Was hast du heute mit deinem Bike gemacht...?

Hab heute erstmal mein Wunschkennzeichen bei der Lebenshilfe Schwabach (Behindertenwerkstatt, die einen florierenden Kennzeichenservice aufgebaut hat) gekauft und bin dann zum Landratsamt zwecks Anmeldung der kleinen Beta.

Im CoC der Beta sind sowohl für vorn, als auch für hinten zwei verschiedene Reifengrößen eingetragen. Eingetragen werden aber ja immer nur die kleinsten Größen, das kannte ich auch schon von der Tuono.

Als ich dran war, habe ich also den Typ höflich gefragt, ob er die großen Größen direkt ins Kommentarfeld hinzufügen könne. Er guckt so und sagt dann "das sollten wir hinkriegen". Freu!

Zu früh gefreut. Bevor er das macht, hält er leider Rücksprache mit seiner Chefin. Klare Aussage, nein, das machen wir nicht, das dürfen wir gar nicht (häh???). Meine Aussage, dass die Polizei sich daran evtl. stört wurde mit der Antwort quitiert, das wäre ja nicht ihr Problem und die Polizei sollte selber nachschauen, das könnten die ja. Mein zweiter Versuch, die großen Größen wären aber standardmässig aufgezogen wurden mit einem großzügigen Achselzucken beantwortet. Nein, wir dürfen das nicht, basta.

Als der Typ dann alles fertiggemacht hat, sagt er noch "viel Spass mit der neuen Maschine, aber dieses Jahr fahren Sie wohl nicht mehr", worauf meine Antwort "wahrscheinlich doch" zu einem Grinsen seinerseits führte. Beim Rausgehen werfe ich einen Blick auf den Fahrzeugschein, da hatte der gute Mann zwar nix ins Kommentarfeld geschrieben, aber die zwei großen Größen in die Felder für die Reifengrößen eingetragen.

Jetzt frage ich mich ob das ein Versehen war... oder vielleicht doch ein "Versehen" ;)
 
Von der Farbe schauts eher danach aus als wärs ein KTM-LKW ......... Abbau von Lagerüberschuß :unsure:
 
Im CoC der Beta sind sowohl für vorn, als auch für hinten zwei verschiedene Reifengrößen eingetragen. Eingetragen werden aber ja immer nur die kleinsten Größen, das kannte ich auch schon von der Tuono.

Als ich dran war, habe ich also den Typ höflich gefragt, ob er die großen Größen direkt ins Kommentarfeld hinzufügen könne. Er guckt so und sagt dann "das sollten wir hinkriegen". Freu!

Zu früh gefreut. Bevor er das macht, hält er leider Rücksprache mit seiner Chefin. Klare Aussage, nein, das machen wir nicht, das dürfen wir gar nicht (häh???). Meine Aussage, dass die Polizei sich daran evtl. stört wurde mit der Antwort quitiert, das wäre ja nicht ihr Problem und die Polizei sollte selber nachschauen, das könnten die ja. Mein zweiter Versuch, die großen Größen wären aber standardmässig aufgezogen wurden mit einem großzügigen Achselzucken beantwortet. Nein, wir dürfen das nicht, basta.
Kleines Followup zu dem Thema. Ich habe eine E-Mail an das Landratsamt geschrieben mit (verkürzt) folgendem Inhalt:
Ich habe inzwischen mehrfach Motorräder angemeldet, die mehrere Reifengrößen im
CoC eingetragen haben. Die Zulassungsstelle trägt nur die kleinste
Reifengröße in die Felder 15.1 und 15.2 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ein.
Soweit gut.
Die Zulassungsstelle weigert sich darüber hinaus jedoch, weitere per CoC
offiziell zugelassene Reifengrößen in Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen)
einzutragen.
Die Begründung lautet regelmässig, dass die Zulassungsstelle diesen Eintrag
nicht vornehmen darf, jedoch ohne jegliche Begründung.
Ja, das war ein wenig unglücklich formuliert, sehe ich jetzt auch. Aber weiter im Text:
[...]
Auf welcher Rechtsgrundlage darf sich die Zulassungsstelle weigern, per CoC
erlaubte Reifengrößen bei der Neuanmeldung einzutragen?
Falls diese Rechtsgrundlage nicht existiert, bitte ich um Änderung des Vorgehens.

