Weniger Aprilia-Vertragshändler?

Dein Wissen ist - mit Verlaub gesagt - absoluter Quatsch.
Ich habe absolut keine Ahnung, was Du da wo wie komplett falsch verstanden hast, aber alleine schon die Vorstellung, dass eine nicht mehr von Aprilia "betreute" Werkstatt Zugriff auf das PADS hat - und das auch noch für volle 3 Jahre - ...... Du liegst da wirklich komplett daneben.

Überleg Dir gerne einmal, welche Folgen das für eine Werkstatt hätte. Denk mal nach und gib nicht nur irgendwelche Hirnfürze und Gerüchte als "Wissen" weiter. Und wenn Du bei Deinen Behauptungen bleibst: Ne Quelle wäre schon ganz geil.
Na da will ich meine Hirnfürze und Gerüchte mal ganz speziell für dich näher ausführen:

Dieses "Wissen" kommt direkt von meinem Händler "BKM-Bikes, Chemnitz", der das unter Anderm so begründete, dass diese ausscheidenden Händler in der Regel noch Neufahrzeuge zum Verkauf da haben ( und auch in den letzten mindestens zwei Jahren welche verkauft haben ), für die Garantieserviceleistungen ja auch nach dem Ausscheiden noch vollbracht werden müssen. Und genau für diese Fälle bekommen eben diese Händler noch "mindestens" für zwei Jahre den Service-Status von Piaggio.
Und wenn du auch das für "absoluten Quatsch" hälst, dann frag dazu einfach mal den Bob, der hat das ja persönlich schon durch....
 
Na da will ich meine Hirnfürze und Gerüchte mal ganz speziell für dich näher ausführen:

Dieses "Wissen" kommt direkt von meinem Händler "BKM-Bikes, Chemnitz", der das unter Anderm so begründete, dass diese ausscheidenden Händler in der Regel noch Neufahrzeuge zum Verkauf da haben ( und auch in den letzten mindestens zwei Jahren welche verkauft haben ), für die Garantieserviceleistungen ja auch nach dem Ausscheiden noch vollbracht werden müssen. Und genau für diese Fälle bekommen eben diese Händler noch "mindestens" für zwei Jahre den Service-Status von Piaggio.
Und wenn du auch das für "absoluten Quatsch" hälst, dann frag dazu einfach mal den Bob, der hat das ja persönlich schon durch....

Eigentlich führst Du hier absolut gar nichts näher aus, sondern berufst Dich lediglich auf einen Händler, der das "unter Anderem so begründete....bla und blubb".

Zu Deiner Behauptung bzw, Deinem "Wissen":
"Soviel ich weiß, werden ( müssen ) auch die Händler, die für das kommende Jahr nicht unterschreiben, den Garantieservice u.s.w. noch für mindestens drei Jahre garantieren - werden dann für diese Zeit zumindest Servicepartner von Aprilia bleiben ( müssen )."

Eine Garantieleistung bietet immer der Hersteller und nie der Händler (der lediglich die Gewährleistung zu tragen hat).
Verkauft der Händler am 31.12. im Jahr 1 ein Neufahrzeug und beendet am 1.1. im Jahr 2 seinen Geschäftsbetrieb (Ruhestand, Insolvenz, alles kapott oder was auch immer), so hat der Kunde weiterhin sein Recht auf Garantie, aber eben nicht mehr zwangsläufig bei diesem Händler. Der ist dann nämlich keiner mehr. Deine Aussage, dass ein Händler, der seinen Händlervertrag nicht verlängert, automatisch für mindestens drei Jahre einen Servicevertrag mit Aprilia eingehen muss, ist einfach völlig lächerlich. Es gibt in Deutschland nun mal ein Vertragsrecht und das ist mit Deinen Ausführungen einfach nicht vereinbar.

Du schmeisst grundlegende Dinge wie Garantie und Gewährleistung sowie Händler- und Servicevertrag komplett durcheinander.

Nochmal als freundlich gemeinte Unterstützung beim Nachdenken:
Wenn Deine Version stimmen würde, dann müsste ein Händler, der am 31.12.2024 noch seine letzte Aprilia verkauft und dann den Laden zuschliesst noch bis zum 31.12. 2026 Servicepartner sein und jegliche Garantiefälle von Aprilia annehmen.
Weiterhin dürfte dieser arme Wicht in den zwei Jahren kein einziges weiteres Motorrad verkaufen, da sich dann ja auch immer der Zeitraum seiner Zwangs-Servicepartnerschaft um weitere zwei Jahre verlängern würde. Du merkst selbst, dass Du die Konstellation noch nicht wirklich durchdacht hast, oder?
Lass das mal mit den Konsequenzen bei Dir sacken und sag gerne Bescheid, zu welchem Ergebnis Du gekommen bist.

