Kennzeichenhalter

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Dort habe ich meinen gekauft, muss allerdings noch den Rückstrahler nachrüsten.
Und könntest du den bitte mal auf die 30 Grad einstellen und schauen, ob der Abstand + Reflektor zum Hinterrad noch ausreicht?
 
Und könntest du den bitte mal auf die 30 Grad einstellen und schauen, ob der Abstand + Reflektor zum Hinterrad noch ausreicht?
Hab den kzh auch da kommst nicht auf 30 grad, hatte aber bis jetzt auch nie Probleme deswegen, bin an der Panigale auch nicht 30 grad gefahren und in 6 Jahren weder bei Kontrollen noch beim tüv Probleme gehabt.
 
Hab den kzh auch da kommst nicht auf 30 grad, hatte aber bis jetzt auch nie Probleme deswegen, bin an der Panigale auch nicht 30 grad gefahren und in 6 Jahren weder bei Kontrollen noch beim tüv Probleme gehabt.
Das ist schön für dich. Gib aber ebenso gegenteilige Erfahrungen und ich habe keine Lust mehr auf Dinge, die im Zweifel Stress machen können. Wieviel Abstand zum Reifen hast du denn noch, wenn du ihn auf die 30 Grad stellst?
 
Da das als OWI allerdings eh nur 10 EUR sind, überleg ich mir das anhand der Tageslaune, ob ich gegen den Bescheid Widerspruch einlege. Vor Ort zücke ich wie alle anderen meinen Innensechskant und stell das ein, bis der Beamte glücklich ist.

Die 10 Euro sind ein "Verwarngeldangebot", das man ablehnen muss.
Wobei da auch oft (unrichtigerweise) ein höherer Betrag veranschlagt wird.
Wenn man das Geld bezahlt hat, ist kein Einspruch mehr möglich.
Also Verwarngeldangebot ablehnen bzw. nicht zahlen, dann erst wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt, der zusätzlich 25 Euro Verwaltungsgebühr und 3,50 Porto + Auslagen kostet.
Erst gegen diesen Bescheid kann Einspruch (nicht Widerspruch!) eingelegt werden.
 
Die 10 Euro sind ein "Verwarngeldangebot", das man ablehnen muss.
Wobei da auch oft (unrichtigerweise) ein höherer Betrag veranschlagt wird.
Wenn man das Geld bezahlt hat, ist kein Einspruch mehr möglich.
Also Verwarngeldangebot ablehnen bzw. nicht zahlen, dann erst wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt, der zusätzlich 25 Euro Verwaltungsgebühr und 3,50 Porto + Auslagen kostet.
Erst gegen diesen Bescheid kann Einspruch (nicht Widerspruch!) eingelegt werden.
Stimmt, ist natürlich völlig korrekt. Aber von 25EUR lass ich mich nicht unter Druck setzen.
 
Die 10 Euro sind ein "Verwarngeldangebot", das man ablehnen muss.
Wobei da auch oft (unrichtigerweise) ein höherer Betrag veranschlagt wird.
Wenn man das Geld bezahlt hat, ist kein Einspruch mehr möglich.
Also Verwarngeldangebot ablehnen bzw. nicht zahlen, dann erst wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt, der zusätzlich 25 Euro Verwaltungsgebühr und 3,50 Porto + Auslagen kostet.
Erst gegen diesen Bescheid kann Einspruch (nicht Widerspruch!) eingelegt werden.
Ist so vollkommen richtig
Nimmt man das angebotene Verwarngeld an, ist der Verwaltungsakt abgeschlossen.

Allerdings ist Vorsicht geboten, wenn die Neigung des Kennzeichens extrem (= nicht näher definiert) von den erlaubten 30 Grad abweicht. Dann kann der genau Beamte einen Anfangsverdacht einer Straftat begründen.
 
Ist so vollkommen richtig
Nimmt man das angebotene Verwarngeld an, ist der Verwaltungsakt abgeschlossen.

Allerdings ist Vorsicht geboten, wenn die Neigung des Kennzeichens extrem (= nicht näher definiert) von den erlaubten 30 Grad abweicht. Dann kann der genau Beamte einen Anfangsverdacht einer Straftat begründen.
Alter, halt dich doch mal ans Gesetz und schwelge nicht in der Vorkriegszeit. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen 30°. Du kannst dir die natürlich als persönliche Grenze aus den Fingern saugen, denn irgendwann musst du ja mal den Anfangsverdacht begründen, um §22 zücken zu können. Aber genau das sind sie dann, deine persönliche Meinung und nicht etwa vorgeschrieben. Es gibt keine gültige Rechtsgrundlage für 30°. Das sieht man inzwischen auch daran, dass immer mehr KZHs auf den Markt kommen, die 30° gar nicht können.

Ich weiss nicht wie es anderen geht, aber mir macht das immer Sorgen, wenn die Exekutive ihre eigenen Gesetze macht.
 
