Es ist schon richtig das jeder machen soll was er will. Und das jeder hier ein wenig anders Tickt finde ich gut. So soll es ja sein und das macht den Reiz aus. Ich finde es gut wenn jemand es probiert eintragen zu lassen ... Top ! Ich selber bin mit dem Akra mehr als zufrieden und daher stellt sich für mich die Frage nicht. Denn ich möchte keine Bella die VOR 4000 schon Brüllt. Sondern so wie es ist ist es für mich perfekt.
Aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen das es total egal ist, was man eingetragen hat. Wenn der Ordnungshüter der dich angehalten hat eine ordnungsgemäße Geräuschmessung macht und man ist lauter als es auf dem Typenschild am Ramen steht dann kann er das Eingetragene anzweifeln und es einem Tüv Prüfer zur Überprüfung geben. Das bedeutet die Bella bleibt im schlimmsten Fall stehen oder ihr müsst später mal zum Tüv und dürft weiter fahren. Und das wird nicht der gleiche sein der es eingetragen hat
Und auf das Katz und Mausspiel habe ich persönlich einfach keine Lust mehr. Ich möchte selber genau wissen das alles sauber ist und dann mich schön gemütlich hin setzten und den Beamten beim suchen von verbotenen Dingen helfen
Daher jeder so wie er möchte.
Ich wünsche allen ein mega schönes WE. Hier in Hamburg mit 30 grad Sonne die letzten zwei Wochen. Aber nun kühlt es durch ein Gewitter gerade mal ein wenig ab.
Gruß vom Guten_Laune_Lutze
Zur "ordnungsgemäßen" Geräuschmessung (kenne keinen Polizisten der das so macht, von daher immer anzweifeln!):
Vorbereitung
• Prüfer muss Umgebungsgeräusch messen und protokollieren
( Liegt dieser weniger als 10dB (A) unter dem späteren Meßwert = Messung ungültig )
• Es muss ein geeichtes Meßinstrument verwendet werden
Umgebung
• Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.
Aufstellung
• Meßgerät muss in Höhe der Auspuffmündung mindestens 20 cm über dem Boden im Abstand von 50 cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung aufgestellt werden. (Winkel von 45° = wenn der Auspuff auf 6 Uhr zeigt, muss das Meßgerät mittig zwischen 4 und 5 Uhr stehen.)
Richtwerte
• Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl gemessen ( Fahrzeugschein P.2/P.4 )
• Motorräder mit einer Nenndrehzahl bis 5000/min werden bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen ( Fahrzeugschein P.2/P.4 )
Durchführung der Messung
• Drehzahl wird konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen
• Es müssen mindestens 3 Messungen ausgeführt werden
• Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen die nicht mehr als 2 dB(A) voneinander abweichen ! ( 1. Messung+2.Messung+3.Messung / 3 )
• Kein Drehzahlmesser am Motorrad: muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen !
• Für Motorräder mit Baujahr vor dem 07.11.1980 gilt:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Beispiel: eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal.
Ergebnis
• Die Polizei verwendet normal eine Meßtoleranz von 5 dB(A) <-- das ist aber nicht garantiert ! Meßergebnis abzüglich 5 dB(A) darf den Wert im Fahrzeugschein nicht überschreiten.
• Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
Man sollte peinlichst auf die Durchführung achten und bei Abweichung sofort Protest einlegen und die Messung anzweifeln ggf. den Beamten nochmal auf die Kosten aufmerksam machen die bei einer fehlerhaften Messung entstehen können.
• Kosten für das Gutachten TÜV
• Kosten für Taxi nach Hause
• Kosten für Schleppen des Fahrzeuges zum Ort des Gutachtens