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Ich erwarte mir nichts dergleichen. Besonders keine neunmal-klugen antworten die, wie gesagt, von mir oder Anderen, nur aus spekulativem Halbwissen bestehen. Nicht mehr und nicht weniger. Solltest du nicht einen von einem Fall wissen, bei dem es so war, oder auch über die genaue Rechtslage Bescheid wissen, würde ich dich zu den "Anderen" zählen. In jeden fall finde ich den provokativen Ton hier recht uncool vor Leuten, die es einfach nur genauer wissen wollen und nicht sofort ja und amen schreien.

Ich weiß es nicht wie es genau aussieht. Und es scheint mir, als würden die meisten nicht-Juristen hier auch nur annehmen oder denken. Das ist ja auch völlig in Ordnung. Das einzige was nicht passt, ist auf Grund solcher Spekulationen hier den Zeigefinger zu heben. Deswegen würde ich einfach mal bei Leuten nachfragen, die es wissen sollten. Wenn das OK für dich ist.

Wie heißt es denn so schön im Volksmund: "Fragen kost` ja nichts." Oder?

Hallo Buba.
Ich antworte Dir mal per PN.
Ich hoffe doch nicht, dass ich Dich mit meinem Ton provoziert habe.

Viele Grüße,

Georg
 
@Georgslicht: Naja, doch. Wenn die Karre am Ende legal ist, ist das vollkommen richtig, sich da nicht einschüchtern zu lassen. Die wurde immerhin bezahlt, damit sie diesen verdammten Fall absichert. Ich find das ein bisschen Schwachsinn, aus 'nem Auspuff dann gleich rauszukonstruieren, dass es für Versicherungen legitim ist, jedwede Leistung zu verweigern, egal ob nun mit oder ohne Betriebserlaubnis. Und wir wissen alle, das machen Versicherungen gerne mal, wenn es teuer wird auch oihne einen Grund.

Üblicherweise gehen auch gerade Haftpflichtversicherungen selbst im Streitfall häufig in Vorleistung und holen sich dann nachträglich das Geld vom Schuldigen oder dessen Versicherung, insofern keine Panik beim Unfallopfer. Ein Schwank aus meiner Jugend: Bei einem Autounfall hat sogar meine Haftpflicht mich ausbezahlt, weil der Unfallgegner und -verursacher im Ausland saß. Das haben die dann ohne mich geklärt. In diesem Fall zu meiner vollsten Zufriedenheit.

Dem Rollstuhlfahrer hilft es übrigens auch nichts, wenn gar keine Versicherung zahlt ob nun berechtigt oder nicht, müsste er das Geld beim Verursacher einklagen. Wenn der nicht zahlen will, streitet der auch und das kann sich genauso lang hinziehen. Wenn er Pleite ist gibt es sowieso nix zu holen.

Da gibt es auch noch andere Varianten. Versicherer streiten auch gern mal um Teilschuld herbeizukonstruieren, dann steigen naemlich alle beteligten Versicherungsnehmer in den Beiträgen, statt nur einer. Win-Win für die Versicherer, der Versicherungsnehmer ist der Dumme. Das gibt es dann oft auch mal als außergerichtliche Einigung weil der VN keinen Bock oder keine Kohle dafuer hat.

Also such dir nun aus, wer der Doofe, der Böse oder das Opfer ist.
 
Alles gut ....jeder hat ein gewissen Standpunkt den er vertritt.

Ob ich einen Auspuff habe der 1/2 zugelassen ist oder ich mit 80 durch ein Dorf Düse, jeder muss es selber wissen, keiner von uns muss die Konsequenzen der anderen tragen. Freies Land ( zum Teil ) :whistle:
 
@Georgslicht: Naja, doch. Wenn die Karre am Ende legal ist, ist das vollkommen richtig, sich da nicht einschüchtern zu lassen. Die wurde immerhin bezahlt, damit sie diesen verdammten Fall absichert. Ich find das ein bisschen Schwachsinn, aus 'nem Auspuff dann gleich rauszukonstruieren, dass es für Versicherungen legitim ist, jedwede Leistung zu verweigern, egal ob nun mit oder ohne Betriebserlaubnis. Und wir wissen alle, das machen Versicherungen gerne mal, wenn es teuer wird auch oihne einen Grund.

