Alleinrennen

ich zitiere hier mal einen Verkehrrechtsanwalt. Der Anwalt heisst Ernst Schaller und dürfte den Leuten am Kesselberg bekannt sein ;)
Ernst:
Das sagt das Gesetz:

"§ 315d StGB
Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr
1.ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, 2.als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder 3.sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren."



Und nun schreiben alle möglichen Rechtsgelehrten in Aufsätzen und Urteilen, was uns die gesetzliche Vorschrift sagen will.

Schreiben viele das gleiche, entsteht eine "herrschende Meinung"
Macht der BGH ein Urteil dazu, hat man eine "höchstrichterliche Rechtsprechung".

Keiner kann sagen, wie das ausgeht.
Panikmache in Zeitungsartikeln bringen keinen weiter und schaffen nur Verwirrung.

Meine Meinung:
Überholen kann schon deswegen kein Rennen sein, weil Überholen gesetzlich erlaubtes Verhalten im Straßenverkehr ist.
Genauso wenig wird "Siegen ohne Gegner in Zukunft bestraft".


Übrigens:
Wenn man "Rennen" so definieren würde:

"Wenn der Fahrer sein Fahrzeug bis an die technischen und physikalischen Grenzen ausfährt."

Dann würden alle Fahrer von leistungsschwachen Fahrzeugen nur noch Rennen fahren. Arme 125er -Fahrer!
 
Dann würden alle Fahrer von leistungsschwachen Fahrzeugen nur noch Rennen fahren. Arme 125er -Fahrer!
Was heisst hier 125er Fahrer.

Nach der Prämisse bin ich im zarten Alter von 16 bis 18 nur Rennen gefahren um mein 50er Krafti irgendwie auf Geschwindigkeit zu halten..... heidenei!

Und nach Italien runter war dann ja quasi Rallye! 😂😂
 
Ich frage mich, wie die Verfasser dieses Gesetzes denn Rennen - also so richtig mit Kringel, Pokal und so - einordnen... Sollten die nicht erst einmal zum Psychiater? Was sehen diese Leute, die sich ernsthaft Gesetzgeber nennen, wenn sie sich ein Motorradrennen ansehen?
Rücksichtslose Fahrer, die ihr Fahrzeug mit nicht angepasster Geschwindigkeit fortbewegen und dabei die Gefährdung von Leib, Leben oder der Sachen der anderen Teilnehmer rücksichtslos und fahrlässig billigend in Kauf nehmen aus dem egoistischen Ziel heraus, einen Pokal zu gewinnen?
Mensch, so habe ich die Rennen noch gar nicht gesehen... Vielleicht muss ich mir mal meine rosarote Rennbrille absetzen... oder zum Psychiater...
 
hm, ich interpretiere mal
Fall 1. Ampel... zwei Fahrzeuge.. innerorts, und zack 100 auf dem Tacho Das ist quasi ein Rennen. (kommt ja vor, das so ein weisser AMG sich neben ein Moped setzt und zum Sprint auffordert)
Fall 2. Altenberg, Kesselberg, oder jedwede andere Knieschleiferstrecke. .... zwei Mopeds wiederholt auf Anschlag unterwegs..... könnte in meinen Augen dann passieren, das der Gesetzgeber hier mit diesem Paragrafen aktiv wird. Würde auch extrem zu einer Abschreckung kommen, da der Führerschein ja erstmal lange weg ist.
Fall 3. Ich fahr mit Schnegge flüssig im gesetzlichen Rahmen durch das Bergische, wie sagt Vince so schön, das Magnet am Nummernschild funtkioniert wieder.... Da kommt dann ein Polizist, aufgestachelt von Politik, Anwohnern und offenen Auspuffrohren der 100 vorher durch das Gebiet fahrenden und mittlerweile Unmengen an Holländern mit offenen Auspuffrohren und auch sonst nicht gerade der sozialen Form vom Mopedfahren zugeneigten ARt, , dann könnte es sein, das wir die Arschkarte bekommen.
Das könnten wir dann wie in Fall 2 lange prozessieren und haben genug Zeit auf unseren Führerschein zu warten. Wenn da nichts wie Ernst schreibt vom BGH kommt, dann wird das zu einer individuellen Gerichtssache. Und das wird dann dauern bis das alles tatsächlich klar ist
 
Motoplex
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