P.S.: Da Du ja Deine Quelle konkret einem Händler zuordnest und ihn auch öffentlich hier benennst (was ich für keine so gute Idee halte), könntest Du Dir das da ja sicherlich auch schriftlich bestätigen lassen, oder? Ich vermute, dass der Händler das auf einmal doch ganz anders gemeint hat. Bin aber sehr gespannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du scheinst es einfach nicht verstehen zu wollen. Aber gut. Es ist auch nicht meine Aufgabe, dir das so zu erklären, dass auch du das verstehen kannst.
Nachdem ich mir dein Profil und die von dir geschriebenen Beiträge gerade mal angesehen habe, werde ich mich hier jetzt zurückziehen. Du scheinst einer dieser Leute zu sein, die grundsätzlich alles in Frage stellen und am Ende immer belehrend Alles besser wissen zu wollen... Das muss ich mir nicht geben.
Da halte ich es lieber wie die meißten Anderen ( Ich bin neu hier und konnnte das bis jetzt ja noch nicht wissen. ) und werde Beiträgen an denen du beteiligt bist, einfach mal weglassen ... :)
 
und werde Beiträgen an denen du beteiligt bist, einfach mal weglassen ... :)
Das ist nicht nötig. Du kannst auch einfach einzelne Teilnehmer ignorieren.
Solltest du das - wie ich - aufgrund mangelnder Selbstbeherrschung nicht schaffen, kannst du auf den entsprechenden User gehen und dort "Ignorieren" klicken. Da ich jetzt nicht lesen kann, um was es eigentlich geht, bzw. du aus meiner Sicht Selbstgespräche führst, nehme ich stark an, dass du an einen geraten bist, der bei mir schon geblockt ist.
 
Du scheinst es einfach nicht verstehen zu wollen. Aber gut. Es ist auch nicht meine Aufgabe, dir das so zu erklären, dass auch du das verstehen kannst.
Nachdem ich mir dein Profil und die von dir geschriebenen Beiträge gerade mal angesehen habe, werde ich mich hier jetzt zurückziehen. Du scheinst einer dieser Leute zu sein, die grundsätzlich alles in Frage stellen und am Ende immer belehrend Alles besser wissen zu wollen... Das muss ich mir nicht geben.
Da halte ich es lieber wie die meißten Anderen ( Ich bin neu hier und konnnte das bis jetzt ja noch nicht wissen. ) und werde Beiträgen an denen du beteiligt bist, einfach mal weglassen ... :)

Da hast Du jetzt viel geschrieben und Deine Einschätzung meiner Person sei Dir selbstverständlich selbst überlassen.
Nur in der Sache selbst kommt nix. Kein Argument oder sonst etwas, was Deine Aussage belegen würde. Lieber wirfst Du mir Besserwisserei vor. So kann man damit natürlich umgehen, aber es ändert nichts an der Realität. So gerne Du es auch hättest und so doll Du Dich auch gegen eine sachliche Beschäftigung mit dem Thema wehrst. Dabei ist Nachdenken eigentlich ein total krasses Feature. Natürlich ein ganz klein wenig anstrengender als unüberlegte Weitergabe von falschen Fakten.

Andererseits will ich nicht ausschliessen, dass der Fehler komplett bei mir liegt. Nur begründen müsstest Du das dann schon. Aber da müsstest Du ja wieder nachdenken. Wir drehen uns also im Kreis.

Ich entschuldige mich für den Begriff "Hirnfurz" hinsichtlich Deiner Aussage. Das war vermutlich nicht involviert.
 
Das ist nicht nötig. Du kannst auch einfach einzelne Teilnehmer ignorieren.
Solltest du das - wie ich - aufgrund mangelnder Selbstbeherrschung nicht schaffen, kannst du auf den entsprechenden User gehen und dort "Ignorieren" klicken. Da ich jetzt nicht lesen kann, um was es eigentlich geht, bzw. du aus meiner Sicht Selbstgespräche führst, nehme ich stark an, dass du an einen geraten bist, der bei mir schon geblockt ist.
Ja, danke dir,
Leider gibt es solche Leute fast in jedem Forum ( Forentrolle genannt ), aber ich bin deinem Rat gefolgt, hab ihn ignoriert/blockiert - und schon brauch ich ihn nicht mehr lesen ;) (y)

Danke auch den anderen für die Zustimmung. Und schon ist es wieder toll hier. (y)
 
@ Georgslicht:

Stimme im großen und ganzen mit deinen fundierten Aussagen überein. Nur hierzu:
der Händler (der lediglich die Gewährleistung zu tragen hat).
stelle ich mir folgende Frage:

Soweit ich weiß kommt der Händler bei welchem der Kunde das Motorrad gekauft hat aus der 24-monatigen gesetzlichen Gewährleistung ja nicht raus.