Üblicherweise gehen auch gerade Haftpflichtversicherungen selbst im Streitfall häufig in Vorleistung und holen sich dann nachträglich das Geld vom Schuldigen oder dessen Versicherung, insofern keine Panik beim Unfallopfer. Ein Schwank aus meiner Jugend: Bei einem Autounfall hat sogar meine Haftpflicht mich ausbezahlt, weil der Unfallgegner und -verursacher im Ausland saß. Das haben die dann ohne mich geklärt. In diesem Fall zu meiner vollsten Zufriedenheit.

Dem Rollstuhlfahrer hilft es übrigens auch nichts, wenn gar keine Versicherung zahlt ob nun berechtigt oder nicht, müsste er das Geld beim Verursacher einklagen. Wenn der nicht zahlen will, streitet der auch und das kann sich genauso lang hinziehen. Wenn er Pleite ist gibt es sowieso nix zu holen.

Da gibt es auch noch andere Varianten. Versicherer streiten auch gern mal um Teilschuld herbeizukonstruieren, dann steigen naemlich alle beteligten Versicherungsnehmer in den Beiträgen, statt nur einer. Win-Win für die Versicherer, der Versicherungsnehmer ist der Dumme. Das gibt es dann oft auch mal als außergerichtliche Einigung weil der VN keinen Bock oder keine Kohle dafuer hat.

Also such dir nun aus, wer der Doofe, der Böse oder das Opfer ist.

Ehrlich gesagt warst Du nicht angesprochen. Ich führe die Diskussion per PN weiter. Sorry also, wenn ich hier jetzt nicht weiter auf Dich eingehe.
 
Jop, haben wir privat geredet. Mittlerweile habe ich mal an die jeweiligen Stellen geschrieben. Einfach nur informativ. Die Antworten werde ich hier auch noch mitteilen. Egal wie es aussieht und auch ohne hier jemanden anstiften zu wollen. Ich will nur ein paar aussagekräftige Aussagen haben. Was trotzdem praktisch dabei rauskommen kann, hat Georg hier ja auch schon erwähnt....
 
Ich werde die Tage einen Brief an meine Versicherung und auch an meinen Anwalt verfassen und nachfragen. Dann müssen wir hier nicht weiter Spekulieren. Sollte durch einen veränderten Auspuff wirklich der Versicherungsschutz erlöschen, werde ich auch nicht umbauen, ganz klar. In diesem Fall handelt es sich nämlich in der Tat um gefährliches Halbwissen.

Hi!:)
Das Problem wird sein, dass man das leider nicht so einfach regeln kann.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt sich hier die Finger verbrennen wird und etwas anderes schreibt, als das was in den Gesetzen und Verordnungen steht.

Da das Gesetz auf alle Rechtsfälle passen muss, kann dieses nicht einzelfallbezogen formuliert werden.
Stattdessen ist das deutsche Recht so gestaltet, dass es immer nach dem Rechtssinn der § geht, also danach, was der Gesetzgeber mit dem entsprechenden § erreichen möchte.

Im vorliegenden Fall will er, dass Fahrzeuge in erster Linie verkehrssicher sind und somit keine zusätzliche, höhere Gefahr (durch nicht erlaubte Umbauten) von Ihnen ausgeht, als unbedingt für einen normalen (verkehrsüblichen) Betrieb notwendig ist.
Deswegen bestehen Bestimmungen, dass die Anbauteile in Verbindung mit dem jeweiligen Fahrzeug vorher geprüft werden müssen.
Wer also auf der sicheren Seite sein will, baut daher einfach freigegebene Teile an. Das ist der einzige 100% wasserdichte Weg.

Bei allen anderen Lösungen kann es im Streitfall mit der Versicherung (egal welche), oder auch mit dem Staat (wenn der Vorwurf der Straftat im Raum steht, wenn bspw. ein Personenschaden vorliegt) dazu kommen, dass man spürbare Nachteile daraus zieht.

