Auspuff wird eingezogen ???

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Am Ende ist es kack egal ob die AGA eingetragen, original oder nachgerüstet ist. Ehal ob sie ne ABE, nen Teilgutachten oder ne E-Nummer hat. Wenn sie zu laut ist, ist der Fahrer schuld.!.!.!! Punkt.....
Wir sind dafür verantwortlich das unser Fahrzeug den Verschriften entspricht. Selbst wenn ein Auspuff im alter lauter wird...... wir müssen dafür sorgen das alles passt. Da kann man bei ner Kontrolle im Kreis hüpfen wie man will. Wenn die sagen „das Bike bleibt hier“ dann bleibt es auch hier. Ob es tatsächlich berechtigt ist, wird das folgende Gutachten zeigen. Also am besten immer kleinlaut sein und vermeindlich Reue zeigen.....
Ich habe meine E-Nummer vom ESD auch ab gemacht. Lieber nen Bußgeld als ne Strafanzeige zwecks Urkundenfälschung.
Versuche es noch per Einzelabnahme eintragen zu lassen ansonsten brauche ich halt nen neuen Akra ESD mit ABE.
Da bin ich anderer Meinung. Ich denke es macht schon einen Unterschied ob Original bzw. mit Zulassung und durch Verschleiß lauter oder vorsätzlich manipuliert. Letzteres führt unmittelbar zum Erlöschen der BE. Und Vorsatz wird meines Wissens nach anders bewertet.
 
Da bin ich anderer Meinung. Ich denke es macht schon einen Unterschied ob Original bzw. mit Zulassung und durch Verschleiß lauter oder vorsätzlich manipuliert. Letzteres führt unmittelbar zum Erlöschen der BE. Und Vorsatz wird meines Wissens nach anders bewertet.
Ja vorsatz kostet es x2
 
Ja, das ist ja nicht meine Meinung sonder das „Gesetz“. Wenn die Rennleitung feststellt das es zu laut ist, kann sie Konsequenzen ziehen. Egal ob der Auspuff serie ist oder ne Abe hat oder eingetragen ist oder sonst was. Erst mal ist man der gelackmeierte. Welche Konsequenzen am ende bei raus kommen, kann im Einzelfall variieren.

Ich finde es halt einfach nur albern wenn man sich sicher fühlt weil ne E-Nr drauf ist oder ne ABE Vorhanden ist. Es muss dann halt auch leiser genug sein. Oder der Meinung ist „pfffff meine Karre bekommen die nicht....“ .
Ich habe ja nun täglich irgend wie mit dem Kram zu tun. Kaum einer beachten z.B. Das fast immer in der ABSE steht „bei ansonst serienmäßigem Fahrzeug“. Wenn man es genau nimmt, machst nen anderen Luftfilter rein, kann man sich mit der ABE gepflegt den Allerwertesten abwischen.....

Auf die Bewertung zwischen Vorsatz und Verschleiß/unwissend wollte ich garnicht eingehen (falls es so rüber kam).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich war immer der Überzeugung das wenn man einen Topf dran hat der überhebt keine Zulassung hat dann können sie das Bike stilllegen. Aber wenn dort alles vorhanden ist. ABE, Zulassung, e-Nummern und alle Unterlagen da sind und er beim messen dann vor Ort trotzdem zu laut ist. Dann müssen sie Dir nachweisen das er manipuliert ist oder wurde und du musst ihn vorführen. Aber sie dürfen das Bike nicht stilllegen. Aber vielleicht war das ein Trugschluss.

Wie muss mann denn überhaupt die Lautstärkeprüfung richtig machen. So wie im TV geht es bei unseren doch gar nicht mehr oder doch ?
 
Doch, doch... das geht so.
Wobei genau genommen bei dieser Methode das Standgeräusch gemessen wird.
Das ist nicht reglementiert. Anders wäre es wohl auch nicht möglich, dass bei meiner 16er 107dB auf dem Typenschild steht.
Lediglich das Fahrgeräusch ist gesetzlich geregelt.
Das Standgeräusch dient dann letztlich dazu, zu überprüfen, ob erhöhter Verschleiß bzw. eine Manipulation vorliegt, um den Anfangsverdacht zu untermauern.
Fahrgeräuschmessungen sind in der Praxis nicht durchführbar.

Ist wohl auch so, dass keiner dagegen vorgeht, wenn er wegen Standgeräusch eine drauf bekommt.
In der Regel dürfte es sonst noch teurer werden. Und das wissen die entsprechenden Fahrer auch ;)
 
Kaputt ist das ja an der Stelle, dass der Gesetzgeber die Einhaltung einer Vorschrift fordert, die wieder der Halter noch er selbst prüfen kann. Verknackt wirst du also wegen zu lautem Standgeräusch, aber das ist nichtmal geregelt. Da hat man sich was feines ausgedacht.
 
