Only 2017er!

Kann ja durchaus sein das Lautstärke und Abgase stimmen - allerdings wird es dann nichts mit der Leistung

es hat ja einen Grund warum Aprilia eine Klappe verbaut
Richtig für die Leistung ist nen Dichter Auspuff sicher nix. Und der Kunde will ja auch noch Krach machen. Warum haben den noch viele die E3 gekauft? Aus Angst das die neuen Leise sind.
Ich bin ja auch nicht für
 
bei einer Normalen Kontrolle mit den Arrow papieren wird nichts bei rauskommen, schlimmer wird es bei einem UNFALL oder TÜV wenn man keinen kennt ... so sehe ich es
 
Beim Unfall muss dir jemand nachweisen, dass der Auspuff mit dafür verantwortlich war. Das sehe ich nicht als Problem. TüV muss man jemanden kennen oder eben Rückbauen.

Ich habe gerade eben mit meinem Händler gesprochen, er meinte auch, dass er nicht legal sei.
Mir geht es eher darum irgendwo zu stehen, und die Pozilei lässt mich nicht mehr weiterfahren und es kostet mich jedes mal Kohle. (Besonders im Ausland)

Ich habe mir jetzt den Race-Tech bestellt sammt KAT. Also den großen. Werde Sie trotzdem Abstimmen lassen und sehe dann, wie sie sich auch fährt. Ich hoffe einfach, dass ich bei den meisten Kontrollen durch vorzeigen des EG-Wisches durchkomme. Weil laut ist Sie mit DB Killer auch nicht.
Auch durch die AU kommt man mit dem Arrow. So versuche ich wenigstens so nahe wie möglich Richtung Legalität zu kommen! ;-)

Ganz am ende Muss mir trotzdem klar sein, wenn ich an den Falschen gerate, gibt es ärger. Aber original lassen ist eben keine Alternative. :-D

Grüße
 
Ich denke bei einfachen Kontrollen wird das nicht jedem Polizisten auffallen. Aber bei den allgemeinen Verkehrskontrollen, welche schon mal gerne in Gebieten mit beliebten Motorradstrecken durchgeführt werden, ist meistens speziell geschultes Personal vor Ort. Die schauen sich solche Sachen genauer an und denen fällt das in der Regel auch auf, so meine Erfahrung.

Beim Tüv sollte das auf jeden Fall auffallen und bei einem Unfall mit Personenschaden schauen die auch häufiger genauer hin. Die Versicherungen suchen doch immer händeringend nach Gründen warum die nicht zahlen müssen, auch wenn der Auspuff überhaupt nicht mit dem Unfallgeschehen zu tun hat. Hab da schon die Absurdesten Sachen gehört.

Ich würde das Risiko nicht eingehen und hier in Deutschland auf öffentlichen Straßen nur den Originalen oder Akrapovic fahren. Im Endeffekt muss das aber jeder selber wissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auspuff Der Auspuff auch eine E Kennung besitzt und trotzdem wie es hier geschrieben wird nicht für die Aprilia zugelassen ist, hast du auch bei Unfall schlechte Karten..... egal ob der Auspuff mit dem Unfall zu tun hat oder nicht . Die Betriebserlaubnis ist erloschen somit die Versicherung auch! Wer ist dann der dumme.
Zumindest trifft dich eine Teilschuld, wenn du kein Unfallverursacher bist.

Ich persönlich würde auch das Risiko eingehen mit dem Bodis und der Eintragung.
 
Die Betriebserlaubnis ist erloschen somit die Versicherung auch!
Genau das ist der springende Punkt. Sofern du dich dann nicht mehr selbst rechtfertigen kannst, haben deine Nachkommen sicherlich sehr viel Freude vor Gericht deswegen zu streiten.

Aber ich möchte ja nicht zu sehr, Oberlehrerhaft rüber kommen :p
 
Andersrum gefragt, wenn das besagte Zubehörteil eine Homoligation besitzt mit Kennung, muss doch erstmal das Gegenteil bewiesen werden das es nicht gültig ist.
In diesem Sinne würde man gegen diese Prüfung und Freigabe widersprechen, wer da wohl im Recht ist?
 
Die Polizei kann bei einer Kontrolle mittlerweile auch am WE per digitaler Kommunikationstechnik auf die Daten des KBA ´s zugreifen und damit sofort feststellen, ob die abgelesene E - Nr. des Zubehörteils auch für das kontrollierte Motorrad zutrifft. Andersrum: Eine E - Nr sagt gar nichts aus. Entscheidend ist, welche Motorräder bzw. Typen unter dieser Nr. eingetragen sind.
 
Davon rede ich ja, wenn unter der Homoligation das Motorrad hinterlegt ist wer behauptet dann das es illegal ist.

Das die Freigabe zum Motorrad passen sollte davon gehe ich mal aus das dies jeder berücksichtigt.
 