Wie schon gesagt, muss hierfür eine Kausalität vorliegen. Ob diese vorliegt entscheidet aber nicht das Gesetz, die Versicherung oder ein Anwalt, sondern das jeweils zuständige Gericht, dass die § entsprechend seiner Auffassung interpretiert, alle seiner Meinung nach relevanten, einzelfallbezogenen Gegebenheiten/Variabeln mit einbezieht und dann dementsprechend urteilt.
Deswegen meinte ich anfangs, dass ein Anwalt hier sicherlich keine Antwort in dem Sinne abgeben wird, dass ein nicht freigegebener Auspuff bedenkenlos angebaut werden kann, auch wenn er über einen Kat verfügt und leise genug ist.
Der Anwalt kann ja nicht die Entscheidung eines Gerichts vorwegnehmen - er kann seine Mandanten nur beraten und Erfolgschancen (also auf den Gerichtsprozess bezogen) abwägen.

Es gibt im deutschen Recht (leider) einfach keine kurzen Wege, sonst müsste jedewede mögliche Variante eines Rechtsfalls im Gesetz entsprechend mit Lösungsansatz ausformuliert sein (was unmöglich ist) und der Berufsstand der Anwälte hätte auch keine Daseinsberechtigung mehr.

Natürlich fragt man sich als Normalsterblicher, wie sich denn ein anderer Auspuff kausal auf einen Unfall auswirken soll.
Ich meine wenn er abfällt und der hinterherfahrende Verkehr verunglückt, dann ist der Fall schonmal ziemlich eindeutig.

Es gab aber auch schon Urteile im PKW Bereich, bei denen vom Gericht ein Zusammenhang hergestellt wurde, indem dieses im Urteil berücksichtigt hat, dass der lautere, nicht zugelassene Auspuff den Fahrer zum Rasen animiert habe und sich der Auspuff deswegen sehr wohl begünstigend auf den Unfall ausgewirkt hatte.

Ihr seht also, an dem Spruch "auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" hat schon etwas wahres.

Wer 100% sicher sein will, baut deshalb offiziell freigegebene Teile an.
Wem das nicht so wichtig ist, kann natürlich fahren was er will und muss dann eben im Zweifelsfall, also wenn es wirklich mal hart auf hart kommen sollte, mit den entsprechenden Konsequenzen leben, die da sein könnten (wegen Kausalität) Verlust des Versicherungsschutzes und Verurteilung im Strafverfahren.


Greetz!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Blaze, ja so sind wir jetzt auch verblieben. Hast schon Recht.

Dann muss ich eben einen Auspuffhersteller zwingen ein ordentlichen ESD zu bauen. Der auch bezahlbar ist... ;)
 
Hi Blaze, ja so sind wir jetzt auch verblieben. Hast schon Recht.

Dann muss ich eben einen Auspuffhersteller zwingen ein ordentlichen ESD zu bauen. Der auch bezahlbar ist... ;)


musst du nicht, fahr einfach das was du meist... wer dagegen ist soll sich ein kaufen den er wiederum für richtig erachtet.
" jeder ist seines Glückes Schmied " oder so ähnlich hahahah
 
Schon lange gesehen und wie gesagt wenn Homoligation vorhanden passend zum Motorrad ist dann ran damit und zufrieden sein. Zur not Katpatrone und fertig.

Aber lasst das Klugscheissen einfach , hier weiß jeder gefühlt alles und nur seins ist richtig...
Aber meinen ein 1000€+ Akra sei dennoch zugelassen wenn er gekürzt ist oder bearbeitete Db-Killer bzw Slip-ons deren Homoligation nicht für das jeweilige Motorrad passend ist.

Wenn Nummer und Co passen dann ran damit und Freude am Leben haben aber bitte nicht alles in Frage stellen.

Gruß
Chris
 
Was hast denn da hochgeladen ???? Bei mir wackelt der ganze Desktop. Das Teil läd nicht richtig. Hau es wieder raus.
 
manchmal habe ich das Gefühl das ich besoffen sein muss um manche Texte zu verstehen weil die recht unübersichtlich sind und die Interpunktion einfach fehlt. Sorry.
 