Aber ich glaube dass noch keiner mit einem Serienauspuff und Seriendatenstand diese Grenzwerte überschritten hat, oder doch ??
 
als Fahrgeräusch ist bei deiner/meiner 16er 79DB angegeben, die schaffe ich noch nichtmal im fünften im Ort mit original Puff.
Keine Ahnung wie das funktionieren soll.
Das Fahrgeräusch messen geht schon, mir schwebt da so eine Aufnahme im Kopf rum wo ein Messgeregt auf einem Flugfeld aufgebaut ist
und das Motorrad mit einer vorgeschriebenen Drehzahl vorbei fährt.
 
als Fahrgeräusch ist bei deiner/meiner 16er 79DB angegeben, die schaffe ich noch nichtmal im fünften im Ort mit original Puff.
Keine Ahnung wie das funktionieren soll.
Das Fahrgeräusch messen geht schon, mir schwebt da so eine Aufnahme im Kopf rum wo ein Messgeregt auf einem Flugfeld aufgebaut ist
und das Motorrad mit einer vorgeschriebenen Drehzahl vorbei fährt.
Aber laut ist nicht immer auch fürs Messgerät laut. Die Fahren da Geschwindigkeiten, dass vorher auf "Stahlfelgen" umrüsten musst sonst fällst seitlich um.
Wenn da im 4.Gang 60 fährst ist die leiser wie ein Rollator 😀😀
Der dumpfe Klang bedeutet nicht unbedingt LAUT.

Und im Ort mit den refektierenden Häusern ist nochmal ne andere Sache.
 
Grundsätzlich (in Österreich) können die Kollegen von der Rennleitung nichts aber auch gar nichts machen wenn dein Auspuff eine ABE hat für das passende Motorrad - hat bei mir schon einer probiert mir das Kennzeichen abzunehmen (also hat er auch direkt vor Ort gemacht) und dabei war das Motorrad nagelneu mit 1500 km drauf

Das wurde dann alles von meine Anwalt bearbeitet und ein Gutachten auf der Landesprüfstelle hat ergeben dass alles in Ordnung ist - klar hatte ich die troubles das alles zu kläre aber im Endeffekt hat es mich nichts gekostet, der Polizist hatte große Probleme weil er seine kompetenzen Überschritten hat (war nur ein normaler Streifenpolizist)

Bei der Prüfstelle selber hat der Prüfer nur die ABE angeschaut und nachgekuckt ob der Schalldämpfer unmanipuliert war - die Lautstärke egal ob Standgeräusch oder sonst was war ihm egal denn ein E-Zeichen bzw. eine ABE ist eine im europäischem Raum durchgeführte Prüfung des jeweiligen Bauteils auf das jeweilige Modell und somit genehmigt - wenn nicht manipuliert wurde an den Anbauteilen kann sich die Rennleitung auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln.

Hatte halt nur 6 Wochen kein Motorrad
 
Mal unabhängig von der konkreten Situation (Video) und den genauen juristischen Auslegungen und Regelungen wundere ich mich immer wieder darüber, dass von immer mehr Bürgern (den Begriff verwende ich mal nicht ganz unbewusst) die Anweisung eines Polizeibeamten (immerhin der Vertreter einer Staatsgewalt) als bloße Einladung zur Diskussion verstanden wird. Das ist es nämlich nicht und es ist auch keine zusätzliche weitere Meinung dazu, was denn richtig sein könnte. Wenn ich in eine Kontrolle gerate und der Herr/ die Dame in grün/blau mir sagt, dass mein Motorrad jetzt keinen Meter mehr fährt und ggf. eingezogen wird, dann ist das so. Ob das Urteil des Herren Staatsbeamten dann später von anderen Staatsgewalten dann so bestätigt wird, ist eine ganz andere Sache. Daher das Prinzip der Gewaltenteilung. Ich habe mal nachgesehen. Ist Schulstoff der Klasse 5.

Oder Schikane. Das unsere Ordnungsmacht in den letzten Jahren immer mehr unter Größenwahn leidet, ist dir auch aufgefallen?
 
An den immer schärfer werdenden Vorgaben zur Geräuschemission sind nur ein gewisser Teil der Motorradfahrer schuld. Wenn von überall Beschwerden von zu lautem Krawall kommen senkt der Gesetzgeber halt die Werte. Irgendwann ist der Gesetzliche Höchstwert bei 60dB und die von Zubehörtüten bei 80dB.
Anstatt mit den jetzigen noch teilweise wirklich kernigen Auspuffgeräuschen zufrieden zu sein wird halt immer noch 10-15 dB oben drauf gepackt. Und die cuttet halt der Gesetzgeber dafür bei den Serienmaschinen wieder.
Dann hat der Staat irgendwann alle da wo er sie eigentlich wollte. Dann ist das Moped mit den bis dahin auch reduzierten Brülltüten (die ja dann keine mehr sind) bei den 80dB und der Gesetzgeber und die Bevölkerung ist glücklich. Mehr oder weniger haben sie ja auch nie gewollt als den schönen Klang eines vorbeifahrenden Motorrads
 
Ich muss jetzt einfach mal unsere Ordnungshüter in Schutz nehmen.
Als Streifenpolizisten verdienen sie definitiv kein Vermögen, sollen aber ein wandelndes Gesetzbuch sein.
Ausgebildete Nahkämpfer, empfindsame Psychologen. Quasi Mädchen für alles.

