Nicht ganz sooo einfachWo ist das Problem? Wenn wegen §315d I Nr. 3 angeklagt werden soll, setzt das objektiv neben nicht angepasster Geschwindigkeit grobe Verkehrswidrigkeit UND Rücksichtslosigkeit UND zudem subjektiv beim Täter die Erzielungsabsicht der höchstmöglichen Geschwindigkeit voraus. Das sind Hürden, die die Anklage beweisen muss und offensichtlich konnte. Dass die Tat mit einer 220PS Maschine begangen wurde erschwert im vorliegenden Fall sogar die Anklage, weil eine solche Maschine grundsätzlich eine höhere Geschwindigkeit zu leisten vermag als eine Mittelklasse-Maschine.
Auch wenn gerne hysterisch etwas anderes behauptet wird: Wer einfach nur deutlich zu schnell fährt und/oder auch mal ein paar Kurven schneidet, der läuft nicht ansatzweise Gefahr wegen einem „Alleinrennen“ verurteilt zu werden.
WENN der Polizist BEHAUPTET Du hast ein illegales Rennen (mit allen Vorwürfen) gefahren, kann und wird er an Ort und Stelle Deinen Führerschein und Dein Bike einkassieren.
Beides bekommst DU erst NACH einer Gerichtsverhandlung wieder. Bis dahin ist alles nur eine "Beweissicherung"
Bei meinem Bekannten hat es 3 Monate gedauert. Nicht gerade nett, wenn man LKW-Fahrer von Beruf ist ;-)
Cuxman