Sorry aber das muss ich richtig stellen. Die Versicherung erlischt nicht.
Die Haftpflicht kann maximal 5.000,- EUR vom Halter wieder zurück holen. Ist ein anderer zum Unfallzeitpunkt gefahren, dann je 5.000,00 EUR von Halter und Fahrer - das wars dann aber auch.
Deswegen gibts zum Opferschutz in der BRD ja gerade die Versicherungspflicht für KFZ, so dass Geschädigte in jedem Fall Ihre Entschädigung bekommen, sofern deren Anspruch berechtigt ist.

Selbst die Vollkasko erlischt nicht automatisch, wenn keine BE besteht, sondern nur wenn eine Kausalität (also das nicht erlaubte Bauteil den Unfall begünstigt hat) im Spiel ist.
Klar kann die Versicherung das erstmal behaupten und dann ist man als Versicherungsnehmer zunächst der Gelackmeierte, weil man als VN grundsätzlich in der Beweispflicht ist - aber rein von der gesetzlichen Regelung her, erlischt selbst der VK-Schutz nicht automatisch. Siehe §26 Abs. 3 VVG, § 27 und § 28 Abs. 3 u. 4

Da brauch man dann im Zweifelsfall zwar einen langen Atem (auch finanziell) und natürlich einen verständnisvollen Richter, aber generell besteht Leistungspflicht.
Bei einem Endtopf frage ich mich dann zwar schon, wie der einen Unfall begünstigen soll (anders sehe das m.M.n. bei nicht zugelassenen Bremsen, Hebeln oder einer Leistungssteigerung), aber mir persönlich ist das auch zu heiss, deswegen habe ich mir gleich 'nen Akra mitbestellt, auch wenn andere Töpfe mich schon mehr anmachen würden...

Muss natürlich jeder selbst wissen was er macht... mir persönlich gehts mehr darum, dass meine Kiste (schlimmstenfalls im Ausland) einkassiert wird und ich dann Monate lang Nerven und Geld investieren muss, um mein Moped wieder zu bekommen.

Greetz!
 
Die Polizei kann bei einer Kontrolle mittlerweile auch am WE per digitaler Kommunikationstechnik auf die Daten des KBA ´s zugreifen und damit sofort feststellen, ob die abgelesene E - Nr. des Zubehörteils auch für das kontrollierte Motorrad zutrifft. Andersrum: Eine E - Nr sagt gar nichts aus. Entscheidend ist, welche Motorräder bzw. Typen unter dieser Nr. eingetragen sind.
Beim TÜV mit der beigelegten EG-ABE anfragen und wenn der Ing. nicht weiter weiss dann wird es interessant.
Vielleicht sogar eintragbar, viele hören hier eh das Grass wachsen.
Wobei ich rein technisch, bei dem thermisch hoch belasteten Motor keinen zugeschnürten Dämpfer mit pseudokat verbauen würde.
Leistungs technisch wirst da auch Einbußen haben.
Frag doch spaßeshalber mal Gabro was der zu den Zubehör Dämpfern sagt, vielleicht hatte der ja schon einen auf der Rolle.
 
Wer als Versicherter aus einem Moped-Unfall tot raus kommt, hat noch am wenigsten Probleme ;-)
Da darf sich dann die liebe Familie mit der Versicherung rumschlagen, aber bei z.B. 100.000 Euro aus ner Risikoversicherung würde ich fast vermuten, dass die Versicherung zahlt und gut.

Blöd gelaufen ist es, wenn man überlebt, aber z.B. seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Rechnet mal: Ein Zwanzigjähriger, der noch rund 45 Berufsjahre rund 2.000 Euro pro Monat von der Versicherung aus einer Berufsunfähigkeits-Versicherung bekommen würde. Da wird eigentlich schnell deutlich, was eine Versicherung da versuchen wird. Viel Spaß dabei ;-)
 
die Polizei spricht doch immer von "wenn die Betriebserlaubnis erlöscht ...somit auch der Versicherungsschutz " was ist wenn man ein Arschloch hat und der macht das Kennzeichen ungültig ( darf der das überhaupt ) ?
In Köln gehen die angeblich so vor in der Rasen scene, demnach könnte es auch ein Mopedfahrer treffender?
 
Die Polizei kann bei einer Kontrolle mittlerweile auch am WE per digitaler Kommunikationstechnik auf die Daten des KBA ´s zugreifen und damit sofort feststellen, ob die abgelesene E - Nr. des Zubehörteils auch für das kontrollierte Motorrad zutrifft. Andersrum: Eine E - Nr sagt gar nichts aus. Entscheidend ist, welche Motorräder bzw. Typen unter dieser Nr. eingetragen sind.