Wie kann er Gewährleistungsansprüche erfüllen wenn er keinen Servicevertrag mit Aprilia und damit auch keine Möglichkeit mehr hat diese direkt, d. h. selbst zu erfüllen?

Eigentlich ist er dann ja auf einen anderen Händler mit Servicevertrag usw. angewiesen und müsste mit diesem Kostenübernahme vereinbaren, oder?

Und Bonusfrage:

Muß der Händler bei welchem das Motorrad gekauft wurde dann auch dieses zu dem Händler mit Servicevertrag bringen und wieder abholen? Oder wäre dies dann Sache des Kunden welcher möglicherweise auf seinen Aufwendungen für den Transport "sitzen bleibt"?

ps
Habe letztens gelesen, daß TESLA Hamburg schon seit längerem keine Werkstattleistungen mehr anbieten kann (angeblich haben alle Werkstatt-MA aufgrund mieser Arbeitsbedingungen hingeschmissen) und Kunden aus Hamburg müssen teils über 100km zur nächsten TESLA- Niederlassung fahren.

Ebenfalls Schublade "dumm gelaufen"
 
aus der 24-monatigen gesetzlichen Gewährleistung ja nicht raus.
Naja, wegen der Beweislastumkehr ist der Händler eigentlich bereits nach 12 Monaten aus dem Schneider.

Gewährleistungsansprüche eines Kunden kann und muss der Händler auch ohne Servicevertrag erfüllen. Er kann sich Teile etc. besorgen, der Hersteller hat damit nichts zu tun.
Im Unterschied dazu laufen Garantieleistungen (die kommen vom Hersteller) über authorisierte Händler.

Im Grunde hat ein Kunde, dessen Moped sowohl in der Garantie- als auch in der Gewährleistungszeit ist (2 Jahre) und dessen Händler keinen Vertrag des Herstellers mehr hat also hier die Wahl.
Irrelevant ist das natürlich, wenn sein Händler noch Vertrag hat.
 
@ Georgslicht:

Stimme im großen und ganzen mit deinen fundierten Aussagen überein. Nur hierzu:

stelle ich mir folgende Frage:

Soweit ich weiß kommt der Händler bei welchem der Kunde das Motorrad gekauft hat aus der 24-monatigen gesetzlichen Gewährleistung ja nicht raus.

Wie kann er Gewährleistungsansprüche erfüllen wenn er keinen Servicevertrag mit Aprilia und damit auch keine Möglichkeit mehr hat diese direkt, d. h. selbst zu erfüllen?

Eigentlich ist er dann ja auf einen anderen Händler mit Servicevertrag usw. angewiesen und müsste mit diesem Kostenübernahme vereinbaren, oder?

Und Bonusfrage:

Muß der Händler bei welchem das Motorrad gekauft wurde dann auch dieses zu dem Händler mit Servicevertrag bringen und wieder abholen? Oder wäre dies dann Sache des Kunden welcher möglicherweise auf seinen Aufwendungen für den Transport "sitzen bleibt"?

ps
Habe letztens gelesen, daß TESLA Hamburg schon seit längerem keine Werkstattleistungen mehr anbieten kann (angeblich haben alle Werkstatt-MA aufgrund mieser Arbeitsbedingungen hingeschmissen) und Kunden aus Hamburg müssen teils über 100km zur nächsten TESLA- Niederlassung fahren.

Ebenfalls Schublade "dumm gelaufen"

Moin Mola.

Die gesetzliche Gewährleistung hat der Händler/die Werkstatt ja grundsätzlich auf alle seine Produkte und Dienstleistungen zu geben (Ausnahmen ausgenommen). Faktisch findet nach 12 Monaten allerdings die Beweislastumkehr statt. Aber ich denke, dass Dir das bewusst ist. Wir reden also faktisch von einer einjährigen Gewährleistungspflicht durch den Händler (Vertragspartner). Das zweite Jahr in der Beweislastumkehr lasse ich mal weg, da das quasi mit Verlassen des Ladens nicht mehr nachweisbar ist.

