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dann werden halt demnächst die Hersteller die Klappen so steuern das auch das Standgeräusch eingehalten wird und danach ist Hölle Hölle angesagt. Bis wieder die Grenze eingehalten werden muss.
 
dann werden halt demnächst die Hersteller die Klappen so steuern das auch das Standgeräusch eingehalten wird und danach ist Hölle Hölle angesagt. Bis wieder die Grenze eingehalten werden muss.
Da stimme ich dir zu, bringt aber den Besitzern von aktuellen und dann zu lauten Modellen leider nichts. Das kommende Jahr könnte spannend werden.
 
Meine Vermutung ist, dass das alles nicht halten wird. Es wurden bereits einige Strafbescheide erfolgreich rechtlich bekämpft und aufgehoben. Siehe z.b. die Website einer österreichischen Anwaltskanzlei die solche Verfahren betreut:

Bei den Aufhebungsbescheiden drückt sich die Behörde um die Begründung. Eh klar - sonst müssten sie offen zugeben dass die Verordnung verfassungswidrig ist und sich somit den Zorn der Frau Landeshauptmannstellvertreterin auf sich ziehen.

Eine Gleichbehandlung von allen Fahrzeugen werden's nehme ich an nicht schaffen. Und nicht wegen der paar lauten Sportwägen, sondern wegen der Traktoren und LKWs ;-).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
nö, die hat sich nicht gedrückt, in dem genannten Fall war das Typeschild anders als der Eintrag in die Papiere. Steht sogar auf der von dir gelinkten Seite.
 
nö, die hat sich nicht gedrückt, in dem genannten Fall war das Typeschild anders als der Eintrag in die Papiere. Steht sogar auf der von dir gelinkten Seite.

Das stimmt, habe ich auch gelesen - schön für die Behörde. Die Frage ist ob nur grundsätzlich verschiedene Werte, oder ein Eintrag unter 95dB und einer darüber. Dennoch denke ich nicht, dass die Verordnung hält.
 
Die Strafe wurde aufgehoben. Lest weiter unten, da beschreibt er das dieses Gesetz vermutlich nicht halten wird.


Behörde hob Strafverfügung auf: Passionierter Lauteracher Motorradfahrer muss Strafe wegen zu lauten Motorrades nicht bezahlen.


Ein Lauteracher wurde mittels Strafverfügung der BH Reutte bestraft, weil er mit seiner Triumph Tiger 1200, einem Tourenmotorrad, in der Gemeinde Bichlbach auf der L21 fuhr. Eine "Lärmemmissions-Beschränkungsverordnung“ soll dort Motorräder mit einem Standgeräusch über 95 Dezibel stoppen. Im Typenschein und auf dem Typenschild steht der Wert von 92, in der Zulassung stehen 97. Die Polizei richtete sich nach dem höheren Wert, eine Strafe wurde verhängt.



Aufgehoben​





Doch nun kann sich der Motorradfahrer freuen, die Strafverfügung wurde aufgehoben, die 220 Euro sind hinfällig. „Die Behörde hat darauf abgestellt, dass bei unserem Mandanten vom Hersteller des Motorrades (Triumph) eine falsche Plakette angebracht war. Sie hat daher ausgeführt, dass unserem Mandanten kein Verschulden zur Last gelegt werden konnte – und auch im Verwaltungsstrafverfahren ist Verschulden Voraussetzung, dass bestraft werden darf. Daher die Einstellung“, erklärt Christoph Eberle, Rechtsanwalt des Motorradfahrers. Allerdings darf der Lauteracher nun die Strecke nicht mehr befahren, denn nun weiß er um den „tatsächlichen“ Lärmwert.





Keine abschließende Klärung​


Rechtsanwalt Christoph Eberle freut sich über den Sieg, allerdings hätte er auch die anderen, grundsätzlichen Fragen um diese Verbotsvorschrift gerne geklärt gehabt. „Das hätte auch anderen Motorradfahrern weitergeholfen“, so Eberle. Mit der vorliegenden Entscheidung hat zwar unser Mandant gewonnen, eine Klärung für alle anderen Motorradfahrer wäre aber wünschenswert gewesen. Die BH Reutte hat durch die Verfahrenseinstellung aber eine weitere Prüfung im Instanzenweg verhindert.

