Leider ein Unfall

Ich klinke mich mal ein ,(auch wenn ich nicht alle postes gelesen habe) weil ich genau das selbe Thema habe . Dein Rechenbeispiel liegt vor wenn man einen kapitalen Totalschaden hatt . Ist der wiederbeschaffungswert deutlich über den rep. Kost. Dann kannst du deine Reparatur fiktiv ohne. MwSt auszahlen lassen , in deinem Fall hätten DEIN gutachter den Schaden unterm wiederbesch. Wert halten müssen um das du gut da rauskommst. So kompliziert ist das eigentlich garnicht wie es die versicheru gen gern hätten . Selbst die MwSt kannste nach Reparatur einholen, dafür reichen meist schon Bilder der neuen Eingebauten/Erneuerten Teile. Aber am besten beim ersten ähm von der versicherung , direkt zum Anwalt. Die versuchen alle Tricks.
Siehe Post #127 unter
was ist möglich
3.
 
Dann bin ich mal gespannt was bei mir rauskommt , der Gutachter hatt keinen wiederbeschaffungswert ermittelt , weil er sagte die rep. Wäre weit unter der wiederbeschaff.
 

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Munky, wenn Kohle übrig bleibt, kannst du dir noch eine Custom Harley kaufen.🤪
 

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Ein Haftpflichtschaden , ein anderes moped hatt mich an einer Roten ampel übersehen 😳
Im Haftpflichtschaden hat der Geschädigte immer Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl, seine Werkstatt und einen Rechtsbeistand / Anwalt.
Der Geschädigte ist Herr des Verfahrens und muss sich nicht von der Versicherung vorschreiben lassen, wie das weitere Vorgehen ist.
In einem Gutachten sollte immer neben den Reparaturkosten, der Wbw. und der Restwert angegeben werden, oder zumindest dazu Stellung genommen werden.
Wenn es klar erkennbar ist, dass der Wbw. die Rep. Kosten weit übersteigt (neue RSV Factory aus 2020 mit 3500,-€ Schaden) verzichten einige SV darauf diese Werte zu ermitteln. M. E. jedoch nicht richtig, da dies für einen möglichen Anspruch auf Wertminderung wichtig sein kann.

Wichtig ist, dass am Ende des Tages der Schaden zu 100 % gezahlt wird. Viele Versicherungen versuchen die Geschädigten mit 80 % abzuspeisen.
Augen auf im Verkehr ☝🏻😉
Gruß Karsten
 
Im Haftpflichtschaden hat der Geschädigte immer Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl, seine Werkstatt und einen Rechtsbeistand / Anwalt.
Der Geschädigte ist Herr des Verfahrens und muss sich nicht von der Versicherung vorschreiben lassen, wie das weitere Vorgehen ist.
In einem Gutachten sollte immer neben den Reparaturkosten, der Wbw. und der Restwert angegeben werden, oder zumindest dazu Stellung genommen werden.
Wenn es klar erkennbar ist, dass der Wbw. die Rep. Kosten weit übersteigt (neue RSV Factory aus 2020 mit 3500,-€ Schaden) verzichten einige SV darauf diese Werte zu ermitteln. M. E. jedoch nicht richtig, da dies für einen möglichen Anspruch auf Wertminderung wichtig sein kann.

Wichtig ist, dass am Ende des Tages der Schaden zu 100 % gezahlt wird. Viele Versicherungen versuchen die Geschädigten mit 80 % abzuspeisen.
Augen auf im Verkehr ☝🏻😉
Gruß Karsten
Entschuldige Munky das ich dein treath mit benutze , wenn du damit ein Problem hast ,lösche ich alle Beiträge von mir.
Das Gutachten das ich erstellen lassen habe wird durch die Versicherung nicht anerkannt ,warum auch immer . Ich Fahre eine alte Factory aus 2010 mit über 35tsnd km gelaufen ,aber das bike schaut aus wie ausm laden , zudem sind anbauteile von locker 5-6 Kilo verbaut . Ich denke das die Versicherung nun entweder selbst einen WBW ermitteln will durch einen 2. Gutachter um die Maschine als wirtschaftlichen totalschaden durchzuwinken ,Oder die schicken den gutachter um das er vor Ort um den auszahlungsbetrag pfeilscht .Ich habs jetzt bei meinem Anwalt abgegeben, da soll er sich nun drum kümmern .
 

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Da sind wir genau da, worum es geht.....
Ist das Gutachten nicht nach den allgemeinen Richtlinien erstellt, kommt es zu erheblichem Stress !
Der Wbw. und Restwert sind zwingend erforderlich zur Schadenregulierung an einem 10 Jahre alten Moped. Genauso, und im besonderen nach der aktuellen Rechtsprechung, die Stellungnahme zu Alt,- und Vorschäden.
Ich drücke die Daumen ✊🏻
Gruß Karsten
 
@Munky
Gibt es bei dem Thema hier was neues? Hat sich was ergeben?
👋
 
Und bezüglich der Schuldfrage, Versicherung etc.?
 
Und bezüglich der Schuldfrage, Versicherung etc.?
Da ist noch überhaupt nichts passiert. Der Anwalt wartet noch auf Akteneinsicht. Da er sich noch nicht sicher ist, welchen der Unfallgegner er angehen wird. Wird sich wohl ziehen...

Der Anwalt des Kollege hat desen Ansprüche direkt bei der Versicherung der Autofahrerin geltend gemacht, diese hat auch schon unseren 3ten Mitfahrer und mich als Zeugen angeschrieben. Da geht das ganze etwas schneller 😚
 
Zuletzt bearbeitet:
Bzw wenn so etwas wie z.B Reifen nicht aufgeschrieben werden, weil die nix haben und der Gutachter sagt das kann ich nicht guten Gewissens da rein schreiben, da kriegst du auch nur Scherereien mit der Versicherung, dann kann ich das auch nachvollziehen und akzeptieren 👍
 
Motoplex
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