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Reifen hat er mir gesagt. Die kann er nicht guten Gewissens aufschreiben. Die Haben nix.Reparaturkosten sind auch geringer.
Kannst du Unterschied aus den beiden Gutachten erkennen? Irgendwas muss ja im zweiten Gutachten "nicht repariert" werden.
Nein, außer Lenker wieder ausrichten habe ich nix gemacht. Warte jetzt ab bis die Versicherung sich meldet und ob Sie alles zahlt, dann wäge ich ab.Dann drücke ich dir die Daumen für eine schnelle Regulierung seitens der Versicherung.
Zur bevorstehenden Reparatur:
Hast du schon etwas an dem Donnerfisch gemacht oder lässt du es machen?
Reifen hat er mir gesagt. Die kann er nicht guten Gewissens aufschreiben. Die Haben nix.
Ich vergleiche die Tage mal die einzelnen Reparatur Positionen.Sind aber teure Reifen bei einem Differenzwert von 710,92 Euro.
Aber gut, daran soll es jetzt nicht scheitern.
PS: "2. Zum Restwert verkaufen und den Restbetrag bis zum WBW auszahlen lassen." - wäre meine Option, da der WBW nun realistischer ist und er ausreicht um ein vergleichbare Tuono wiederzubeschaffen.
Alles andere kostet nur Zeit, Nerven und beim Wiederverkauf auch Geld.
Ich würde mir die Reparaturkosten auszahlen lassen.Neues Gutachten ist fertig
Jetzt ist der WbW höher, aber der Restwert ist dafür noch viel mehr gestiegen.
Werde es jetzt so an den Anwalt weitergeben.
Anhang anzeigen 60730
Ich würde mir die Reparaturkosten auszahlen lassen.
Und dann einen gewissen definierten Umfang in Werkstattauftrag geben.
z.B. Wenn da der Rahmen gewechselt wird kannst den alten immer noch verkaufen. Immer noch TOP für ein Bike für die Renne aufbauen. Da brauchst keine Lenkanschläge.
Plastiksachen kannst selber ranschrauben.
Wenn ich mit der Versicherung abrechne und die mir die 7080,- auszahlt ist es anschliessend meine Sache was ich mache. Ob ich das Moped ins Museum stelle oder so weiterfahre. Geht die nichts mehr an.Mit dem Tip wäre ich Vorsichtig. Sobald die Versicherung dir den neuen Rahmen zahlt gehört der alte/defekte der Versicherung. Das wird ganz schnell ganz haarig.
Ich hab genau den Fall hinter mir. Wenn Schrott dann Schrott und zwar MIT Nachweiß über Entsorgung.
Wie wird so ein Haftpflichtschaden reguliert ?!
Zur Schadenregulierung wir der Reparaturaufwand mit dem Wiederbeschaffungsaufwand gegenübergestellt.
Das günstigere zahlt der Versicherer ( BGB § 249 unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht )
Beispiel ( ohne Berücksichtigung einer möglichen Steuer )
Rep.-Aufwand= Rep-Kosten + Wertminderung z.B. 10000,- € plus 1000,- € = 11000,- €
Wb-Aufwand= Wiederbeschaffungswert - Restwert z.B. 12800,- € - 6900,- € = 5900,- €
Wenn die Reparatur nicht durchgeführt wird, zahlt der Vers. nur die 5900,- €
Bei Reparatur die 11000,- €
Welche Möglichkeiten bestehen ?!
1. Rep. in der Werkstatt durchführen lassen= Rep.-kosten und die Wertminderung ( 11000,- € ) müssen bezahlt werden.
( Bin mir sicher das auch eine Werkstatt aus dem Bereich Neus / Viersen den Auftrag annehmen würde )
2. Fiktive Abrechnung nach Gutachten= Wbw. - Restwert wird gezahlt ( 5900,- € ). Der Restwert ( 6900,- € ) wird vom Aufkäufer des verunfallten Fzg. gezahlt.
( Dann kann zum Wbw. 12800 ,-€ ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden )
( ( Der Restwert erscheint mir schon hoch, denke das Angebot kommt aus einer Restwertbörse. Machen wir in unseren Gutachten auch anders, der BGH gibt hier vor,
drei Gebote ortsüblicher Aufkäufer (Werkstätten) einzuholen. Da sind die Gebote aus den Börsen, weil EU weit, erheblich höher.... Nach meiner Methode können ggfls. der Kunde und die Werkstatt auch noch etwas am Restwert verdienen ) )
3. Fiktitive Abrechnung vorab, dann Eigenreparatur= Der Vers. zahlt erst die 5900,- € Dann wird die Reparatur in Eigenregie durchgeführt. Nach Reparatur muss die sach,- und fachgerechte Rep. und die Verkehrssicherheit nachgewiesen werden. Danach zahlt der Versicherer den Rest zu den Reparaturkosten nach= 11000,- € - 5900,- € = 5100,- €
Diese Abrechnung birgt jedoch einige Gefahren. Wir die Rep. wie im Gutachten durchgeführt kann hier vielleicht etwas an den Lohnkosten gespart werden, ist aber nicht der Hammer.
Wirtschaftlich wird es, wenn die Rep. nicht im vollen Umfang durchgeführt wird. Gespart wird, wenn der Rahmen nicht ersetzt wird = wie verhält sich dieses jedoch auf die Verkehrssicherheit ?!
Meine Empfehlung für @Munky:
Wenn der Wbw. so bleibt, lass Dein Moped in einer Dir vertrauten Werkstatt reparieren.
Wenn der Wbw. auf 14500,- € angehoben wird, könntest Du eventuell über eine Ersatzbeschaffung nachdenken. Vielleicht können die vertrauten Händler dir etwas verkaufen.
Ich will Euch nicht langweilen !!!
Gruß Karsten
Wenn ich mit der Versicherung abrechne und die mir die 7080,- auszahlt ist es anschliessend meine Sache was ich mache. Ob ich das Moped ins Museum stelle oder so weiterfahre. Geht die nichts mehr an.
Da war doch das erste Gutachten Basis, mit dem niedrigen Wiederbeschaffungswert.Walter, wenn die Reparatur nicht durchgeführt wird, gibt es in dem Fall ca. 5500 Euro.
@Eckstein: hat es super erklärt.
Mit nem kotflügel kannst du aber auch kein zulassungsfähiges Fahrzeug aufbauen. Mit einem Rahmen mit Rahmen Nr. schon. Es geht hier weniger um den Wert als mehr um evtl. Straftaten.Wenn einen Autounfall hast nit Blechschaden will ja auch keiner den verbeulten Kotflügel nachdem du fiktiv abgerechnet hast.
Da war doch das erste Gutachten Basis, mit dem niedrigen Wiederbeschaffungswert.
biete noch nicht mal ein fuffyWie hoch ist der Restwert dieser Kawa