Ja, und in den Homogolationspapieren zum Arrow steht die E-Nummer in Verbindung mit Fahrzeugtyp Tuono 1100 KG. Die 2017.
Dazu kommt die Kausalität, wie von Blaze beschrieben.

Ich werde die Tage einen Brief an meine Versicherung und auch an meinen Anwalt verfassen und nachfragen. Dann müssen wir hier nicht weiter Spekulieren. Sollte durch einen veränderten Auspuff wirklich der Versicherungsschutz erlöschen, werde ich auch nicht umbauen, ganz klar. In diesem Fall handelt es sich nämlich in der Tat um gefährliches Halbwissen.

Aber so gesehen müsste alleine das entfernen des DB Killers dazu führen, dass man generell in Regress genommen wird. Unwahrscheinlich, den wo fängt man an und wo hört man auf?
 
So'n richtige Arschloch hab ich dann aber noch nicht erlebt. Bisher waren die immer geduldig, auch wenn sich mal ein Kollege aus der Gruppe uffjerescht hat, haben die bisher immer ein Auge zugedrückt und uns wieder heimgeschickt, weil noch einer seine Spiegel anschrauben musste oder den Killer auf'm Dachboden vergessen hat.
 
Ja, und in den Homogolationspapieren zum Arrow steht die E-Nummer in Verbindung mit Fahrzeugtyp Tuono 1100 KG. Die 2017.
Dazu kommt die Kausalität, wie von Blaze beschrieben.

Ich werde die Tage einen Brief an meine Versicherung und auch an meinen Anwalt verfassen und nachfragen. Dann müssen wir hier nicht weiter Spekulieren. Sollte durch einen veränderten Auspuff wirklich der Versicherungsschutz erlöschen, werde ich auch nicht umbauen, ganz klar. In diesem Fall handelt es sich nämlich in der Tat um gefährliches Halbwissen.

Aber so gesehen müsste alleine das entfernen des DB Killers dazu führen, dass man generell in Regress genommen wird. Unwahrscheinlich, den wo fängt man an und wo hört man auf?

Und was erwartest Du Dir da von Deiner Versicherung und Deinem Anwalt für eine Antwort? Einen Persil-Schein?

Wenn es zum Leistungsfall kommen sollte bzw. dieser strittig ist, ist es völlig egal, wer Recht hat. Jedenfalls in den ersten 10 bis 15 Jahren, in denen die Gerichte damit beschäftigt werden. In der Zeit spart die Versicherung ne gute Million und Dein Anwalt verdient auch nicht schlecht. Rate mal, wer da dann traurig im Rollstuhl sitzt und sich voll doll ungerecht behandelt fühlt. Da hilft es Dir wenig, wenn Du "im Prinzip" recht hast.
 
Eine Frage am rande
Eine KBA Nummer hat doch nichts mit der E Nummer zusammen oder doch.
Sonst müsste ja jeder LED Blinker eine KBA Nummer haben und alle Motorräder drunter aufgelistet sein.

Meines Wissens bedeutet eine
E Nummer = StVO konform , besagt auch im welchem Land die homologazion stattgefunden hat
KBA Nummer Fahrzeug spezifisch
 
Und was erwartest Du Dir da von Deiner Versicherung und Deinem Anwalt für eine Antwort? Einen Persil-Schein?

Wenn es zum Leistungsfall kommen sollte bzw. dieser strittig ist, ist es völlig egal, wer Recht hat. Jedenfalls in den ersten 10 bis 15 Jahren, in denen die Gerichte damit beschäftigt werden. In der Zeit spart die Versicherung ne gute Million und Dein Anwalt verdient auch nicht schlecht. Rate mal, wer da dann traurig im Rollstuhl sitzt und sich voll doll ungerecht behandelt fühlt. Da hilft es Dir wenig, wenn Du "im Prinzip" recht hast.

Ich erwarte mir nichts dergleichen. Besonders keine neunmal-klugen antworten die, wie gesagt, von mir oder Anderen, nur aus spekulativem Halbwissen bestehen. Nicht mehr und nicht weniger. Solltest du nicht einen von einem Fall wissen, bei dem es so war, oder auch über die genaue Rechtslage Bescheid wissen, würde ich dich zu den "Anderen" zählen. In jeden fall finde ich den provokativen Ton hier recht uncool vor Leuten, die es einfach nur genauer wissen wollen und nicht sofort ja und amen schreien.

Ich weiß es nicht wie es genau aussieht. Und es scheint mir, als würden die meisten nicht-Juristen hier auch nur annehmen oder denken. Das ist ja auch völlig in Ordnung. Das einzige was nicht passt, ist auf Grund solcher Spekulationen hier den Zeigefinger zu heben. Deswegen würde ich einfach mal bei Leuten nachfragen, die es wissen sollten. Wenn das OK für dich ist.

Wie heißt es denn so schön im Volksmund: "Fragen kost` ja nichts." Oder?
 
Motoplex
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