Der Anwalt begründet​


Nach Einschätzung des Anwaltes Christoph Eberle wäre die Strafe nämlich auch bei korrekter Kennzeichnung des Motorrades aufzuheben gewesen. Es sei sachlich nicht zu rechtfertigen, weshalb die Straßen für Zweiräder gesperrt werden sollen, für mehrspurige Fahrzeuge wie etwa Sportwagen, die allenfalls sogar lauter sind, aber nicht. Die Verordnung sei daher verfassungswidrig und aufzuheben. Außerdem sei die Formulierung „Standgeräusch höher als 95dB/A“ unklar, da nicht erkennbar sei, ob sich der Grenzwert auf den Wert in der Zulassung oder auf jenen im Typenschein bezieht.

Eberle: Verordnung fehlt der Zweck​


Für die ersehnte „Reduktion der Lärmemission“ hat der Anwalt Verständnis, doch die betreffende Verordnung verfehle den Zweck. Sie stelle nämlich unverständlicherweise auf das Standgeräusch und nicht auf das tatsächliche Fahrgeräusch ab, so Eberle. Eine Harley Davidson beispielsweise sei im Stand verhältnismäßig ruhig, während der Fahrt aber wesentlich lauter. „Nur das Fahrgeräusch ist von Relevanz. Dazu kommt, dass die faktische Fahrweise, wie zum Beispiel das Hochdrehen oder Vollgasgeben, besonders laut und störend ist“ erklärt der Lauteracher Anwalt, „eine Geschwindigkeitsbegrenzung stelle auch nicht auf die mögliche Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeuges ab, sondern auf die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit“.

Verfahren gegen den Rentner eingestellt​


Das gegen den Rentner geführte Verfahren wurde eingestellt, eine Strafe blieb ihm erspart. Ob das auch für alle anderen Motorradfahrer gilt und ob der Rentner mit seiner Triumph denselben Streckenabschnitt wieder befahren darf, ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Der Lauteracher Anwalt rät jedenfalls, Strafen, sollten sie auch in der kommenden Motorradsaison wieder verhängt werden, nicht ohne Weiteres hinzunehmen. Die Chancen, dass sich Motorradfahrer erfolgreich gegen Strafen wehren und die Verordnung an sich aufgehoben wird, stünden nach Auffassung des Rechtsanwaltes gut.
 
Ja gut, das bringt uns in unserer Angelegenheit kaum weiter :D. HIer gehts ja schlicht und ergreifend nur darum, dass ein falscher Wert aufgebracht war und daher die Strafe rührt. Bei unseren Aprilias steht überall ein Wert von über 95dba drin.
Spannender wird eher, ob se aufgrund Formfehler das Ding kippen könnten.
 
Ja gut, das bringt uns in unserer Angelegenheit kaum weiter :D. HIer gehts ja schlicht und ergreifend nur darum, dass ein falscher Wert aufgebracht war und daher die Strafe rührt. Bei unseren Aprilias steht überall ein Wert von über 95dba drin.
Spannender wird eher, ob se aufgrund Formfehler das Ding kippen könnten.

Ich denke es wird eine Kombination von mehreren Aspekten die dazu führt dass die Verordnung gekippt wird, wie der Anwalt auch ausführt: Verfehlung des Zwecks, Sachlich/technische Unrichtigkeit, Verletzung des verfassungsmäßigen Gleichbehandlungsgebots (was ist denn Z.B. mit Traktoren oder LKWs ;-) ), etc etc. Faktisch jeder Anwalt der sich damit beschäftigt sieht das so.
Ich habe hier auch schon einmal die anhängige Eingabe beim Österr. Verfassungsgerichtshof verlinkt die im Detail auf alle diese Dinge eingeht.

Leider mahlen die Mühlen des VfGH eben langsam, und im Moment haben sie alle Hände damit zu tun die COVID Gesetze und Verordnungen der Bundesregierung als nicht verfassungsgemäß aufzuheben.
 
