Ich werde die Tage einen Brief an meine Versicherung und auch an meinen Anwalt verfassen und nachfragen. Dann müssen wir hier nicht weiter Spekulieren. Sollte durch einen veränderten Auspuff wirklich der Versicherungsschutz erlöschen, werde ich auch nicht umbauen, ganz klar. In diesem Fall handelt es sich nämlich in der Tat um gefährliches Halbwissen.
Hi!
Das Problem wird sein, dass man das leider nicht so einfach regeln kann.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt sich hier die Finger verbrennen wird und etwas anderes schreibt, als das was in den Gesetzen und Verordnungen steht.
Da das Gesetz auf alle Rechtsfälle passen muss, kann dieses nicht einzelfallbezogen formuliert werden.
Stattdessen ist das deutsche Recht so gestaltet, dass es immer nach dem Rechtssinn der § geht, also danach, was der Gesetzgeber mit dem entsprechenden § erreichen möchte.
Im vorliegenden Fall will er, dass Fahrzeuge in erster Linie verkehrssicher sind und somit keine zusätzliche, höhere Gefahr (durch nicht erlaubte Umbauten) von Ihnen ausgeht, als unbedingt für einen normalen (verkehrsüblichen) Betrieb notwendig ist.
Deswegen bestehen Bestimmungen, dass die Anbauteile in Verbindung mit dem jeweiligen Fahrzeug vorher geprüft werden müssen.
Wer also auf der sicheren Seite sein will, baut daher einfach freigegebene Teile an. Das ist der einzige 100% wasserdichte Weg.
Bei allen anderen Lösungen kann es im Streitfall mit der Versicherung (egal welche), oder auch mit dem Staat (wenn der Vorwurf der Straftat im Raum steht, wenn bspw. ein Personenschaden vorliegt) dazu kommen, dass man spürbare Nachteile daraus zieht.
Wie schon gesagt, muss hierfür eine Kausalität vorliegen. Ob diese vorliegt entscheidet aber nicht das Gesetz, die Versicherung oder ein Anwalt, sondern das jeweils zuständige Gericht, dass die
§ entsprechend seiner Auffassung interpretiert, alle seiner Meinung nach relevanten, einzelfallbezogenen Gegebenheiten/Variabeln mit einbezieht und dann dementsprechend urteilt.
Deswegen meinte ich anfangs, dass ein Anwalt hier sicherlich keine Antwort in dem Sinne abgeben wird, dass ein nicht freigegebener Auspuff bedenkenlos angebaut werden kann, auch wenn er über einen Kat verfügt und leise genug ist.
Der Anwalt kann ja nicht die Entscheidung eines Gerichts vorwegnehmen - er kann seine Mandanten nur beraten und Erfolgschancen (also auf den Gerichtsprozess bezogen) abwägen.
Es gibt im deutschen Recht (leider) einfach keine kurzen Wege, sonst müsste jedewede mögliche Variante eines Rechtsfalls im Gesetz entsprechend mit Lösungsansatz ausformuliert sein (was unmöglich ist) und der Berufsstand der Anwälte hätte auch keine Daseinsberechtigung mehr.
Natürlich fragt man sich als Normalsterblicher, wie sich denn ein anderer Auspuff kausal auf einen Unfall auswirken soll.
Ich meine wenn er abfällt und der hinterherfahrende Verkehr verunglückt, dann ist der Fall schonmal ziemlich eindeutig.
Es gab aber auch schon Urteile im PKW Bereich, bei denen vom Gericht ein Zusammenhang hergestellt wurde, indem dieses im Urteil berücksichtigt hat, dass der lautere, nicht zugelassene Auspuff den Fahrer zum Rasen animiert habe und sich der Auspuff deswegen sehr wohl begünstigend auf den Unfall ausgewirkt hatte.
Ihr seht also, an dem Spruch "auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" hat schon etwas wahres.
Wer 100% sicher sein will, baut deshalb offiziell freigegebene Teile an.
Wem das nicht so wichtig ist, kann natürlich fahren was er will und muss dann eben im Zweifelsfall, also wenn es wirklich mal hart auf hart kommen sollte, mit den entsprechenden Konsequenzen leben, die da sein könnten (wegen Kausalität) Verlust des Versicherungsschutzes und Verurteilung im Strafverfahren.
Greetz!