@ Georgslicht:
Stimme im großen und ganzen mit deinen fundierten Aussagen überein. Nur hierzu:
stelle ich mir folgende Frage:
Soweit ich weiß kommt der Händler bei welchem der Kunde das Motorrad gekauft hat aus der 24-monatigen gesetzlichen Gewährleistung ja nicht raus.
Wie kann er Gewährleistungsansprüche erfüllen wenn er keinen Servicevertrag mit Aprilia und damit auch keine Möglichkeit mehr hat diese direkt, d. h. selbst zu erfüllen?
Eigentlich ist er dann ja auf einen anderen Händler mit Servicevertrag usw. angewiesen und müsste mit diesem Kostenübernahme vereinbaren, oder?
Und Bonusfrage:
Muß der Händler bei welchem das Motorrad gekauft wurde dann auch dieses zu dem Händler mit Servicevertrag bringen und wieder abholen? Oder wäre dies dann Sache des Kunden welcher möglicherweise auf seinen Aufwendungen für den Transport "sitzen bleibt"?
ps
Habe letztens gelesen, daß TESLA Hamburg schon seit längerem keine Werkstattleistungen mehr anbieten kann (angeblich haben alle Werkstatt-MA aufgrund mieser Arbeitsbedingungen hingeschmissen) und Kunden aus Hamburg müssen teils über 100km zur nächsten TESLA- Niederlassung fahren.
Ebenfalls Schublade "dumm gelaufen"
Moin Mola.
Die gesetzliche Gewährleistung hat der Händler/die Werkstatt ja grundsätzlich auf alle seine Produkte und Dienstleistungen zu geben (Ausnahmen ausgenommen). Faktisch findet nach 12 Monaten allerdings die Beweislastumkehr statt. Aber ich denke, dass Dir das bewusst ist. Wir reden also faktisch von einer einjährigen Gewährleistungspflicht durch den Händler (Vertragspartner). Das zweite Jahr in der Beweislastumkehr lasse ich mal weg, da das quasi mit Verlassen des Ladens nicht mehr nachweisbar ist.
Auf Deine berechtigte Frage, wie er dann innerhalb der ersten 12 Monate ohne bestehenden Servicevertrag mit dem Hersteller diese Pflicht erfüllen kann.
Nun - da gibt es dann sicherlich mehrere Wege. Du hast ja schon den Verweis auf andere Werkstätten in Verbindung mit Kostenübernahme hingewiesen. Eine Wandlung käme auch in Frage. Oder auch die individuelle Vereinbarung mit dem Hersteller, dass für solche Fälle noch Zugriff auf Aprilia-Systeme usw. möglich sind (zu frei verhandelbaren Konditionen). Wichtig dabei ist aber in dieser Diskussion, dass er dafür nicht gezwungen werden kann, einen Servicevertrag über mehrere Jahre abzuschliessen, der ihn dann zu unbegrenzter Annahme jeglicher Garantiefälle verpflichten würde.
Im Einzelfall kommt es immer auf die konkrete Situation an. Eine gerissene Kette kann jede Werkstatt sicherlich auch ohne Servicevertrag ersetzen. Reifenschäden, Schäden im Lack, ne defekte Bremse usw.... in meinen Augen alles Fälle, in denen man nicht auf einen Servicevertrag angewiesen ist. Das Problem sehe ich darin, dass der ehemalige Händler dann nicht mehr auf z.B. das PADS zugreifen kann. Eventuell gibt es hier aber Sondervereinbarungen.
Zu Deiner Bonusfrage:
Vorab: Ich weiß es schlicht und einfach nicht. Folgerichtig wäre es aber, dass sich der Händler um das Transportproblem kümmert oder zumindest die Kosten übernimmt, da er im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ja der Ansprechpartner/Vertragspartner des Kunden ist. In der Praxis wird es wohl so laufen, dass Du den Transport selbst organisierst und dem Händler die Kosten in Rechnung stellst. Hat für beide Seiten Vorteile.
Zum PS um Tesla kann ich überhaupt nichts beitragen. Ich habe aber gehört, dass TESLA da eine sehr seltsame Auffassung deutscher gesetzlicher Regelungen hat. Aber da halte ich mich aufgrund mangelnden Interesses einfach mal raus. Wenn man keine Ahnung hat (wie ich in diesem Fall, sollte man auch einfach mal die Klappe halten ;-). ).
Jetzt noch mein P.S.:
Der
@Thomi2501 hat ja schon vor meinem Beitrag das Wesentliche beantwortet. Vielen Dank auch dafür und sorry, dass ich das nicht vorher schon mit aufgegriffen habe.
Und noch ein Nachtrag:
Wirklich greifbar wird die komplette Thematik wohl erst an einem konkreten Fall / Sachverhalt. Abhängig davon wird wohl sein, ob es für den Kunden ein ernstes Problem gibt, oder ob die Sache komplett irrelevant für den konkreten Fall ist. Weiterhin wesentlich ist in meinen Augen auch immer die Bindung zwischen Werkstatt und Kunde - ganz unabhängig von gesetzlichen oder garantierten "Ansprüchen".
Am Ende ging es in diesem Thread um die Auswirkungen des schwindenden Händlernetzes bei Aprilia. Unabhängig gesetzlicher oder garantierter Ansprüche gilt auch hier - wie so oft im Leben:
Keine Arme - keine Kekse. ;-)