Hier lese ich raus, daß die neue etwas weichgespülter ist, sprich eher Richtung Tourer geht.
Für mich klar kein Kaufanreiz. Vom optischen gefällt mir die 20er auch besser. Natürlich jeder so nach seinem Gusto. ;)
Ok auch am Thema vorbei, sorry.
 
Hier lese ich raus, daß die neue etwas weichgespülter ist, sprich eher Richtung Tourer geht.
Für mich klar kein Kaufanreiz. Vom optischen gefällt mir die 20er auch besser. Natürlich jeder so nach seinem Gusto. ;)
Der Unterschied zwischen der neuen Tuono V 4 1100 Factory und der neuen Tuono V 4 1100 besteht darin , daß die Tuono V 4 1100 aufgrund eines höheren Lenkers, einer höheren Scheibe und eines neugestalteten Beifahrersitzes mit entsprechend angepassten Beifahrerfußrasten bei diesem Modell und nicht bei der Factory es mehr in Richtung Touring geht.
 
Interessanter Weise hat die 2021 BMW S1000R 94 dB als Standgeräusch. Ich denke, das ist der Anfang einer Entwicklung hin zu leiseren Motorrädern.
 
bei der neuen Triumph Trident hat man ebenfalls speziell darauf geachtet, bei der neuen Speedy...? wird sich vermutlich morgen zeigen
 
Das wäre nur konsequent wenn man die derzeitigen Tendenzen im Bereich der Lärmproblematik sieht...
Auch wenn das wohl nur eine Momentane Entlastung bringt wenn man die 95 db einhält. Wird irgendwo ein geringerer DB-Wert aufgerufen,
geht der Zirkus wieder los.
Solange kein Gericht dieser Willkür ein Ende bereitet ist es sowohl für Käufer als auch für Händler ein Dilemma.
Kuriose Anekdote,
letztes Jahr im Juni haben meine Motorradfahrenden Kollegen die Fahrzeugscheine rausgeholt und im Gegensatz zu früher, wo wir jung und ....waren
wo gerne mal die Geschwindigkeit, die Leistung, Gewicht verglichen wurden, wurden diesmal vor einer Firmentour die db-Werte der Mopeds gecheckt...🤔
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das zum tragen kommt, dann ist hier bald gänzlich Schluß.
Keine Ahnung was den Wahrheitsgehalt angeht, ich hab da nicht weiter nachgeforscht da sonst die Depression überhand nimmt :-(
 
An sich auch obsolet, da der Bestandsschutz in Deutschland gilt. Neue Bestimmungen, die innerdeutsch für die Zulassung getroffen werden bedürfen einer europaweiten Änderungszustimmung, so wie einer gesetzlichen Grundlage der Zulassungsänderung. Wir dürfen in Deutschland nicht einfach unser Süppchen kochen und andere Zulassungsbestimmungen einführen. Davon abgesehen müssen diese in einer Norm vorerst von EG beschlossen werden, welche auch nicht ohne Gutachten und Zulassungstypisierung stattfindet, ergo mit einer neuen Euro-Norm zu treffen sind.
Alles gut und schön was sich die Grünen da wünschen. Gesetzlich tragbar ist es dennoch nicht.

Greets
 
Wenn das zum tragen kommt, dann ist hier bald gänzlich Schluß.
Keine Ahnung was den Wahrheitsgehalt angeht, ich hab da nicht weiter nachgeforscht da sonst die Depression überhand nimmt :-(


Ach das ist das gleiche populistische Grünengewäsch, das seit Monaten die Runde macht. Ist niemals durchsetzbar wie in dem Wisch gefordert.
Mich müssen Sie schon mit Gewalt von der Tuono runterziehen, ansonsten fahr ich weiter.
 
Ihr dürft auch alle nicht vergessen, es ist Wahljahr, für die Grünen gleich doppelt. Erst BaWü, dann Bund. Da muss man vorher natürlich Flagge zeigen und sich als Anwalt der lärmgeplagten Bürger geben. Dass Grüne gerne Dinge fordern, die technisch nicht machbar sind dürfte bekannt sein. Wenn man überwiegend nur Singen und Klatschen in der Schule hatte kann auch kein Wissen um die Umsetzbarkeit da sein.
 
Motoplex
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