Da ich denke, dass ein Forum eine Interessengemeinschaft ist und man niemanden ins offene Messer rennen lassen sollte, habe ich mir die Mühe gemacht und etwas recherchiert, damit keiner auf diese irreführende Werbung reinfällt.

http://www.bg-performance.com/arrow/pdf/New items October 2017-Addition Product Catalogue N.35.pdf

"# NOTE
Meeting the standards above is guaranteed only if:
- the original catalytic converter is not removed
- when fitting an Arrow silencer and catalytic converter
approved following the standards referred above"

Der Slip-On reicht also alleine nicht aus. Stattdessen entweder mit Originalkat, oder mit einem anderen Kat, der die E4-Bestimmungen erfüllt.
Letzteres bedeutet soviel wie, dass man wohl wieder eine Einzelabnahme machen muss, da der KAT und der Endtopf nicht als eine Einheit zählen. Man muss sie in Verbindung miteinander abnehmen lassen...

Ist beim Auto ja das Gleiche. Ich kann mir Tieferlegungsfedern mit ABE kaufen und ich kann mir Felgen mit ABE kaufen. Die ABEs gehen aber immer vom Originalzustand aus. Dh. wenn ich beides verändere, gilt die ABE für das Fahrzeug nicht mehr, bis ich beides zusammen prüfen/abnehmen lasse...

Greetz!
 
Da ich denke, dass ein Forum eine Interessengemeinschaft ist und man niemanden ins offene Messer rennen lassen sollte, habe ich mir die Mühe gemacht und etwas recherchiert, damit keiner auf diese irreführende Werbung reinfällt.

http://www.bg-performance.com/arrow/pdf/New items October 2017-Addition Product Catalogue N.35.pdf

"# NOTE
Meeting the standards above is guaranteed only if:
- the original catalytic converter is not removed
- when fitting an Arrow silencer and catalytic converter
approved following the standards referred above"

Der Slip-On reicht also alleine nicht aus. Stattdessen entweder mit Originalkat, oder mit einem anderen "zugelassenen Kat".
Letzteres bedeutet soviel wie, dass man wohl wieder eine Einzelabnahme machen muss, da der KAT und der Endtopf nicht als eine Einheit zählen. Man muss sie in Verbindung miteinander abnehmen lassen...

Ist beim Auto ja das Gleiche. Ich kann mir Tieferlegungsfedern mit ABE kaufen und ich kann mir Felgen mit ABE kaufen. Die ABEs gehen aber immer vom Originalzustand aus. Dh. wenn ich beides verändere, gilt die ABE für das Fahrzeug nicht mehr, bis ich beides zusammen prüfen/abnehmen lasse...

Greetz!

Endlich jemand, der sich auch mit der Materie beschäftigt und nicht nur das behauptet, was ihm an Stammtisch erzählt wird, oder ihm gerade passt. Das Thema ABE "Verträglichkeit" untereinander ist den Meisten nicht bewusst.
 
Da ich denke, dass ein Forum eine Interessengemeinschaft ist und man niemanden ins offene Messer rennen lassen sollte, habe ich mir die Mühe gemacht und etwas recherchiert, damit keiner auf diese irreführende Werbung reinfällt.

http://www.bg-performance.com/arrow/pdf/New items October 2017-Addition Product Catalogue N.35.pdf

"# NOTE
Meeting the standards above is guaranteed only if:
- the original catalytic converter is not removed
- when fitting an Arrow silencer and catalytic converter
approved following the standards referred above"

Der Slip-On reicht also alleine nicht aus. Stattdessen entweder mit Originalkat, oder mit einem anderen Kat, der die E4-Bestimmungen erfüllt.
Letzteres bedeutet soviel wie, dass man wohl wieder eine Einzelabnahme machen muss, da der KAT und der Endtopf nicht als eine Einheit zählen. Man muss sie in Verbindung miteinander abnehmen lassen...

Ist beim Auto ja das Gleiche. Ich kann mir Tieferlegungsfedern mit ABE kaufen und ich kann mir Felgen mit ABE kaufen. Die ABEs gehen aber immer vom Originalzustand aus. Dh. wenn ich beides verändere, gilt die ABE für das Fahrzeug nicht mehr, bis ich beides zusammen prüfen/abnehmen lasse...

Greetz!
Das ich das richtig verstehe -> ich kann den SC Project crt mit ABE für das Modelljahr 2017 mit dem Originalkat oder einem Euro4 Kat so vom Tüv abnehmen lassen das ich ohne Probleme zu bekommen fahren kann?
 
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