Wie wird so ein Haftpflichtschaden reguliert ?!
Zur Schadenregulierung wir der Reparaturaufwand mit dem Wiederbeschaffungsaufwand gegenübergestellt.
Das günstigere zahlt der Versicherer ( BGB § 249 unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht )
Beispiel ( ohne Berücksichtigung einer möglichen Steuer )
Rep.-Aufwand= Rep-Kosten + Wertminderung z.B. 10000,- € plus 1000,- € = 11000,- €
Wb-Aufwand= Wiederbeschaffungswert - Restwert z.B. 12800,- € - 6900,- € = 5900,- €
Wenn die Reparatur nicht durchgeführt wird, zahlt der Vers. nur die 5900,- €
Bei Reparatur die 11000,- €
Welche Möglichkeiten bestehen ?!
1. Rep. in der Werkstatt durchführen lassen= Rep.-kosten und die Wertminderung ( 11000,- € ) müssen bezahlt werden.
( Bin mir sicher das auch eine Werkstatt aus dem Bereich Neus / Viersen den Auftrag annehmen würde )
2. Fiktive Abrechnung nach Gutachten= Wbw. - Restwert wird gezahlt ( 5900,- € ). Der Restwert ( 6900,- € ) wird vom Aufkäufer des verunfallten Fzg. gezahlt.
( Dann kann zum Wbw. 12800 ,-€ ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden )
( ( Der Restwert erscheint mir schon hoch, denke das Angebot kommt aus einer Restwertbörse. Machen wir in unseren Gutachten auch anders, der BGH gibt hier vor,
drei Gebote ortsüblicher Aufkäufer (Werkstätten) einzuholen. Da sind die Gebote aus den Börsen, weil EU weit, erheblich höher.... Nach meiner Methode können ggfls. der Kunde und die Werkstatt auch noch etwas am Restwert verdienen ) )
3. Fiktitive Abrechnung vorab, dann Eigenreparatur= Der Vers. zahlt erst die 5900,- € Dann wird die Reparatur in Eigenregie durchgeführt. Nach Reparatur muss die sach,- und fachgerechte Rep. und die Verkehrssicherheit nachgewiesen werden. Danach zahlt der Versicherer den Rest zu den Reparaturkosten nach= 11000,- € - 5900,- € = 5100,- €
Diese Abrechnung birgt jedoch einige Gefahren. Wir die Rep. wie im Gutachten durchgeführt kann hier vielleicht etwas an den Lohnkosten gespart werden, ist aber nicht der Hammer.
Wirtschaftlich wird es, wenn die Rep. nicht im vollen Umfang durchgeführt wird. Gespart wird, wenn der Rahmen nicht ersetzt wird = wie verhält sich dieses jedoch auf die Verkehrssicherheit ?!
Meine Empfehlung für
@Munky:
Wenn der Wbw. so bleibt, lass Dein Moped in einer Dir vertrauten Werkstatt reparieren.
Wenn der Wbw. auf 14500,- € angehoben wird, könntest Du eventuell über eine Ersatzbeschaffung nachdenken. Vielleicht können die vertrauten Händler dir etwas verkaufen.
Ich will Euch nicht langweilen !!!
Gruß Karsten