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Ralph
Guest
ich zitiere hier mal einen Verkehrrechtsanwalt. Der Anwalt heisst Ernst Schaller und dürfte den Leuten am Kesselberg bekannt sein ![Wink ;) ;)](https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/8.0/png/unicode/64/1f609.png)
Ernst:
Das sagt das Gesetz:
"§ 315d StGB
Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
1.ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, 2.als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder 3.sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren."
Und nun schreiben alle möglichen Rechtsgelehrten in Aufsätzen und Urteilen, was uns die gesetzliche Vorschrift sagen will.
Schreiben viele das gleiche, entsteht eine "herrschende Meinung"
Macht der BGH ein Urteil dazu, hat man eine "höchstrichterliche Rechtsprechung".
Keiner kann sagen, wie das ausgeht.
Panikmache in Zeitungsartikeln bringen keinen weiter und schaffen nur Verwirrung.
Meine Meinung:
Überholen kann schon deswegen kein Rennen sein, weil Überholen gesetzlich erlaubtes Verhalten im Straßenverkehr ist.
Genauso wenig wird "Siegen ohne Gegner in Zukunft bestraft".
Übrigens:
Wenn man "Rennen" so definieren würde:
"Wenn der Fahrer sein Fahrzeug bis an die technischen und physikalischen Grenzen ausfährt."
Dann würden alle Fahrer von leistungsschwachen Fahrzeugen nur noch Rennen fahren. Arme 125er -Fahrer!
![Wink ;) ;)](https://cdn.jsdelivr.net/joypixels/assets/8.0/png/unicode/64/1f609.png)
Ernst:
Das sagt das Gesetz:
"§ 315d StGB
Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
1.ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, 2.als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder 3.sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren."
Und nun schreiben alle möglichen Rechtsgelehrten in Aufsätzen und Urteilen, was uns die gesetzliche Vorschrift sagen will.
Schreiben viele das gleiche, entsteht eine "herrschende Meinung"
Macht der BGH ein Urteil dazu, hat man eine "höchstrichterliche Rechtsprechung".
Keiner kann sagen, wie das ausgeht.
Panikmache in Zeitungsartikeln bringen keinen weiter und schaffen nur Verwirrung.
Meine Meinung:
Überholen kann schon deswegen kein Rennen sein, weil Überholen gesetzlich erlaubtes Verhalten im Straßenverkehr ist.
Genauso wenig wird "Siegen ohne Gegner in Zukunft bestraft".
Übrigens:
Wenn man "Rennen" so definieren würde:
"Wenn der Fahrer sein Fahrzeug bis an die technischen und physikalischen Grenzen ausfährt."
Dann würden alle Fahrer von leistungsschwachen Fahrzeugen nur noch Rennen fahren. Arme 125er -Fahrer!