Da kann es schon mal sein, dass einzelne Gesetzpassagen nicht mehr so akkurat in der Großhirnrinde verankert sind.
Sollte er Recht haben, oder sich zu meinen Gunsten vertun (Reifen ist erst beim Erreichen des TWI verschlissen), dann halte ich brav meinen Mund.
Ist er allerdings der Ansicht, dass mein Sportreifen nur auf Rennstrecken gefahren darf, da er über keine Rillen bis zur Reifenkante besitzt,
erkläre ich mich gerne bereit, seinen Irrtum aufzuklären. :)
 
Auch Schikane ist natürlich möglich. Das ist dann Amtsanmaßung usw.. Und genau da greift wieder die Gewaltenteilung und Du kannst Dich dagegen zur Wehr setzen. Ich wüsste nicht, was noch genauer reglementiert und beobachtet werden würde und auch härter geahndet wird, als Fehlverhalten im Dienst bei Polizeibeamten. Den Job möchte ich alleine schon deshalb nicht machen.
Und nein - mir ist kein Größenwahn unserer "Ordnungsmacht" in den letzten Jahren aufgefallen. Es mag jedoch sein, dass das bei uns beiden geographischen Unterschieden geschuldet ist. Ich kann nur für den Bereich Ostwestfalen/Lippe bzw. den Großraum Hannover sprechen. Ich weiß aber auch aus jahrelanger Erfahrung, dass es in den neuen Bundesländern da regional deutlich anders aussieht. Trotz aller Unterschiede gelten aber für alle die gleichen Gesetze und Vorschriften.

Meinst du diese Hannoveraner Polizei? https://www.faz.net/aktuell/politik...-fluechtlinge-misshandelt-haben-13597972.html
Bestimmt ein bedauericher Einzelfall. Also blättern wir auf Seite 2:
"Derweil ermittelt die Justiz in Nordrhein-Westfalen acht Monate nach Bekanntwerden von Vorwürfe wegen Misshandlung von Asylbewerbern gegen 50 Beschuldigte."
Lügde, liegt das nicht auch irgendwo in der Ecke?

So, nun aber genug off-toipic.
Wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, dann lass ich mir die Erwähnung des Anwalts auch nicht nehmen. Die Chancen sind aber jetzt zugegebenermaßen nicht prickelnd. Ob war halt die Mopete 6 Wochen weg. Da haben unsere Beamten Zeit, wenn es darum geht die eigenen Fehler zu korrigieren.
 
Ich muss jetzt einfach mal unsere Ordnungshüter in Schutz nehmen.
Als Streifenpolizisten verdienen sie definitiv kein Vermögen, sollen aber ein wandelndes Gesetzbuch sein.
Ausgebildete Nahkämpfer, empfindsame Psychologen. Quasi Mädchen für alles.

Da kann es schon mal sein, dass einzelne Gesetzpassagen nicht mehr so akkurat in der Großhirnrinde verankert sind.
Sollte er Recht haben, oder sich zu meinen Gunsten vertun (Reifen ist erst beim Erreichen des TWI verschlissen), dann halte ich brav meinen Mund.
Ist er allerdings der Ansicht, dass mein Sportreifen nur auf Rennstrecken gefahren darf, da er über keine Rillen bis zur Reifenkante besitzt,
erkläre ich mich gerne bereit, seinen Irrtum aufzuklären. :)

Klar, aber dann verhalte ich mich doch defensiv. Dann geb ich halt einen Mängelschein mit oder spreche ein Verwarngeld aus, dagegen kann der Betroffene erst mal Widerspruch einlegen ohne größeren Schaden zu verursachen oder zu erleiden. Da muss man nicht die Karre einziehen. Ob gerechtfertigt oder nicht, gegen Verwarngelder geht sowieso fast niemand vor, weil lohnt halt nicht.
Mal davon ab, das das Problem ja ist, das irgendeiner E-Nummern verteilt aber keiner was damit anfangen kann. Wäre ja imho nicht so schwer, irgendwo diese ganzen E-Nummern für solche Fälle abfragbar zu machen. Dann guckt der Polizist halt nach, ob das am passenden Fahrzeug hängt.
 
Nun, pauschalisierendes Polizisten - Bashing, wer es braucht. Da ist es zwecklos, zu diskutieren.
 
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