Continental Road Attack 3

Du hast bei der V4 Tuono genau wie bei der RSV4 eine Größen und keine Fabrikatsbindung. Ergo ist Dir nur vorgeschrieben welche Reifengrößen Du zu fahren hast und nicht welchen Reifenhersteller und Typ!!
Es fehlt im Fahrzeugschein sogar der früher übliche Hinweis: "siehe aktuelle Freigabeliste des Fahrzeugherstellers".
Das einzige Problem ist, das in den neuen Fahrzeugpapieren (an blödheit nicht zu toppen) nicht alle Reifengrößen die ab Werk frei gegeben auch eingetragen sind! Wichtig ist hier das CoC Papier (Certifikate of Conformity), in diesen Papier sind (meist rechts unten) noch die übrigen ab Werk frei gegebenen Größen aufgelistet - DAS IST ENTSCHEIDEND und MASSGEBLICH!

Lange Rede kurzer Sinn,
Du darfst ALLE Reifen fahren die im CoC frei gegeben sind - FERTIG!

Hersteller.- Fabrikatsbindungen wurden von vielen Herstellern teilweisen Jahre zurück für ungültig erklärt, hier ist aber besser im Zweifelsfall Rücksprache mit Händler oder Hersteller zu halten.
Aus diesen Grund machen viele Reifenhersteller heute "Freigaben" selber, hier werden oft auch Reifengrößen frei gegeben die man eigentlich nicht fahren "hätte dürfen", die "Scheißhausgröße" 190/50ZR17 (die keine Sau fahren will) wurde dann oft durch den viel besseren 190/55ZR17 "ersetzt" bzw. war plötzlich als Alternative möglich.

Ich könnte jetzt nach EU-Recht noch etwas weiter ausholen, das "brächte" den einen oder anderen aber auf dumme Gedanken, zudem ist das ähnlich Sinnfrei wie die EU selbst ;-)

Achso, noch viel wichtiger wie die ganzen Freigaben die eigentlich keinen mehr interessieren, Mindestprofiltiefe ist 1.6mm ..... die TWI's (Werks Verschleißmarken) auf den Reifen haben keinerlei "Sinn" in Deutschland!

Schreib ich explizit darum weil viele Kunden zwar nach Freigaben drakelen wie die Baby's ... gleichzeitig aber mit 1,2mm Profil rumfahren und großmaulig "meinen" Sie wären ja total legal unterwegs....... hab ich leider 100x im Jahr!!!!

Und eines kann ich Euch sagen, in Fall eines Falles hat noch nie ein Gutachter den Reifen Hersteller und Typ aufgeschrieben, ABER IMMER die Größe und Profiltiefe ... und bei unter 1.6mm ...... kannst Dir gleich mal eine verdammt gute Taktik gegenüber der gegnerischen Versicherung einfallen lassen!!!!!

Unfallfrei & Mördergrip!
 
Das stimmt so nicht RF2016...

Hinterreifen 190/55 ZR17 (75W) 200/55 ZR17 (78W) (*) (*) Für diese Spezifikation ausschließlich Reifen vom Typ Pirelli Diablo Supercorsa SP verwenden. :mad:

Steht so bei der 1100er Factory
 
Das steht in der Betriebsanleitung.
Bei mir steht im Schein nur die 190er Größe.
 
die Betriebsanleitung interessiert keine Sau, entscheidend ist Fahrzeugschein und noch eine Stufe höher das CoC, das hab ich jetzt extra raus gekramt wegen Dir!

Ich darf hochoffiziell auf meiner RSV4RF
vorne: 120/70ZR17
hinten: 190/50ZR17, 190/55ZR17 + Punkt: 50 as. alternativ: 200/55ZR17 und jetzt .... :cry: doch ;)

Es wäre "Sinnvoll" wenn Du da nachschaust was auch Entscheidend ist, wenn Du der Rennleitung das Bedienungshandbuch hin hälst (will ich sehen) wird der Hr. mit der schwarzen Flagge wohl nochmal "energischer" nach den "Fahrzeugpapieren" fragen ;-)

Aber (Kopfkino) wäre mal ne geile Aktion, bei ner Kontrolle das dicke "use+maintenance book" raus zu kramen ....... das Gesicht des grün weißen will ich sehen .... ROFL.
Alternativ .. "Kopfkino geht weiter" ...... ich drück ihm das Werkstatthandbuch in die Hand ... 581Seiten .. auch gerade raus gekramt :whistle:
 
Zuletzt bearbeitet:
Mach mal den Klugscheissermodus aus....
Ich wollt Dir nur zeigen daß irgendwo was geschrieben steht das der eine oder andere für bare Münze nimmt.
Das zeigt doch schon, daß hier 88 Kommentare zu einem Reifen geschrieben werden.
Denk ich steh Dir im Reifenwissen nicht nach :)
 
und Du solltest ggf. mal drüber nachdenken was Du für "Fakten" ins Internet streust! Genau so Sachen machen die Leute völlig kirre!
 