Heute habe ich Antwort erhalten. Ich gebe auch diese verkürzt wieder:

Im CoC-Papier gehen die Daten über die hinaus, welche in der
Zulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II stehen.
Sobald es sich um ein getyptes Fahrzeug handelt, wie in Ihrem Fall, können die
Daten über die sog. Typ-Schlüssel-Nr. beim Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen
werden.
Es ist deshalb nicht vorgesehen, Ergänzungen der technischen Daten in der
Zulassungsbescheinigung Teil I vorzunehmen.
Eine Rechtsgrundlage können wir Ihnen hierzu nicht nennen, da dieses Vorgehen
auf einer Arbeitsanweisung des Bayer. Staatsministeriums beruht.

Interessant, gell? Es gibt also keine Rechtsgrundlage, nur eine Arbeitsanweisung.
Ich frage mich ernstlich, in wie weit eine solche eine strikte Weigerung rechtfertigt.

Evtl. sollte man mal das Bayer. Staatsministerium dahingehend befragen...
 
Kleines Followup zu dem Thema. Ich habe eine E-Mail an das Landratsamt geschrieben mit (verkürzt) folgendem Inhalt:
Ich habe inzwischen mehrfach Motorräder angemeldet, die mehrere Reifengrößen im
CoC eingetragen haben. Die Zulassungsstelle trägt nur die kleinste
Reifengröße in die Felder 15.1 und 15.2 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ein.
Soweit gut.
Die Zulassungsstelle weigert sich darüber hinaus jedoch, weitere per CoC
offiziell zugelassene Reifengrößen in Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen)
einzutragen.
Die Begründung lautet regelmässig, dass die Zulassungsstelle diesen Eintrag
nicht vornehmen darf, jedoch ohne jegliche Begründung.
Ja, das war ein wenig unglücklich formuliert, sehe ich jetzt auch. Aber weiter im Text:
[...]
Auf welcher Rechtsgrundlage darf sich die Zulassungsstelle weigern, per CoC
erlaubte Reifengrößen bei der Neuanmeldung einzutragen?
Falls diese Rechtsgrundlage nicht existiert, bitte ich um Änderung des Vorgehens.

Heute habe ich Antwort erhalten. Ich gebe auch diese verkürzt wieder:

Im CoC-Papier gehen die Daten über die hinaus, welche in der
Zulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II stehen.
Sobald es sich um ein getyptes Fahrzeug handelt, wie in Ihrem Fall, können die
Daten über die sog. Typ-Schlüssel-Nr. beim Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen
werden.
Es ist deshalb nicht vorgesehen, Ergänzungen der technischen Daten in der
Zulassungsbescheinigung Teil I vorzunehmen.
Eine Rechtsgrundlage können wir Ihnen hierzu nicht nennen, da dieses Vorgehen
auf einer Arbeitsanweisung des Bayer. Staatsministeriums beruht.

Interessant, gell? Es gibt also keine Rechtsgrundlage, nur eine Arbeitsanweisung.
Ich frage mich ernstlich, in wie weit eine solche eine strikte Weigerung rechtfertigt.

Evtl. sollte man mal das Bayer. Staatsministerium dahingehend befragen...
Was du da für ein Theater machst🙈, welchem Hintergrund hat diese unnütze Vorgehensweise?
Ist dir nicht bekannt, dass es völlig egal ist, du in keiner Nachweispflicht über die zulässigen Reifengrößen nach COC bist, da die Kontrollorgane diese jederzeit über deine europäische Typengenehmigungsnummer abrufen können, und es daher absolut pumpe ist, welche Variante bei dir im Schein eingetragen ist?
Du darfst alles fahren, was die Typengenehmigung umfasst und seinerzeit homologiert wurde, nachzulesen in der Herstelllerurkunde/COC!
Und das gilt nicht erst seit gestern, sondern seit Einführung der EU Papiere ZLB1/2 als Ersatz für Schein/Brief, und egal ob Auto, Bike oder sonst was.

nur bei Änderungen die davon abweichen, wird eine Eintragung nötig und ist möglich!

wenn du da trotzdem rum eierst, fehlt entweder Information, oder du hast zu viel Zeit und/oder Geld…😉✌️

alles, was eine EG Typengenehmigung hat, wird ebenfalls nicht mehr eingetragen, auch keine Zubehörabgasanlagen als Beispiel!

