Leider ein Unfall

Und wie wäre es wenn Du Deine Versicherungsansprüche, Deine Unfallkiste und die alte Tuono zu einem Bündel schnürst, zu den üblichen verdächtigen Händlern gehst und fragst welches (neue?) Modell sie bereit sind Dir dafür zu geben.

Dann hast du keinen Krumpel mit Versicherung, Abrechnung, Unfallmaschine etc. und läufst mit ner feinen unfallfreien Bella in die neue Saison.
 
Ist auch eine Möglichkeit 👍
Danke für die Ratschläge.

Dabei müsste ich aber für die Neuanschaffung deutlich mehr ausgeben als ich möchte
 
Hat sich bereits erledigt, wurde bereits geschrieben - erst zu Ende lesen, dann antworten 😅
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie wird so ein Haftpflichtschaden reguliert ?!

Zur Schadenregulierung wir der Reparaturaufwand mit dem Wiederbeschaffungsaufwand gegenübergestellt.
Das günstigere zahlt der Versicherer ( BGB § 249 unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht )


Beispiel ( ohne Berücksichtigung einer möglichen Steuer )

Rep.-Aufwand= Rep-Kosten + Wertminderung z.B. 10000,- € plus 1000,- € = 11000,- €

Wb-Aufwand= Wiederbeschaffungswert - Restwert z.B. 12800,- € - 6900,- € = 5900,- €


Wenn die Reparatur nicht durchgeführt wird, zahlt der Vers. nur die 5900,- €
Bei Reparatur die 11000,- €


Welche Möglichkeiten bestehen ?!

1. Rep. in der Werkstatt durchführen lassen= Rep.-kosten und die Wertminderung ( 11000,- € ) müssen bezahlt werden.
( Bin mir sicher das auch eine Werkstatt aus dem Bereich Neus / Viersen den Auftrag annehmen würde )

2. Fiktive Abrechnung nach Gutachten= Wbw. - Restwert wird gezahlt ( 5900,- € ). Der Restwert ( 6900,- € ) wird vom Aufkäufer des verunfallten Fzg. gezahlt.
( Dann kann zum Wbw. 12800 ,-€ ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden )

( ( Der Restwert erscheint mir schon hoch, denke das Angebot kommt aus einer Restwertbörse. Machen wir in unseren Gutachten auch anders, der BGH gibt hier vor,
drei Gebote ortsüblicher Aufkäufer (Werkstätten) einzuholen. Da sind die Gebote aus den Börsen, weil EU weit, erheblich höher.... Nach meiner Methode können ggfls. der Kunde und die Werkstatt auch noch etwas am Restwert verdienen ) )

3. Fiktitive Abrechnung vorab, dann Eigenreparatur= Der Vers. zahlt erst die 5900,- € Dann wird die Reparatur in Eigenregie durchgeführt. Nach Reparatur muss die sach,- und fachgerechte Rep. und die Verkehrssicherheit nachgewiesen werden. Danach zahlt der Versicherer den Rest zu den Reparaturkosten nach= 11000,- € - 5900,- € = 5100,- €

Diese Abrechnung birgt jedoch einige Gefahren. Wir die Rep. wie im Gutachten durchgeführt kann hier vielleicht etwas an den Lohnkosten gespart werden, ist aber nicht der Hammer.
Wirtschaftlich wird es, wenn die Rep. nicht im vollen Umfang durchgeführt wird. Gespart wird, wenn der Rahmen nicht ersetzt wird = wie verhält sich dieses jedoch auf die Verkehrssicherheit ?!

Meine Empfehlung für @Munky:

Wenn der Wbw. so bleibt, lass Dein Moped in einer Dir vertrauten Werkstatt reparieren.
Wenn der Wbw. auf 14500,- € angehoben wird, könntest Du eventuell über eine Ersatzbeschaffung nachdenken. Vielleicht können die vertrauten Händler dir etwas verkaufen.

Ich will Euch nicht langweilen !!!
Gruß Karsten
 
Mal nur so eine Frage: Sind die Wiederbeschaffungskosten nicht einschließlich Transport, Zulassung und Pipapo?

Auf die Angebote zum Nachvollziehen bin ich allerdings auch gespannt.
 
Antwort Gutachter:
im Anhang finden Sie ein dokument mit Angeboten die Wir zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes herangezugen haben . Alle Angebote befinden Sich im Umkreis von 200 Km Ihres Wohnortes. Auch Sind hier Kräder dabei mit deutlich mehr Zubehör Angeboten Werden.


Werde jetzt mit dem Anwalt reden, ob dieser das klären kann, dazu ist er ja da.

Karsten hat mir seine fachliche Einachätzung gegegeben.

War auch beim örtlichen Sachverständigen für eine 2te Meinung. Dieser sieht es ebenso dass der WbW 800-1500 zu wenig sind.
 