Das ist schön für dich. Gib aber ebenso gegenteilige Erfahrungen und ich habe keine Lust mehr auf Dinge, die im Zweifel Stress machen können. Wieviel Abstand zum Reifen hast du denn noch, wenn du ihn auf die 30 Grad stellst?
Das ist die maximale Verstellung, und ja muss jeder selbst wissen was er macht.
 
Alter, halt dich doch mal ans Gesetz und schwelge nicht in der Vorkriegszeit. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen 30°. Du kannst dir die natürlich als persönliche Grenze aus den Fingern saugen, denn irgendwann musst du ja mal den Anfangsverdacht begründen, um §22 zücken zu können. Aber genau das sind sie dann, deine persönliche Meinung und nicht etwa vorgeschrieben. Es gibt keine gültige Rechtsgrundlage für 30°. Das sieht man inzwischen auch daran, dass immer mehr KZHs auf den Markt kommen, die 30° gar nicht können.

Ich weiss nicht wie es anderen geht, aber mir macht das immer Sorgen, wenn die Exekutive ihre eigenen Gesetze macht.
Das es keine gesetzliche Grundlage gibt für die 30° gibt wäre mir neu.
Kannst du mir das bitte mal erklären, dann brauch ich mein kzh nicht so hässlich einstellen... 😅
 
 
So kenn ich das auch...
 
RICHTLINIE 2009/62/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 13. Juli 2009
über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder
dreirädrigen Kraftfahrzeugen
Abs 6.1
Screenshot_20210506-183129.png
 

Anhänge

  • CELEX_32009L0062_DE_TXT.pdf
    846,5 KB · Aufrufe: 3
Das es keine gesetzliche Grundlage gibt für die 30° gibt wäre mir neu.
Kannst du mir das bitte mal erklären, dann brauch ich mein kzh nicht so hässlich einstellen... 😅
Ist oben schon erläutert. Die EU-Richtlinie ist einfach 2015 ausgelaufen und es wurde nicht neu geregelt. Und ja, genau die viel zitierte 2009/62/EG ist nicht mehr gültig.

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Ist oben schon erläutert. Die EU-Richtlinie ist einfach 2015 ausgelaufen und es wurde nicht neu geregelt. Und ja, genau die viel zitierte 2009/62/EG ist nicht mehr gültig.

Anhang anzeigen 77415
Na seht ihr, wir können doch sachlich diskutieren.
Da hat der @businesskasper recht. Da steht abgelöst von Document 32013R0168. In diesem wiederum steht nichts von 30°.

Gibt es dann aktuell keine Regelung für die Anbringung des Kennzeichens?

Deutschland verweißt im § 10 Abs. 6 ja auf die 2009/62/EG die keine Gültigkeit mehr hat 😌
 
Keine offizile. Du landest aber irgendwann im Gummibandparagraph §22 STVG. Das legt allerindgs keine objektiven Kriterien fest. M.a.W. wäre es theoretisch möglich auch bei 10° Kennzeichenwinkel einen Anfangsverdacht zu unterstellen und schwupps bist du Mode. Praktisch wird sich das imho aber niemand unter 40° geben.
 
Ich habe mir fast den ganzen Quatsch durchgelesen. Es es richtig, dass da nichts explizit von 30 Grad Anbringung des Kennzeichen steht. Da steht drin, dass der Ort der Anbringung nicht mehr vorgeschrieben ist.
Wenn ihr daraus lest, was nicht explizit aufgeführt wird, ist nicht relevant, dann ist eure Aussage soweit richtig.
Jedoch würde ich bei einer Kontrolle dieses Schreiben nicht als Diskussiongrundlage nehmen.
Davon ab, wäre es schöner, wenn dieses Beamteneuropäisch auch für den normalen Bürger lesbar wäre.
Gruß Stephan
 
Ich habe mir fast den ganzen Quatsch durchgelesen. Es es richtig, dass da nichts explizit von 30 Grad Anbringung des Kennzeichen steht. Da steht drin, dass der Ort der Anbringung nicht mehr vorgeschrieben ist.
Wenn ihr daraus lest, was nicht explizit aufgeführt wird, ist nicht relevant, dann ist eure Aussage soweit richtig.
Jedoch würde ich bei einer Kontrolle dieses Schreiben nicht als Diskussiongrundlage nehmen.
Davon ab, wäre es schöner, wenn dieses Beamteneuropäisch auch für den normalen Bürger lesbar wäre.
Gruß Stephan
Nö, würde ich auch nicht machen, ich würde auf Post warten. Vor Ort diskutieren, versaut einem nur den Tag. Dazu wäre mir meine Zeit zu kostbar. Die Beamten sind auch keine Juristen, häufig darauf getrimmt, keine Widerrede zu dulden und folgen halt irgendwelchen Anweisungen. Ob das richtig ist oder nicht, können die vermutlich meistens selbst nichtmal nachvollziehen.
 
Motoplex
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