Leider ein Unfall

Bei mobile stehen mehrere Tuono 1100 RR zu einem Preis um die 12800, - € drin, aber keine Factory. Die günstigste Factory in Deutschland wird für 12990, - € angeboten, allerdings mit knapp 27000 Km auf der Uhr.
https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/...ice&sortOption.sortOrder=ASCENDING&usage=USED
Der setzt meiner Meinung nach RR und Factory gleich.

Vielleicht schlägt der Seltenheitswert einer RR bald die Öhlins Ausstattung der vielen Factory’s 😇😂
 
Ich hatte in dieser Unfallsache schon mehrfach telefonischen Kontakt mit @Munky Wollte mich hier erstmal zurückhalten. Jetzt könnte es aber wichtig sein zu handeln.

Ich bin seit 27 Jahren als Kfz-Sachverständiger tätig. Mein Büro beschäftigt sich sehr viel mit Motorrad Unfällen mit zwei Vermessungsanlagen für Rahmen und Fahrwerk.

Leider war Munky zu weit von meinem Wirkungskreis entfernt.
Hätte ihm gerne selbst geholfen.

Gemäß der aktuellen, mir bekannten gängigen Rechtsprechung hat der Sachverständige bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes durchaus eine große Spannweite.
Insbesondere bleibt er auch dann innerhalb eines ordnungsgemäßen Gutachtens, wenn er sich bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes an der oberen Grenze der verlangten Marktpreise orientiert.
Ferner ist in der aktuellen, gängigen Rechtsprechung wieder zu finden, dass sich der Wiederbeschaffungswert für ein Fahrzeug weder genau noch auf wissenschaftlicher Grundlage ermitteln lässt, er richtet sich ausschließlich nach der Marktlage in einer bestimmten Region.
Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist aus der aktuellen Rechtsprechung ebenso bekannt, dass es hinsichtlich eines ermittelten Wiederbeschaffungswertes kein „richtiges“ sondern immer nur ein „vertretbares Ergebnis“ gibt, dessen Spannbreite durchaus bis zu 20 % betragen darf.

Somit verstößt der Sachverständige nicht gegen geltende Rechtsgrundsätze, wenn er sich bei der Festsetzung des Wiederbeschaffungswertes an der oberen Grenze der verlangten Marktpreise orientiert.

In diesem Gutachten hat sich der Sachverständige am unteren Bereich, oder am falschen Modell orientiert.

Bitte nerve den SV bis er verstanden hat, den Wiederbeschaffungswert anzupassen zu müssen.

Der Rechtsanwalt soll mit der Weitergabe des Gutachtens auf Dein OK zum Wbw. warten.

M.E. sollte der Wbw. Bei 14.500 € liegen.
Hier sollte der SV auf jeden Fall nochmal recherchieren. Vielleicht könnte eine Befragung mehrerer Händler hilfreich sein.

Gerne bin ich bereit hier im Forum, Rede und Antwort, bei Fragen rund um Unfall und Schadenregulierung bereit zu stehen.
www.kfz-sv-kuehn.de
Gru
Klasse und detailierte Antwort... Wünschte, Du wärest im Falle eines "Falles" in meinem Umkreis...
 
Ergebnis Telefonat,
Laute Schwacke Berechnung wäre es noch weniger.... er wird mir jetzt.
Man müsse auch beachten das Vergleichsangebote 3000 - 10000 tkm weniger gelaufen haben. Er müsse das später vor Gericht auch begründen können.

Er schickt mir nun Vergleichsangebote zu an denen ich den Preis nachfollziehen kann. Ich bin gespannt.
 
Ergebnis Telefonat,
Laute Schwacke Berechnung wäre es noch weniger.... er wird mir jetzt.
Man müsse auch beachten das Vergleichsangebote 3000 - 10000 tkm weniger gelaufen haben. Er müsse das später vor Gericht auch begründen können.

Er schickt mir nun Vergleichsangebote zu an denen ich den Preis nachfollziehen kann. Ich bin gespannt.
@Munky Letztendlich arbeitet er in Deinem Auftrag. Sicher muss er neutral bleiben, aber dazu hat @Eckstein ja schon sachkundig was geschrieben. ggf. würde ich sogar ein zweites Gutachten einholen.
 
Ergebnis Telefonat,
Laute Schwacke Berechnung wäre es noch weniger.... er wird mir jetzt.
Man müsse auch beachten das Vergleichsangebote 3000 - 10000 tkm weniger gelaufen haben. Er müsse das später vor Gericht auch begründen können.

Er schickt mir nun Vergleichsangebote zu an denen ich den Preis nachfollziehen kann. Ich bin gespannt.

Auf die Vergleichsangebote bin ich auch gespannt.

Ich kann Fahrzeugbewertungen über Schwacke berechnen, leider nur für PKW's.
Über DAT habe ich folgendes herausgefunden:

DAT Aprilia Tuono V4 1100 Factory.jpg

Was ein Händler als "Gewinn" draufpackt ist natürlich nicht bekannt.

Ein zweites Gutachten einholen wäre eine Möglichkeit. Kostet dich aber zusätzlich Geld. Dabei geht es ja eigentlich "nur" um den Wiederbeschaffungspreis.
Evtl. schickt der Versicherer einen eigenen Gutachter raus. Daher würde ich an deiner Stelle erstmal das Gutachten bei dem Versicherer nicht einreichen und abwarten was dieser macht.

