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Ist doch ein großer Unterschied wenn der Rahmen und die Schwinge dunkel daher kommen.Mir gefällt es sehr gutundEs ist fertig. Ich kack ab, liebe den Look
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Wunderschön. Einzig der "RSV" Aufkleber vorne auf dem Flügel passt meines Erachtens nicht so richtig zur restlichen Qualitätsanmutung.Es ist fertig. Ich kack ab, liebe den Look
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mach den Aufkleber vom Muffler no runter , dann isch es perfektliebe den Look
Was hast du heute mit deinem Bike gemacht...?
Was willst Du mir und meinen Mitarbeitern unterstellen .Immer schön aufpassen, @Fruchti seine Leute sind unterwegs.
Kleines Followup zu dem Thema. Ich habe eine E-Mail an das Landratsamt geschrieben mit (verkürzt) folgendem Inhalt:Im CoC der Beta sind sowohl für vorn, als auch für hinten zwei verschiedene Reifengrößen eingetragen. Eingetragen werden aber ja immer nur die kleinsten Größen, das kannte ich auch schon von der Tuono.
Als ich dran war, habe ich also den Typ höflich gefragt, ob er die großen Größen direkt ins Kommentarfeld hinzufügen könne. Er guckt so und sagt dann "das sollten wir hinkriegen". Freu!
Zu früh gefreut. Bevor er das macht, hält er leider Rücksprache mit seiner Chefin. Klare Aussage, nein, das machen wir nicht, das dürfen wir gar nicht (häh???). Meine Aussage, dass die Polizei sich daran evtl. stört wurde mit der Antwort quitiert, das wäre ja nicht ihr Problem und die Polizei sollte selber nachschauen, das könnten die ja. Mein zweiter Versuch, die großen Größen wären aber standardmässig aufgezogen wurden mit einem großzügigen Achselzucken beantwortet. Nein, wir dürfen das nicht, basta.
Was du da für ein Theater machst, welchem Hintergrund hat diese unnütze Vorgehensweise?Kleines Followup zu dem Thema. Ich habe eine E-Mail an das Landratsamt geschrieben mit (verkürzt) folgendem Inhalt:
Ich habe inzwischen mehrfach Motorräder angemeldet, die mehrere Reifengrößen imCoC eingetragen haben. Die Zulassungsstelle trägt nur die kleinsteReifengröße in die Felder 15.1 und 15.2 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ein.Soweit gut.Die Zulassungsstelle weigert sich darüber hinaus jedoch, weitere per CoCoffiziell zugelassene Reifengrößen in Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen)einzutragen.Die Begründung lautet regelmässig, dass die Zulassungsstelle diesen Eintragnicht vornehmen darf, jedoch ohne jegliche Begründung.Ja, das war ein wenig unglücklich formuliert, sehe ich jetzt auch. Aber weiter im Text:
[...]Auf welcher Rechtsgrundlage darf sich die Zulassungsstelle weigern, per CoCerlaubte Reifengrößen bei der Neuanmeldung einzutragen?Falls diese Rechtsgrundlage nicht existiert, bitte ich um Änderung des Vorgehens.
Heute habe ich Antwort erhalten. Ich gebe auch diese verkürzt wieder:
Im CoC-Papier gehen die Daten über die hinaus, welche in derZulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II stehen.Sobald es sich um ein getyptes Fahrzeug handelt, wie in Ihrem Fall, können dieDaten über die sog. Typ-Schlüssel-Nr. beim Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen werden.Es ist deshalb nicht vorgesehen, Ergänzungen der technischen Daten in derZulassungsbescheinigung Teil I vorzunehmen.Eine Rechtsgrundlage können wir Ihnen hierzu nicht nennen, da dieses Vorgehen auf einer Arbeitsanweisung des Bayer. Staatsministeriums beruht.
Interessant, gell? Es gibt also keine Rechtsgrundlage, nur eine Arbeitsanweisung.
Ich frage mich ernstlich, in wie weit eine solche eine strikte Weigerung rechtfertigt.
Evtl. sollte man mal das Bayer. Staatsministerium dahingehend befragen...
Jetzt stell dir mal vor, du fährst ins Ausland mit dem Fahrzeug und der Polizist zweifelt an der Rechtmäßigkeit dieser Reifengröße.Naiv gefragt: Warum willst Du im Fahrzeugschein diesen Eintrag haben? Wenn das CoC das Aufziehen erlaubt, wo ist das Problem?
Von welchem Ausland sprechen wir? Im Nicht-EU Ausland interessiert das den Dorfsheriff in Idaho nicht, was unter Bemerkungen/Ausnahmen bzgl. Ausnahmen nach EU-Zulassungsrecht steht. Und in der gesamten EU gilt das CoC, und das muss ich auch nicht mit mir herumführen. Dafür habe ich den Schein, der mir ja bescheinigt, dass ich eben keine Ausnahmen beim Reifen oder sonstwo habe.Jetzt stell dir mal vor, du fährst ins Ausland mit dem Fahrzeug und der Polizist zweifelt an der Rechtmäßigkeit dieser Reifengröße.
Er wird sicherlich nicht beim KBA anrufen.
Mag sein, dass du das irgendwann geregelt bekommst, aber der Aufwand liegt erst mal bei dir.
Ich glaube, im Ausland interessiert man sich herzlich wenig für eine deutsche Zulassungsbescheinigung. Dessen Existenz ist in der STVZO geregelt ist. Die gilt halt außerhalb Deutschlands nicht.Jetzt stell dir mal vor, du fährst ins Ausland mit dem Fahrzeug und der Polizist zweifelt an der Rechtmäßigkeit dieser Reifengröße.
Er wird sicherlich nicht beim KBA anrufen.
Mag sein, dass du das irgendwann geregelt bekommst, aber der Aufwand liegt erst mal bei dir.
Alternativ ist es so, dass Du auf einem Parkplatz stehst, und weil die Reifengröße nicht passt, musst Du länger warten, weil der Polizist das im System erstmal nachschauen muss. Die V4 sind ja ein typisches Beispiel, bei denen die kleinste Größe eingetragen wird, aber eine andere Größe serienmässig ist. Warum sollte ich das Problem haben, wenn das Amt in weniger als einer Minute den Text eintragen kann?Jetzt stell dir mal vor, du fährst ins Ausland mit dem Fahrzeug und der Polizist zweifelt an der Rechtmäßigkeit dieser Reifengröße.
Er wird sicherlich nicht beim KBA anrufen.
Mag sein, dass du das irgendwann geregelt bekommst, aber der Aufwand liegt erst mal bei dir.