Auf Deine berechtigte Frage, wie er dann innerhalb der ersten 12 Monate ohne bestehenden Servicevertrag mit dem Hersteller diese Pflicht erfüllen kann.
Nun - da gibt es dann sicherlich mehrere Wege. Du hast ja schon den Verweis auf andere Werkstätten in Verbindung mit Kostenübernahme hingewiesen. Eine Wandlung käme auch in Frage. Oder auch die individuelle Vereinbarung mit dem Hersteller, dass für solche Fälle noch Zugriff auf Aprilia-Systeme usw. möglich sind (zu frei verhandelbaren Konditionen). Wichtig dabei ist aber in dieser Diskussion, dass er dafür nicht gezwungen werden kann, einen Servicevertrag über mehrere Jahre abzuschliessen, der ihn dann zu unbegrenzter Annahme jeglicher Garantiefälle verpflichten würde.
Im Einzelfall kommt es immer auf die konkrete Situation an. Eine gerissene Kette kann jede Werkstatt sicherlich auch ohne Servicevertrag ersetzen. Reifenschäden, Schäden im Lack, ne defekte Bremse usw.... in meinen Augen alles Fälle, in denen man nicht auf einen Servicevertrag angewiesen ist. Das Problem sehe ich darin, dass der ehemalige Händler dann nicht mehr auf z.B. das PADS zugreifen kann. Eventuell gibt es hier aber Sondervereinbarungen.

Zu Deiner Bonusfrage:
Vorab: Ich weiß es schlicht und einfach nicht. Folgerichtig wäre es aber, dass sich der Händler um das Transportproblem kümmert oder zumindest die Kosten übernimmt, da er im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ja der Ansprechpartner/Vertragspartner des Kunden ist. In der Praxis wird es wohl so laufen, dass Du den Transport selbst organisierst und dem Händler die Kosten in Rechnung stellst. Hat für beide Seiten Vorteile.

Zum PS um Tesla kann ich überhaupt nichts beitragen. Ich habe aber gehört, dass TESLA da eine sehr seltsame Auffassung deutscher gesetzlicher Regelungen hat. Aber da halte ich mich aufgrund mangelnden Interesses einfach mal raus. Wenn man keine Ahnung hat (wie ich in diesem Fall, sollte man auch einfach mal die Klappe halten ;-). ).

Jetzt noch mein P.S.:
Der @Thomi2501 hat ja schon vor meinem Beitrag das Wesentliche beantwortet. Vielen Dank auch dafür und sorry, dass ich das nicht vorher schon mit aufgegriffen habe.

Und noch ein Nachtrag:
Wirklich greifbar wird die komplette Thematik wohl erst an einem konkreten Fall / Sachverhalt. Abhängig davon wird wohl sein, ob es für den Kunden ein ernstes Problem gibt, oder ob die Sache komplett irrelevant für den konkreten Fall ist. Weiterhin wesentlich ist in meinen Augen auch immer die Bindung zwischen Werkstatt und Kunde - ganz unabhängig von gesetzlichen oder garantierten "Ansprüchen".

Am Ende ging es in diesem Thread um die Auswirkungen des schwindenden Händlernetzes bei Aprilia. Unabhängig gesetzlicher oder garantierter Ansprüche gilt auch hier - wie so oft im Leben:
Keine Arme - keine Kekse. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
...

Im Grunde hat ein Kunde, dessen Moped sowohl in der Garantie- als auch in der Gewährleistungszeit ist (2 Jahre) und dessen Händler keinen Vertrag des Herstellers mehr hat also hier die Wahl.
Irrelevant ist das natürlich, wenn sein Händler noch Vertrag hat.

Den unstrittigen Teil habe ich mal aus kommentiert und mit ... versehen. Da sind wir komplett einer Meinung.
Den Rest Deines Beitrages finde ich aber sehr spannend. Eigentlich reden wir ja faktisch über die ersten 12 Monate (da danach durch die Beweislastumkehr der Zug für den Kunden eh abgefahren ist. Ich denke, dass wir uns darin einig sind).
Bei Mängeln innerhalb der ersten 12 Monate ist es also wohl entscheidend, ob es ein Garantiefall ist, oder nicht. Eine beschädigte Felge nach Reifenwechsel ist da z.B. ganz klar raus.


