Leider ein Unfall

Sally Munky,ist ja immer so wer den Schaden hat braucht......
ich wünsche euch beiden das ihr zu einem guten Ende kommt mit der ganzen Sache
Noch ein´s wenn ich so Bilder von Mir und meiner Perle ich 55zig sie 45so anschaue😍
meine Güte Glücklich ist wer vergisst was nicht mehr zum ändern ist
Halle Berry Danke für´s Kopfkino wäre jetzt nicht nötig gewessen Herr Monty1😜
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Munky 😊
...und bevor bolzi wieder in den Keller geht zum lachen...ich gehe mal davon zu 100% aus, das Deines Mitgondlers Versicherung für Deinen Schaden aufkommen muss. Da Du ja schraubertechnisch anscheinend nicht gerade zwei linke Hände zu haben scheinst....kassiere den gutachterlich angesetzten Schaden, leg Dir eine neue Schwinge/Auspuff wegen mir in den Keller, tausche aus was Dir optisch nicht gefällt, bzw. lege auch diese Teile in neu in den Keller, Dinge wie Lenker wechseln, den Auspuff - wie schon geschrieben, kann man meiner Meinung nach aufbereiten, ....das Motorrad ist jetzt DEINES
 
Was ich mache, kann ich erst nach dem Gutachten entscheiden, bzw. nachdem ich weiß wie viel Schadenersatz mir am Ende tatsächlich zur Verfügung steht.
 
Was ich mache, kann ich erst nach dem Gutachten entscheiden, bzw. nachdem ich weiß wie viel Schadenersatz mir am Ende tatsächlich zur Verfügung steht.

Wenn du den Schaden nicht in der Werkstatt beheben lässt, zieht man dir allerdings die Mehrwertsteuer von der Schadenssumme ab.
 
Ja leider. Auch beim wirtschaftlichenTotalschaden, wenn du danach keine neue mit MWST auf der Rechnung kaufst.
 
Ja leider. Auch beim wirtschaftlichenTotalschaden, wenn du danach keine neue mit MWST auf der Rechnung kaufst.

Du kannst aber jede Rechnung, die du vom Händler bekommst, nachträglich einreichen und bekommst dafür die Mwst zurück.
Hatte ich erst kürzlich genauso.
Hab quasi die „Notreparatur“ um sie für den Straßenverkehr sicher zu machen, beim Händler machen lassen und diese Rechnung dann eingereicht.
weißt du aber vermutlich schon 😅
 
Du kannst aber jede Rechnung, die du vom Händler bekommst, nachträglich einreichen und bekommst dafür die Mwst zurück.
Hatte ich erst kürzlich genauso.
Hab quasi die „Notreparatur“ um sie für den Straßenverkehr sicher zu machen, beim Händler machen lassen und diese Rechnung dann eingereicht.
weißt du aber vermutlich schon 😅
Ne wusste ich nicht. Aber wenn du fiktiv abrechnest dürfte das wegfallen.
Darüber mache ich mir aber erst Gedanken, wenn ich das Gutachten habe.
 
Ne wusste ich nicht. Aber wenn du fiktiv abrechnest dürfte das wegfallen.
Darüber mache ich mir aber erst Gedanken, wenn ich das Gutachten habe.

Ich hab meinen Schaden auch fiktiv abgerechnet, laut Gutachten.
Aus diesem Grund bekommst du den Auszahlungsbetrag netto ohne Mwst, da es nicht direkt über den Händler läuft.
Wenn du aber Teile kaufst, oder etwas beim Händler mit Rechnung machen lässt, kannst du sie bei deinem Anwalt einreichen und bekommst diese Mwst zurück.
War bei mir genauso und ging reibungslos. 👍
 
Freut mich, dass ich so viele Tipps mit Quellenangaben bekomme, dankeschön 👍

https://www.deubner-recht.de/themen/fiktive-abrechnung-in-der-unfallregulierung/

Welche Schadenspositionen werden erstattet?
Im deutschen Recht werden im Rahmen der fiktiven Abrechnung grundsätzlich alle Schadenpositionen erstattet, die auch bei der konkreten Abrechnung erstattet werden, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer. Ist der Geschädigte zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird der Schaden auch bezüglich der Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten stets nur netto reguliert.

Die Mehrwertsteuer wird immer nur dann erstattet, wenn sie auch tatsächlich angefallen ist. Angefallen ist sie, wenn der Geschädigte durch Vorlage einer Reparaturrechnung nachweist, dass er den auf die tatsächlichen Reparaturkosten angefallene Mehrwertsteuer bezahlt hat.

Zu den erstattungsfähigen Schadenpositionen gehören grundsätzlich

 
Bei meinem Unfall, vor jetzt ca. 5 Jahren, wollte der Gutachter die beschädigte Schutzkleidung sehen. Da die Klamotten nicht beim Motorrad waren haben wir uns in der Mittagspause auf einem Parkplatz getroffen.

Nachdem er die Unfallspuren an meiner Kombi, den Handschuhen, den Stiefeln und am Helm begutachtet hatte, haben wir uns auf ungefähre Beschaffungskosten für neue Teile verständigt und er hat das so ins Gutachten aufgenommen. Eine Wertminderung hat er dabei nicht vorgenommen. Er hat das damit begründet, dass die Schutzfunktion im Vordergrund steht und, dass diese vor dem Unfall gegeben war und hinterher nicht mehr. Zudem müsste ich in die Lage versetzt werden neue gleichwertige Schutzkleidung zu beschaffen. Dabei sollte ich nicht, aus Kostengründen, auf minderwertige Produkte ausweichen müssen. Außer den Stiefeln waren die Klamotten damals auch sicher nicht älter als fünf Jahre.

Für das was ich gekauft habe, habe ich Rechnungen eingereicht und diese inkl. Steuer erstattet bekommen. Die Teile die ich nicht gekauft habe wurden nach Gutachten abgerechnet, allerdings abzüglich der Steuer.
 
IMG_20200505_191623.png

Das einzige womit ich nicht zufrieden bin ist der Wiederveschaffungswert...

Wo krieg ich bitte ne 18er Factory mit 13tkm für 12800 Eur?
 
Motoplex
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