Ups!!!
Das geht über mein Verständnis
Erstbesitzer, in der Garantiezeit, keine Renneinsätze, alle KDs gemacht, keine Manipulationen gemacht, offensichtlicher "Defekt" von Bauteilen 5.000 km vor offiziellem Wartungszeitraum nach Apriliaplan...
Da würde mein Geldbeutel nicht so einfach aufgehen!
Das kann ja wohl nicht sein, die Begründung ist meines Erachtens rechtlich nicht haltbar.
Im Wartungshandbuch steht, Ventileinstellung bei 20.000 km.
Also kann u muss man ja davon ausgehen, dass bei bauartbedingter Bedienung ( sportlich - supersportlich LS) die Funktion bis 20.000 km gewährleistet ist.
Ist das nicht der Fall und der definierte Einsatzbereich wurde nachweislich eingehalten ( auslesen der Stresskilometerleistung) greift meiner Meinung nach, die Garantie.
Nun bleibt nur zu klären was diese Garantie dann abdeckt:
Material u Arbeitszeit?
Nur Material?
Dieser Punkt muss/ ist aber sicherlich auch schriftlich fixiert in den Garantiebestimmungen und somit klar belastbar.
Das wäre mir die Sache wert!
( ca 2h Aufwand zum Recherierenund Klären = Stundenlohn 300.-€)