Nehmen wir mal einen spannenden (und natürlich frei konstruierten) Fall:

Kunde kauft am 31.12.2024 eine Aprilia.
Händler hat seinen Vertrag gekündigt/nicht verlängert und ist ab 1.1.2025 weder Aprilia-Händler noch Servicepartner.
Das Motorrad hat am 15.01.2025 einen Motorschaden. Klaren Fall der Händler-Gewährleistung und klarer Fall für die Garantie.
Spannende Frage: Wie läuft das jetzt ab?
Meine Vermutung: Sollte der Verkäufer noch eine laufende Werkstatt betreiben und sollte es entsprechende Vereinbarungen mit Aprilia geben, so könnte er ggf. selbst der Motortausch vornehmen und mit Aprilia abrechnen. Sollte er aber seine Werkstatt geschlossen oder auf Klavierbau umgestiegen sein, so wird er den Fall sicherlich an eine der verbleibenden Aprilia-Werkstätten weiterleiten. Alles so oder so weit weg vom Idealfall.
Ich kann das aber sehr gerne bei Interesse sehr konkret in Erfahrung bringen. Deswegen deklariere ich diesen Beitrag hier mal klar als "Vermutung".
 
@Georgslicht
Ich vermute genau so wie du..👍

Das spannende ist doch, was mit der Händlergewährleistung passiert wenn der jetzt Klaviere baut (Garantie ist ja kein Problem, da wendet man sich eben an einen Vertragshändler). Da tippe ich mal darauf das es da so etwas wie eine (nachsorgende) Betriebshaftpflichtversicherung gibt.
Ist aber doch alles Theorie, denn man hat ja als Kunde Herstellergarantie, wozu brauche ich da denn überhaupt die Händlergewährleistung?

Anders könnte es bei Gebrauchtmaschinen mit einer Gebrauchtmopedgarantie aussehen. Ich hatte mal 6 Wochen nach Kauf eines Gebrauchtwagens ein Getriebeproblem. Händler verwies mich an die GW-Garantie. Da hatte ich aber wegen der Kilometer eine SB aufs Material. Also hab ich auf Händlergewährleistung bestanden. Lief, keine SB.
 
@Georgslicht
Ich vermute genau so wie du..👍

Das spannende ist doch, was mit der Händlergewährleistung passiert wenn der jetzt Klaviere baut (Garantie ist ja kein Problem, da wendet man sich eben an einen Vertragshändler). Da tippe ich mal darauf das es da so etwas wie eine (nachsorgende) Betriebshaftpflichtversicherung gibt.
Ist aber doch alles Theorie, denn man hat ja als Kunde Herstellergarantie, wozu brauche ich da denn überhaupt die Händlergewährleistung?

Anders könnte es bei Gebrauchtmaschinen mit einer Gebrauchtmopedgarantie aussehen. Ich hatte mal 6 Wochen nach Kauf eines Gebrauchtwagens ein Getriebeproblem. Händler verwies mich an die GW-Garantie. Da hatte ich aber wegen der Kilometer eine SB aufs Material. Also hab ich auf Händlergewährleistung bestanden. Lief, keine SB.

Für den Fall, dass der Händler (Verkäufer) weiterhin existent ist, bleibt der Gewährleistungsanspruch erhalten.

Liegt dagegen eine Insolvenz vor, so geht der Anspruch an den Insolvenzverwalter über.

Wurde der Laden aufgelöst (bei einer juristischen Person), besteht der Anspruch auf Gewährleistung nur noch so lange, wie der Laden im Handelsregister eingetragen ist.
 
Zum PS um Tesla kann ich überhaupt nichts beitragen.
Sorry wg. offtopic, aber fand es schon interessant:

https://www.manager-magazin.de/unte...amburg-a-e78add0e-2d2e-46fd-a5c5-94c95b4b2dd6

(Leider hinter Bezahlschranke)

Oder auch hier:



Zurück zum eigentlichen Thread-Thema:

Bin mal gespannt ob meine AP-Händler in der Nähe von Heilbronn weitermacht. Ist ja nur noch ein kleiner Laden nachdem ihn Triumph vor 20 Jahren beinahe ruiniert hat. (Für mich übrigens ein Grund um Triumph einen großen Bogen zu machen, vom Made in Thailand mal ganz abgesehen.)

Hat aber für mich keine große Relevanz, da ich an meiner guten alten Falco sowieso alles selber machen kann; die hat zum Glück noch vor der großen, allumfassenden Digitalisierungswelle das Licht der Welt erblickt. Als Gnade der frühen Geburt könnte man das auch bezeichnen.
 
Motoplex
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