(beliebtes Beispiel:
Hast du also unter deinem Auto, Mopped egal einen anderen Pott/Abgasanlage mit EG Bauteilgenehmigung, gilt diese auch, aber auch nur bei serienmäßigen Fahrzeugzustand, der ja Gegenteil der Homolagtion des Bauteils war.
änderst du nun legal z.B. die Motorleistung durch eine Leistungsteigrrung, wird bei Abnahme dieser Veränderung auch eine Prüfung und Eintragung der nun erloschenen Bauteilgenehmigung der AGA für dein Fahrzeug erforderlich.)

aber bereits genehmigte Sachen eintragen zu wollen, wäre reine Beschäftigungstherapie und unnötig, und das wo hier immer einige heulen, es geht nur ums Geld verdienen/extra kassieren bei den Prüforganisationen…😋

traurig ist dabei, das du, wenn auch sicher ohne dein Wissen, absolut sinnlos die Behörde beschäftigst, aber wenn du nun mit weiteren „Schritten“ drohst, dachte ich mir, bei dir muss man mal die Bremse rein hauen…😝✌️

Ohne Quatsch, lass den Mist sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naiv gefragt: Warum willst Du im Fahrzeugschein diesen Eintrag haben? Wenn das CoC das Aufziehen erlaubt, wo ist das Problem?
 
Ich hab durchaus schonmal einen TÜV-Prüfer leicht genervt erklären müssen, dass der 200er Hinterreifen für das Fahrzeug dem Serienzustand entspricht.

Meiner Meinung nach ist eine Eintragung ebenfalls unnötig, weil die CoC ja alles beinhaltet. Die Zulassungsbescheinigung ist nur wieder unnützer deutscher Papierkram.
 
Naiv gefragt: Warum willst Du im Fahrzeugschein diesen Eintrag haben? Wenn das CoC das Aufziehen erlaubt, wo ist das Problem?
Jetzt stell dir mal vor, du fährst ins Ausland mit dem Fahrzeug und der Polizist zweifelt an der Rechtmäßigkeit dieser Reifengröße.
Er wird sicherlich nicht beim KBA anrufen.
Mag sein, dass du das irgendwann geregelt bekommst, aber der Aufwand liegt erst mal bei dir.
 
Nachdem ich mich letztens Mal wieder zu Maulschlüsseln geäußert hatte und ich die von Proxxon nur so mittelgeil finde, hab ich dann endlich mal zugeschlagen.

Erster Eindruck: Hervorragend. Sogar die Innenseiten der Backen haben ein ordentliches Oberflächenfinish.

Bin gespannt, ob die so ordentlich schrauben, wie sie aussehen.

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Jetzt stell dir mal vor, du fährst ins Ausland mit dem Fahrzeug und der Polizist zweifelt an der Rechtmäßigkeit dieser Reifengröße.
Er wird sicherlich nicht beim KBA anrufen.
Mag sein, dass du das irgendwann geregelt bekommst, aber der Aufwand liegt erst mal bei dir.
Von welchem Ausland sprechen wir? Im Nicht-EU Ausland interessiert das den Dorfsheriff in Idaho nicht, was unter Bemerkungen/Ausnahmen bzgl. Ausnahmen nach EU-Zulassungsrecht steht. Und in der gesamten EU gilt das CoC, und das muss ich auch nicht mit mir herumführen. Dafür habe ich den Schein, der mir ja bescheinigt, dass ich eben keine Ausnahmen beim Reifen oder sonstwo habe.

Eine Eintragung unter Ausnahmen macht es doch noch viel schlimmer. Man antizipiert, dass der kontrollierende Polizist zu blöd sei, eine Fahrzeugkontrolle im Einklang mit EU-Recht durchzuführen. Deshalb gängelt man eine Behörde, einen Standardprozess dahingehend abzuändern, dass man behördlich festhält unter dem Punkt "Ausnahmen" zu dokumentieren, dass das Fahrzeug keine Ausnahmen vorweist. Und das soll dann den ohnehin unfähigen Polizisten überzeugen. Diese Logik erschließt sich mir nicht.