Hat sich denn schon irgendjemand bei dir gemeldet?
Hast du eine Vollkaskoversicherung?
 
Auf die Vergleichsangebote bin ich auch gespannt.

Ich kann Fahrzeugbewertungen über Schwacke berechnen, leider nur für PKW's.
Über DAT habe ich folgendes herausgefunden:

Anhang anzeigen 59959

Was ein Händler als "Gewinn" draufpackt ist natürlich nicht bekannt.

Ein zweites Gutachten einholen wäre eine Möglichkeit. Kostet dich aber zusätzlich Geld. Dabei geht es ja eigentlich "nur" um den Wiederbeschaffungspreis.
Evtl. schickt der Versicherer einen eigenen Gutachter raus. Daher würde ich an deiner Stelle erstmal das Gutachten bei dem Versicherer nicht einreichen und abwarten was dieser macht.

Hat sich denn schon irgendjemand bei dir gemeldet?
Hast du eine Vollkaskoversicherung?
Habe eine Vollkasko, aber was soll dann als Schadenberechnung vorgelegt werden?
 
Solange die Schuldfrage nicht geklärt ist (wo von ich jetzt einfach mal ausgehe), kann deine Vollkasko in "Vorleistung" treten. Der Versicherer schickst in der Regel einen eigenen Gutachter raus, somit würden in dem Fall für dich keine zusätzlichen Kosten eines zweiten Gutachtens anfallen. Das war meine Überlegung. Insofern spricht ja erstmal nichts dagegen, den Schaden deinem Versicherer zu melden.
 
Kann ja sein dass ich was verpasst habe, aber warum steht der Wiederbeschaffungswert so im Vordergrund?

Wenn das ein Reparaturschaden ist, steht ja auch drunter, und in meinen Augen, nach den Bildern zu urteilen, ist das reparaturwürdig, würde mich viel mehr interessieren ob der ausgewiesene Reparaturbetrag ausreicht um die Kiste wieder herzustellen. Besonders wenn der Rahmen ausgetauscht werden sollte. Sachverständige und Werkstätten haben da oftmals verschiedene Meinungen.

Da würd ich doch mal den guten @Vince fragen ob er das machen kann, wieviel das kostet und ihm dann die Kiste mit einer Bierkiste hinstellen und nach 14 Tagen ein quasi neues Bike abholen.

Oder sagst Du das Ding muss weg, ich brauch was Neues? 😱😜
 
O.T.: Allein dieser Thread und seine Posts zeigen an, warum dieses Forum 1 A Klasse ist.
 
Nein, aber falls ich mich für eine Option entscheide, bei welcher der Wiederbeschaffungwert mit rein spielt, fahre ich doch sehr viel schlechter?
 
Gut ich würde schauen das du das zügig geklärt bekommst, sonst steht die Kiste ewig rum. Damals habe ich über 5 Wochen gewartet, bis meine Tuono repariert wurde, da Teile nicht lieferbar waren.
Gut ich musste auch nichts mit der Versicherung klären, da keine Vollkasko😅
 
Nein, aber falls ich mich für eine Option entscheide, bei welcher der Wiederbeschaffungwert mit rein spielt, fahre ich doch sehr viel schlechter?

Der @twister13 hat schon Recht. Nach Gutachten ist es ein Reparaturschaden. Somit hast du nur die Option nach Gutachten zu reparieren oder fiktiv abzurechnen. In beiden Fällen ist der Wiederbeschaffungspreis unrelevant.
 
Die berechnete Schadenhöhe ist sehr hoch, zu dem was wirklich kaputt ist. Was sich für eine fiktive Abrechnung anbietet. Da kann ich nicht meckern 👍

Der WBW ist trotzdem nicht real. Hoffe da tut sich noch was.
 
Da du sie aber bestimmt behalten und reparieren möchtest, sehe ich das auch so, dass der Wiederbeschaffungswert in deinem Fall nicht relevant ist. Wichtig sind die Reparaturkosten und da bist du mit 8000 Euro Netto doch sehr gut bedient.
 
Die berechnete Schadenhöhe ist sehr hoch, zu dem was wirklich kaputt ist. Was sich für eine fiktive Abrechnung anbietet. Da kann ich nicht meckern 👍

Der WBW ist trotzdem nicht real. Hoffe da tut sich noch was.
Denk aber auch bis zum Ende. Eine Kiste mit nicht repariertem Rahmenschaden ist so gut wie unverkäuflich.
 
Rahmenschaden ists nicht wurde nur aufgeschrieben, da die Lenkanschläge der Gabelvrücke klassische Abdrücke hinterlassen haben 😉 am Reparaturschaden ist nichts zu meckern 👍
 
Hi @Munky ,wenn ich mich recht erinnere, hattest du vor gar nicht so langer Zeit schon einmal das "Vergnügen" mit dem Prozedere mit der Versicherung. Nun müsstest du ja eigentlich darin fit sein.
Ich wünsche dir, dass alles zu deiner Zufriedenheit abläuft.
Gruß Stephan
 
Jap damals mit der eigenen Vollkasko, ist aber schon nen paar Jahre her. Nach dem Hickhack und der Hilflosigkeit damals, habe ich eine Verkehrsrechtschutz abgeschlossen. Und die letzten Jahre brav eingezahlt. Diese nehme ich jetzt mit Anwalt in Anspruch. Man lernt dazu.
 
Motoplex
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