Eckstein
ist ein V4 Fan...
Siehe Post #127 unterIch klinke mich mal ein ,(auch wenn ich nicht alle postes gelesen habe) weil ich genau das selbe Thema habe . Dein Rechenbeispiel liegt vor wenn man einen kapitalen Totalschaden hatt . Ist der wiederbeschaffungswert deutlich über den rep. Kost. Dann kannst du deine Reparatur fiktiv ohne. MwSt auszahlen lassen , in deinem Fall hätten DEIN gutachter den Schaden unterm wiederbesch. Wert halten müssen um das du gut da rauskommst. So kompliziert ist das eigentlich garnicht wie es die versicheru gen gern hätten . Selbst die MwSt kannste nach Reparatur einholen, dafür reichen meist schon Bilder der neuen Eingebauten/Erneuerten Teile. Aber am besten beim ersten ähm von der versicherung , direkt zum Anwalt. Die versuchen alle Tricks.
was ist möglich
3.