Sorry aber das muss ich richtig stellen. Die Versicherung erlischt nicht.
Die Haftpflicht kann maximal 5.000,- EUR vom Halter wieder zurück holen. Ist ein anderer zum Unfallzeitpunkt gefahren, dann je 5.000,00 EUR von Halter und Fahrer - das wars dann aber auch.
Deswegen gibts zum Opferschutz in der BRD ja gerade die Versicherungspflicht für KFZ, so dass Geschädigte in jedem Fall Ihre Entschädigung bekommen, sofern deren Anspruch berechtigt ist.
Selbst die Vollkasko erlischt nicht automatisch, wenn keine BE besteht, sondern nur wenn eine Kausalität (also das nicht erlaubte Bauteil den Unfall begünstigt hat) im Spiel ist.
Klar kann die Versicherung das erstmal behaupten und dann ist man als Versicherungsnehmer zunächst der Gelackmeierte, weil man als VN grundsätzlich in der Beweispflicht ist - aber rein von der gesetzlichen Regelung her, erlischt selbst der VK-Schutz nicht automatisch. Siehe §26 Abs. 3 VVG, § 27 und § 28 Abs. 3 u. 4
Da brauch man dann im Zweifelsfall zwar einen langen Atem (auch finanziell) und natürlich einen verständnisvollen Richter, aber generell besteht Leistungspflicht.
Bei einem Endtopf frage ich mich dann zwar schon, wie der einen Unfall begünstigen soll (anders sehe das m.M.n. bei nicht zugelassenen Bremsen, Hebeln oder einer Leistungssteigerung), aber mir persönlich ist das auch zu heiss, deswegen habe ich mir gleich 'nen Akra mitbestellt, auch wenn andere Töpfe mich schon mehr anmachen würden...
Muss natürlich jeder selbst wissen was er macht... mir persönlich gehts mehr darum, dass meine Kiste (schlimmstenfalls im Ausland) einkassiert wird und ich dann Monate lang Nerven und Geld investieren muss, um mein Moped wieder zu bekommen.
Greetz!