Da sind wir wieder bei der Frage, ob ich nun Besitz oder nur eine Nutzungserlaubnis erworben habe. Ich bin selber in der Softwareentwicklung tätig. Unser Kunde bestellt zwar Funktion und die liefern wir ihm auch in binären lauffähigen Paketen, aber er kriegt halt auch den Quellcode und eine möglichst vollständige Doku und alle Nutzungs- und Verwertungsrechte. Erschreckend daran ist, dass da auch viele Bibliotheken rausfallen, die sich generisch auch in anderen Projekten verwenden lassen. Daran haben wir zwar ein Urheberrecht, aber kein Verwertungsrecht. M.a.W. machen wir für andere Kunden nochmal neu.
Viele OEMs verrammeln ihre Steuergeräte regelrecht, damit da ja keiner was dran machen kann, ohne Geld beim OEM zu lassen. Wie schlimm das bei Aprilia ist, kann ich gar nicht sagen, aber Änderungen daran sind wohl nur in soweit unterstützt, wie Aprilia das wünscht. Es ist aber eigentlich mein Steuergerät, warum weiss ich nicht, wie ich das beorgeln und konfigurieren kann? Bevor jetzt hier alle dafür oder dagegen sind. Die Situation oben ist leicht anders.
Ist ein Mapping eine Konfiguration oder tatsächlich ein Werk im Sinne des Urheberrechts, dass geschützt werden kann. Existieren Rechte daran oder ist das nur Geheimhaltungspolitik? Dinge, die Gerichte und Anwälte schon Dekaden beschäftigen. Eine Antwort darauf gibt es bis heute nicht. Wäre vielleicht einfacher, wenn man wüsste, was so ein Mapping alles umfasst.
So'n paar Konsequenzen hat es übrigens auch. Ich persönlich find es einen fairen Deal wenn ich das Mapping auf ein nicht von Aprilia freigegebenes Mapping ändere und dann die Garantie erlischt. Da geht dann aber auch das Theater los, die Leute bauen sich für den Spaß Ersatz-ECUs ein, damit zurückgebaut werden kann und es keiner merkt beim Garantiefall.
Wollte das nur mal zu Protokoll geben und ein paar Aspekte in die Diskussion kippen.