf 2-mann Eintragung „verzichten“, bzw. „austragen lassen“ wegen den Soziusfußrastengedöns würd ich nicht wollen.
 
Ja muss man echt nicht verstehen,wenn man alles entfernt so dass eben keiner mitgenommen werden kann sollte das doch reichen.sollte man den 2mannbetrieb wieder brauchen macht man eben alles wieder rückgängig.
 
Also ich habs ja schon zweimal live erlebt das dem POlizist mir deswegen einen Mängelbescheid geschrieben hat, kommt halt
immer auf den Beamten an ob oder ob nicht.

An meinem Stanley (Streety) bin ich noch am überlegen ob die Rasten wech kommen.
Oh man Andreas, du gerätst immer an die ganz „scharfen Purschen“ 🙄
 
Soweit ich weiß, hat zB die ktm duke 890 r (nur) eine 2-mann Zulassung (also nicht „wenn … dann“ im Schein stehen), wird aber ohne Soziusfußrasten / mit Beifahrersitzabdeckung / ohne hinteres Sitzbrötchen ausgeliefert - hab da noch nix gehört/gelesen, dass deswegen Probleme bei Kontrollen oder TÜV gibt.
Wichtig ist, das der Moped für Zwei-mann-frau-betrieb taugt/zugelassen ist, dann ist das auch kein Problem das „wenn … dann“ eingetragen zu bekommen (wenn man das will). Auf 2-mann Eintragung „verzichten“, bzw. „austragen lassen“ wegen den Soziusfußrastengedöns würd ich nicht wollen.
Moin,

ist bei der 899 Duke R und war bei der 690 Duke R so.

Beifahrerrasten waren bei beiden Moppeds inkl. Polster zu Selbstmontage dabei.

Meine RSV4 fahre ich seit 2009 ohne Beifahrerrasten und bin immer ohne den 2. Sitz gefahren und es gab bei allen Moppeds nie irgendwelche Fragen.
 
Moin,

Meine RSV4 fahre ich seit 2009 ohne Beifahrerrasten und bin immer ohne den 2. Sitz gefahren und es gab bei allen Moppeds nie irgendwelche Fragen.
Manche Prüfer/Polizisten haben damit ein Problem, manche nicht
Wenn ich jetzt permanent irgendwelche Schwerpunktstrecken fahr. würd ichs mir auch 100%ig eintragen
Denn wenn der Nette Beamte will, dann findet er auch was.
Auch wenn es so ein scheiss ist

Das erinnert mich immer an die Italiener/Österreicher als sie Deutsche abgezockt haben, weil im Schein der Strich im Kennzeichen war und am Kennzeichen nicht
 
Motoplex
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