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Antwort Gutachter:
im Anhang finden Sie ein dokument mit Angeboten die Wir zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes herangezugen haben . Alle Angebote befinden Sich im Umkreis von 200 Km Ihres Wohnortes. Auch Sind hier Kräder dabei mit deutlich mehr Zubehör Angeboten Werden.


Werde jetzt mit dem Anwalt reden, ob dieser das klären kann, dazu ist er ja da.

Karsten hat mir seine fachliche Einachätzung gegegeben.

War auch beim örtlichen Sachverständigen für eine 2te Meinung. Dieser sieht es ebenso dass der WbW 800-1500 zu wenig sind.

Also ich komm da auf einen Wiederbeschaffungswert von 14.000 aufwärts. Das Gelaber mit dem Zubehör kann er sich gleich mal klemmen, weil die anderen ohne Zubehör eher bei 14500 liegen.

Das es jetzt keine mit identischer Laufleistung gibt, halte ich für eher weniger kritisch: Wenn's halt nur Tuonos mit weniger als 10.000km gibt musst du wohl eine von denen nehmen.
 
Mal nur so eine Frage: Sind die Wiederbeschaffungskosten nicht einschließlich Transport, Zulassung und Pipapo?

Auf die Angebote zum Nachvollziehen bin ich allerdings auch gespannt.

Die Gegenüberstellung beinhaltet nur Wbw. abz. Restwert und Rep. Kosten plus Wertminderung. Die weiteren Nebenkosten kommen dann jeweils dazu.
Gruß Karsten
 
Warum gibt es eigentlich nicht die fiktive Abrechnung Reparaturschaden - Mehrwertssteuer? Und ob man dann repariert oder was man nit dem Geld macht, ist einem selbst überlassen.... Das wurde doch früher so gemacht? Das wäre unabhängig von dem fucking WbW....
 
Die Schadenregulierung wurde 2008 neu reformiert. Hiernach wird die MwSt. nur dann gezahlt wenn sie anfällt.

Die Gegenüberstellung Rep.-Aufwand zu Wiederbeschaffungsaufwand ist in BGB 254 (Schadenminderungspflicht) geregelt.
Du sollst Dich nicht bereichern !

Wenn die Rep.-Kosten fiktiv ausgezahlt würden, hättest Du noch den Restwert in der Garage =
Rep. 11000,-€ + Restwert in Garage 6900,-€ = 17900 ,-€ bedeutet Bereicherung !

ist echt kompliziert....
Gruß Karsten
 
...meine das liegt daran das es Banden gab die so ihre Schrottautos abgerechnet haben und das war den Versicherungen zu teuer.

Irgendwo hatte ich mal gehört das man bei z.B. Mobile schaut den billigsten und höchsten streicht und daraus die Mitte ermittelt.
 
Die Schadenregulierung wurde 2008 neu reformiert. Hiernach wird die MwSt. nur dann gezahlt wenn sie anfällt.

Die Gegenüberstellung Rep.-Aufwand zu Wiederbeschaffungsaufwand ist in BGB 254 (Schadenminderungspflicht) geregelt.
Du sollst Dich nicht bereichern !

Wenn die Rep.-Kosten fiktiv ausgezahlt würden, hättest Du noch den Restwert in der Garage =
Rep. 11000,-€ + Restwert in Garage 6900,-€ = 17900 ,-€ bedeutet Bereicherung !

ist echt kompliziert....
Gruß Karsten
Ah ok, danke für die Erklärung.
 
Die Schadenregulierung wurde 2008 neu reformiert. Hiernach wird die MwSt. nur dann gezahlt wenn sie anfällt.

Die Gegenüberstellung Rep.-Aufwand zu Wiederbeschaffungsaufwand ist in BGB 254 (Schadenminderungspflicht) geregelt.
Du sollst Dich nicht bereichern !

Wenn die Rep.-Kosten fiktiv ausgezahlt würden, hättest Du noch den Restwert in der Garage =
Rep. 11000,-€ + Restwert in Garage 6900,-€ = 17900 ,-€ bedeutet Bereicherung !

ist echt kompliziert....
Gruß Karsten
Ich klinke mich mal ein ,(auch wenn ich nicht alle postes gelesen habe) weil ich genau das selbe Thema habe . Dein Rechenbeispiel liegt vor wenn man einen kapitalen Totalschaden hatt . Ist der wiederbeschaffungswert deutlich über den rep. Kost. Dann kannst du deine Reparatur fiktiv ohne. MwSt auszahlen lassen , in deinem Fall hätten DEIN gutachter den Schaden unterm wiederbesch. Wert halten müssen um das du gut da rauskommst. So kompliziert ist das eigentlich garnicht wie es die versicheru gen gern hätten . Selbst die MwSt kannste nach Reparatur einholen, dafür reichen meist schon Bilder der neuen Eingebauten/Erneuerten Teile. Aber am besten beim ersten ähm von der versicherung , direkt zum Anwalt. Die versuchen alle Tricks.
 
Der Schaden ist doch untern Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswert = 12800
Schaden = 9141

12800 > 9141
 
Motoplex
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