Also ich halte mich hieran:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reifenfreigaben_Motorrad_794KB_29840.pdf
Zitat:
"Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden."
Ich hatte auch schon 'nen VK-Schaden mit dem Möp und im Schadensprotokoll - die Karre wurde vom Gutachter besichtigt - stand auch nur Dimension (inklusive Geschwindigkeitsindex) und Restprofil, der Reifentyp wurde in keiner Zeile erwähnt.
Ehrlich, meine Erfahrung mit Anwälten ist, dass die eine Frage immer erstmal mit "Kommt drauf an" beantworten.
Natürlich wird auch euch von Mopedreifen niemand einen Freischein geben können, wenn einfach zu viele Bestimmungen bestehen, die sich teilweise wiedersprechen. Nicht umsonst sind Rechtsgutachten sehr teuer, denn man setzt sich als Anwalt damit immer auch in die Haftung seinem Mandanten ggü.
In der Rechtssprechung geht es aber zum Glück immer auch nach "Treu und Glauben", was soviel bedeutet wie, dass die Gerichte in Streitfällen mit Privatpersonen (also keine Leute vom Fach) auch immer als Maßstab nehmen, was von einem durchschnittlichen Bürger an Rechtsverständnis erwartet werden kann.
Wenn im Fahrzeugschein eine Reifenbindung besteht, so kann davon ausgegangen werden, dass jeder Honk das verstehen kann - zumindest jemand der die geistige Reife besitzt, ein Fahrzeug zu führen.
Ist aber keine Reifenbindung vorgesehen bzw. keine offizielle Einschränkung angeführt, dann wird es die Versicherung höchstwahrscheinlich sehr schwer haben den Schaden auf den Halter/Fahrer abzuwälzen, wenn er einen nicht verbotenen Reifen drauf hatte, der in seinen Dimensionen (also inkl. V-Index) den ECE geforderten Werten entspricht.
Aus diesem Grund gibt es meiner Meinung nach zu dem Thema auch noch keine höchstrichterliche Rechtssprechung (die ja im Umkehrschluss Klarheit bringen würde), weil die Versicherungen auch ganz genau wissen, dass sie sich bei diesem Vorwurf auf extrem dünnes Eis begeben würden.
Da ist das Thema Kausalität als weiterer Risikofaktor, noch nichtmal mit in der Versichererkalkulation mit drinnen.
Es könnte ja durchaus sein, dass nachgewiesen werden kann, dass der Reifen nicht Schuld war - ganz unabhängig davon, ob der Halter den laut mancher Meinung hier "falschen", weil ohne Freigabe des Herstellers, Reifen drauf hatte.
Greetz!