Wenn man wirklich glaubt, die Polizei im Ausland wäre nicht in der Lage, eine Fahrzeugkontrolle richtig durchzuführen, folgender Vorschlag: CoC Dokument abfotografieren oder kopieren und mitführen. Zeitaufwand 3 sec. Bayerisches Staatsministerium anschreiben und sich erklären lassen, dass man aufgrund falscher Rechtsauffassung keine Extrawurst bekommt erscheint mir wesentlich länger und zudem weit weniger erfolgversprechend.

Das Szenario TÜV erscheint mir realistischer, aber das hat man auch nur alle zwei Jahre. Und dafür lohnt der Aufwand auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt stell dir mal vor, du fährst ins Ausland mit dem Fahrzeug und der Polizist zweifelt an der Rechtmäßigkeit dieser Reifengröße.
Er wird sicherlich nicht beim KBA anrufen.
Mag sein, dass du das irgendwann geregelt bekommst, aber der Aufwand liegt erst mal bei dir.
Ich glaube, im Ausland interessiert man sich herzlich wenig für eine deutsche Zulassungsbescheinigung. Dessen Existenz ist in der STVZO geregelt ist. Die gilt halt außerhalb Deutschlands nicht.
 
Jetzt stell dir mal vor, du fährst ins Ausland mit dem Fahrzeug und der Polizist zweifelt an der Rechtmäßigkeit dieser Reifengröße.
Er wird sicherlich nicht beim KBA anrufen.
Mag sein, dass du das irgendwann geregelt bekommst, aber der Aufwand liegt erst mal bei dir.
Alternativ ist es so, dass Du auf einem Parkplatz stehst, und weil die Reifengröße nicht passt, musst Du länger warten, weil der Polizist das im System erstmal nachschauen muss. Die V4 sind ja ein typisches Beispiel, bei denen die kleinste Größe eingetragen wird, aber eine andere Größe serienmässig ist. Warum sollte ich das Problem haben, wenn das Amt in weniger als einer Minute den Text eintragen kann?

Ich möchte auch nochmal an meinen Beitrag von 2021 erinnern. Ich hatte den TÜV explizit gefragt wg. CoC-Mitnahmepflicht, und eine solche besteht nicht: https://v4-forum.de/threads/eintragung-zubehör-mit-abe-in-den-kfz-schein.22177/post-352438

So, das heißt, entweder ich muss auf dem Parkplatz länger rumhängen als nötig, oder ich führe ein Papier mit, dessen Mitnahme nicht verpflichtend ist, und bei dem ich auch vorher nicht weiß, ob das den Polizisten interessiert, oder er doch meine Freizeit verplempert, weil er das im System nachprüfen möchte.

Und das alles, um dem Amt weniger als eine Minute Tipparbeit zu ersparen.

Und last but not least, es ist Winter. Mail schreiben um höflich nachzufragen ist wirklich kein großer Aufwand, und sollte auch das Amt nicht weiter stören, daher gabs auch eine höfliche Antwort.

Schließlich arbeiten die ja für uns, nicht gegen uns.

Aber ich brauch darüber auch hier nicht mehr zu schreiben wenns eh keinen interessiert, mir egal.
 
So nicht ganz richtig. Mich wollte mal ein Carabinieri dafür bestrafen, weil ich mit Kellermann Blinkern unterwegs war und er meinte, das sei nicht zulässig am Lenkerende. Die Blinker müssten näher zur Fahrzeugmitte.
Wie dem auch sei. Mir hat mal ein Polizist erzählt, sie hätten meist gar keinen Zugriff auf die KBA Daten. Und bevor ich da eine halbe Stunde diskutiere, würde ich es vorziehen, einfach auf einen Eintrag im Fahrzeugschein zu verweisen.
Weil wenn man eurer Argumentation folgt, würde es auch reichen einfach nur HSN, TSN und FgstNr im Schein stehen zu haben.
Der Rest ist ja in der Datenbank.
 
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