@RF2016

na ja ich will jetzt nicht weiter bohren, aber was Du hier sagst entspricht leider nur für Fahrzeuge mit Speedindex bis 270 km/h..so wie im Fahrzeugschein eingetragen (Zahl) W.

Für Speed über 270 km/h (Zahl) W ist gemäß ETRTO bei Reifen mit Kennung ZR die Freigabe, Zustimmung des Reifenherstellers einzuholen oder Reifen mit Speedindex Y zu verwenden.

(Zahl)W darf nicht, wie (Zahl)V interpoliert werden.

Dies machen die Fahrzeughersteller beim Fahrversuch und schreiben Reifenpaarungen dort rein = siehe Handbuch = Produkthaftung Fahrzeughersteller in Abstimmung mit Reifenhersteller.

Verwendet man andere Reifen ist nach ETRTO der Reifenhersteller zu fragen, ob er zustimmt....und somit sind wir zwingend bei den Freigaben.

Lohnt sich nicht hier darüber zu schreiben, das Thema ist so komplex.

Wenn einer meint, er sei besser und klüger als alle Testfahrer der Hersteller zusammen und er fahre als freier Mensch was er will...freies Land, so soll er es tun...aber bitte nicht andere von seinem Unfug auch noch überzeugen wollen.

Zu dem Thema gibt es eine durch uns (mopedreifen) veranlasste Studienarbeit von Jungjuristen...nichts, aber auch rein garnichts ist klar in Sachen Freigabe, Halterhaftung, Sachhaftung, Mängel - Produkt-Hersteller und Händlerhaftung.
 
Also ich halte mich hieran:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reifenfreigaben_Motorrad_794KB_29840.pdf

Zitat:
"Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden."

Ich hatte auch schon 'nen VK-Schaden mit dem Möp und im Schadensprotokoll - die Karre wurde vom Gutachter besichtigt - stand auch nur Dimension (inklusive Geschwindigkeitsindex) und Restprofil, der Reifentyp wurde in keiner Zeile erwähnt.

Ehrlich, meine Erfahrung mit Anwälten ist, dass die eine Frage immer erstmal mit "Kommt drauf an" beantworten.
Natürlich wird auch euch von Mopedreifen niemand einen Freischein geben können, wenn einfach zu viele Bestimmungen bestehen, die sich teilweise wiedersprechen. Nicht umsonst sind Rechtsgutachten sehr teuer, denn man setzt sich als Anwalt damit immer auch in die Haftung seinem Mandanten ggü.
In der Rechtssprechung geht es aber zum Glück immer auch nach "Treu und Glauben", was soviel bedeutet wie, dass die Gerichte in Streitfällen mit Privatpersonen (also keine Leute vom Fach) auch immer als Maßstab nehmen, was von einem durchschnittlichen Bürger an Rechtsverständnis erwartet werden kann.

Wenn im Fahrzeugschein eine Reifenbindung besteht, so kann davon ausgegangen werden, dass jeder Honk das verstehen kann - zumindest jemand der die geistige Reife besitzt, ein Fahrzeug zu führen.

Ist aber keine Reifenbindung vorgesehen bzw. keine offizielle Einschränkung angeführt, dann wird es die Versicherung höchstwahrscheinlich sehr schwer haben den Schaden auf den Halter/Fahrer abzuwälzen, wenn er einen nicht verbotenen Reifen drauf hatte, der in seinen Dimensionen (also inkl. V-Index) den ECE geforderten Werten entspricht.

Aus diesem Grund gibt es meiner Meinung nach zu dem Thema auch noch keine höchstrichterliche Rechtssprechung (die ja im Umkehrschluss Klarheit bringen würde), weil die Versicherungen auch ganz genau wissen, dass sie sich bei diesem Vorwurf auf extrem dünnes Eis begeben würden.
Da ist das Thema Kausalität als weiterer Risikofaktor, noch nichtmal mit in der Versichererkalkulation mit drinnen.
Es könnte ja durchaus sein, dass nachgewiesen werden kann, dass der Reifen nicht Schuld war - ganz unabhängig davon, ob der Halter den laut mancher Meinung hier "falschen", weil ohne Freigabe des Herstellers, Reifen drauf hatte.

Greetz!
 
vielleicht muss man dann einen Aufkleber anbringen bis 280 km/h, wie bei Pkw's mit Winterreifen T bis 190km/h:-)
 
Was steht denn im Schein als V Max bei den 2017er z.B. Drin ? Meine ist ja erst noch auf dem Weg zu mir. Denn Conti meint bis 280 sei der Reifen erlaubt und daher für unsere nicht geeignet. Steht da mehr drin ???
 

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Tja dann weiß ich nicht warum bei der RF dann was anderes drin stehen soll ? Wo der wohl geschaut hat. :)o_O
 
Weil die rf ne Rsv ist und 29 ps mehr hat


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